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21.3353 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie hat sich in der Schweiz die Zahl der Laubbläser entwickelt? Von wem (Strassendienst, Landwirtschaft, Privathaushalte...) werden sie hauptsächlich verwendet?

2. Erachtet der Bundesrat Laubbläser als Lärmquelle, die zunehmend Bevölkerung sowie Touristinnen und Touristen beeinträchtigt/?

3. Sollte für Laubbläser nicht eine genau bestimmte Lärmobergrenze eingeführt werden?

4. Wäre es nicht angezeigt, die Bevölkerung besser dafür zu sensibilisieren, welche schädlichen Auswirkungen der Einsatz von Laubbläsern auf die Biodiversität hat? Wie könnte der Bund dies tun?

Begründung

Es scheint, als ob in den letzten Jahren sowohl im ländlichen Raum als auch in der Stadt die Nutzung von Laubbläsern -sei es durch Strassendienste, in der Landwirtschaft oder durch Privathaushalte - zugenommen hat. Laut dem Internetauftritt des BAFU erreichen "Laubbläser [...] einen Schallleistungspegel von bis zu 115 dB(A)! Ein Schalldruckpegel am Ohr von 100 dB(A) ist daher nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft. Für Laubbläser gelten zurzeit keine konkreten Grenzwerte. Hingegen muss jedes Gerät mit einem Kennzeichen versehen sein, welches den vom Hersteller garantierten Schalleistungspegel [...] des Gerätes angibt."

Diese Geräte sind laut und umweltschädlich. Sie sind nicht nur eine Belästigung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Touristinnen und Touristen, sondern sie stellen für Kleintiere und Insekten eine wahrhaftige Gefahr dar, vernichten sie die Tiere doch entweder direkt oder indem sie ihren Lebensraum zerstören. Der starke Luftzug aus dem Laubbläser zerstört unterschiedslos Insekten, die sich in den Blättern oder in den oberen Schichten des Bodens befinden.

Insekten erbringen grundlegende Leistungen, die für das Überleben der Menschheit unabdinglich sind. Insekten sind Bestäuber, und sie zerkleinern organisches Material; sie sind die Grundlage der Nahrungskette, und sie haben einzigartige Gene, die uns später womöglich fehlen, wenn wir neue Stoffe gegen Krankheiten entwickeln wollen.

Die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von Laubbläsern müssen relativiert werden angesichts des Verlusts an Biodiversität und wenn man bedenkt, welche akustischen Beeinträchtigungen diese Geräte verursachen. Im November 2019 hat deshalb die deutsche Regierung zuhanden ihrer Bürgerinnen und Bürger erklärt, dass Laubbläser für Insekten tödlich sind und nur in den allerseltensten Fällen eingesetzt werden sollten.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Laubbläser werden von Privaten, Immobilienverwaltungen, Gartenbauunternehmen und Gemeindebetrieben verwendet. Auch in der Landwirtschaft kommen die Geräte zunehmend bei Heuernten an steilen Lagen zum Einsatz. Dem Bund liegen keine Statistiken zu Laubbläsern in der Schweiz vor.

2) Laubbläser sind lärmig und stören in der näheren Umgebung Menschen und Tiere. Der Bund empfiehlt daher, diese Geräte zurückhaltend einzusetzen.

Kantone oder Gemeinden können gestützt auf Art. 4 der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) betriebliche Vorgaben erlassen, damit Laubbläser nicht zu sensiblen Zeiten, wie über den Mittag, am Abend und in der Nacht, verwendet werden.

3) Um Laubbläser in der Schweiz in den Verkehr zu bringen, sind die Vorschriften der Verordnung des UVEK über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (MaLV, SR 814.412.2), einzuhalten. Dort gibt es zurzeit keinen Grenzwert für den Lärm von Laubbläsern. Die MaLV entspricht den europäischen Vorschriften (Richtlinie 2000/14/EG). Damit gelten für ganz Europa die gleichen Standards. Die zuständigen Arbeitsgruppen der EU sind aber derzeit daran, die Vorschriften zu verschärfen. Dabei sollen insbesondere auch für Laubbläser Emissionsgrenzwerte festgelegt werden.

Die Hersteller sind verpflichtet, den verursachten Lärm - ausgedrückt als Schallleistungspegel - auf dem Laubbläser anzugeben. Eine Käuferin bzw. ein Käufer hat dadurch die Möglichkeit, ein leiseres Gerät zu wählen. Auf dem Markt werden vermehrt auch elektrische und damit markant leisere Geräte angeboten.

4) Der Bundesrat ist sich der Problematik der negativen Auswirkungen von Laubbläsern auf die Biodiversität bewusst. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informiert laufend über Themen der Biodiversität, erläutert deren Bedeutung und sensibilisiert so für ein biodiversitätsfreundliches Handeln.

Antwort des Bundesrates.