21.3359 · Postulat · 2021-03-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht das Ausmass der Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung durch Steuerwiderhandlung) und Steuervermeidung bei natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz aufzuzeigen. Der Bericht soll gleichzeitig aufzeigen, wie entsprechende Kontroll- und Gesetzeslücken geschlossen werden können.
Begründung
1962 hat der Bundesrat erstmals mit dem "Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zur Motion Eggenberger betreffend wirksamerer Bekämpfung der Steuerdefraudation" eine Datengrundlage für die Steuerhinterziehung in der Schweiz geschaffen (BBI Nr. 23, Band 1, S. 1057-1117). Auf Ebene von Gemeinden, Kantonen und Bund wurde damals die Steuerhinterziehung auf 268 bis 346 Millionen Franken geschätzt. 2014 hat Nationalrat Cédric Wermuth dann mit der Methodik von Tax Research UK / Murphy (2014) eine Schätzung der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung für die Schweiz vorgenommen und zusammen auf 23,5 bis 28,9 Milliarden geschätzt. Ich habe diese Zahlen aufgrund der neuen Studie von Tax Research / Murphy (2019) aktualisiert. In der Schweiz entgingen dem Gemeinwesen 2015 demnach allein durch Steuerhinterziehung zwischen 12 und 19 Milliarden Franken, was zwischen 27 und 40 Prozent der öffentlich durch Steuern und durch Zwangsabgaben finanzierten Gesundheitskosten entspricht. Allerdings gehen die Schätzungen weiterhin weit auseinander, einige Berechnungen haben eine Untergrenze von bloss 5 Milliarden Franken für die Steuervermeidung. In der Stellungnahme in der Debatte über das Postulat 14.4239 haben der Bundesrat und die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf anerkannt, dass eine Zusammenstellung der divergierenden Zahlen und eine Eingrenzung Sinn ergeben würden, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Der Bundesrat wäre damals bereit gewesen, diese Eingrenzung vorzunehmen und rechtliche Vorschläge zur Eindämmung der Steuerhinterziehung aufzuzeigen. Das Problembewusstsein für Steuerhinterziehung ist in den letzten Jahren weiter angestiegen, weil auch 2020 nochmals fast 3 Milliarden an nicht deklarierten Vermögen offengelegt wurden. Es ist nun an der Zeit, zumindest in einem Bericht das Ausmass der Steuerhinterziehung und -vermeidung und mögliche Kontroll- und Gesetzeslücken aufzuzeigen.
Kurzbericht: https://samira-marti.ch/wp-content/uploads/2021/03/Aktualisierung-Steuerhinterziehung-in-der-Schweiz.pdf
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Während die Steuerhinterziehung durch das Verschweigen bzw. Verfälschen der Bruttobemessungsgrundlage und/oder die Angabe eines zu hohen Aufwands charakterisiert ist, erfolgt bei der Steuerplanung und der Steuervermeidung eine Optimierung der Bruttobemessungsgrundlage beziehungsweise des Aufwands im Rahmen der legalen Gestaltungsmöglichkeiten. Steuervermeidung ist ein sehr weitläufiger Begriff, der die durch Steuern motivierte Reduktion des Arbeitsvolumens, der Investitionen, der Ersparnis und der Weiterbildung beinhalten kann. Eine Eingrenzung und somit belastbare Schätzung der Steuervermeidung ist deshalb kaum möglich.
Wie in der Begründung zum Postulat erwähnt, gibt es eine Vielzahl von Schätzungen zur Steuerhinterziehung, die auf unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen und Annahmen basieren. Aus diesem Grund streuen Schätzungen zum Ausmass der Steuerhinterziehung beachtlich. Dies ist nicht verwunderlich, handelt es sich doch um Aktivitäten, die nicht "direkt" beobachtbar und messbar sind. Ansätze, die alleine auf der Zahl der aufgedeckten Fälle beruhen (z. B. Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen) sind von der Ausrichtung sehr eng, während der von der Postulantin erwähnte Ansatz, der eine Schätzung schattenwirtschaftlicher Aktivitäten als Grundlage nutzt, eher breit angelegt ist, da nicht jede schattenwirtschaftliche Aktivität durch Steuerhinterziehung intendiert sein muss.
Da die nicht entdeckten Fälle von Steuerhinterziehungen typischerweise im Dunkeln bleiben, kann auch der Bundesrat zum Ausmass der Steuerhinterziehung in der Schweiz keine gesicherten Angaben machen. In der Grössenordnung bekannt sind die durch die straflose Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2010 aufgedeckten Vermögen: Gemäss Meldungen der kantonalen Steuerverwaltungen beläuft sich dieser Betrag per Ende 2020 auf rund 71.4 Milliarden Franken, wobei die Zahlen teilweise auf dem Stand 31.12.2019 beruhen, teilweise auf Schätzungen basieren, und in manchen Kantonen Auslandsvermögen erfasst sind, in anderen hingegen nicht.
Steuerhinterziehung ist auch in der Schweiz eine Realität, wie die Selbstanzeigen der letzten Jahre belegen. Steuerhinterziehung ist konsequent zu bekämpfen. Mit dem automatischen internationalen Informationsaustausch wurde ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bei natürlichen Personen einzudämmen. In der Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Verrechnungssteuer schlug der Bundesrat eine Ausweitung der Besicherung auf ausländische Zinsanlagen vor, da im heutigen System nur inländische Wertpapiere mit Verrechnungssteuer besichert werden. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hat der Bundesrat diesen Vorschlag nicht weiterverfolgt, obwohl bezüglich der Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer Handlungsbedarf besteht.
Aufgrund der Rechtsänderungen wären Schätzungen zur Steuerhinterziehung, die sich auf frühere Perioden beziehen, nur von begrenztem Nutzen. Denn mit den internationalen Entwicklungen zu Transparenz und Informationsaustausch haben sich die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich verringert. Die Untersuchung früherer Datenquellen wäre zwar - ungeachtet der grossen methodischen Probleme - zwecks Aufarbeitung der Vergangenheit interessant. Aussagen zur Gegenwart und Zukunft wären jedoch wegen der deutlich geänderten Rahmenbedingungen nur mit Vorbehalt zu betrachten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.