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21.3378 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Evaluation der Strategie Biodiversität Schweiz und die Erfolgskontrolle der Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität klar zu trennen sind?

2. Ist er bereit, die Trennung vorzunehmen und mit der Evaluation der Strategie rasch zu beginnen?

3. Wenn der Bundesrat an seinem Zeitplan festhalten will: Wie will er garantieren, dass er saubere Grundlagen hat für allfällige Anpassungen an der Strategie und für den neuen Aktionsplan?

4. Ist der Bundesrat angesichts der von ihm selber bestätigten Biodiversitätskrise nicht auch der Meinung, dass rasch gehandelt werden muss?

Begründung

In der Antwort auf meine Interpellation 20.4642 schreibt der Bundesrat, dass sich die Evaluation der Strategie Biodiversität Schweiz stark auf die Wirkungsanalyse des Aktionsplans Biodiversität abstützen werde. Da mit den Massnahmen des Aktionsplans nur ein kleiner Teil der umfassenden Ziele der Strategie angegangen wird, greift dieses Vorgehen zu kurz. Der Bundesrat muss einerseits die Erreichung der 10 Ziele der Biodiversitätsstrategie kontrollieren und andererseits evaluieren, welchen Beitrag die Massnahmen des Aktionsplans dazu geleistet haben. Der Bundesrat hat in den letzten Monaten mehrfach betont, dass die Massnahmen zum Schutz der Biodiversität bislang deutlich ungenügend sind und daher klar verstärkt werden müssen. Für allfällige Anpassungen der Strategie und für den neuen Aktionsplan braucht es jedoch fundierte Grundlagen. Die Erfolgskontrolle der Strategie ist dafür unabdingbar und ist von der Wirkungsanalyse der Massnahmen des Aktionsplans klar zu trennen. Nur dank dieser unabhängigen Betrachtungsweise kann garantiert werden, dass der heute offensichtlich ungenügende Aktionsplan nicht einfach fortgeschrieben wird. Mit der Erfolgskontrolle der Strategie kann sofort begonnen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2.) Die Zielerreichung der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) ist an den Umsetzungserfolg der Massnahmen des Aktionsplans SBS (AP SBS) gekoppelt.

Mit seinem Beschluss zum Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) im September 2017 hat der Bundesrat eine Wirkungsanalyse der ersten Umsetzungsphase 2017-2023 des AP SBS in Auftrag gegeben. Ziel dieser Analyse ist es aufzuzeigen, inwiefern die einzelnen Massnahmen und Pilotprojekte zur Zielerreichung der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) beitragen. Diese Resultate werden in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorliegen und werden - zusammen mit der Umweltbeobachtung - Aussagen liefern, die eine Bewertung der Zielerreichung der SBS möglich machen. Für die zweite Umsetzungsphase 2024-2027 des AP SBS ist eine Gesamtevaluation zur Beurteilung der Strategie und ihrer Umsetzung vorgesehen. Diese Gesamtevaluation wird 2026 durchgeführt werden. Eine Trennung der beiden Prozesse "Evaluation SBS" und "Wirkungsanalyse AP SBS" würde eine ganzheitliche Sicht und damit den Entscheidungsprozess zu weiteren zielführenden Massnahmen für die Biodiversität erschweren.

In seiner Antwort auf die Interpellation 18.4262 Thorens Goumaz hält der Bundesrat bereits fest, dass die Schweiz sowohl die bis 2020 festgelegten Ziele der internationalen Biodiversitätskonvention als auch die nationalen Biodiversitätsziele grösstenteils verfehlt. Er verweist dabei auf den sechsten Nationalbericht zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention, der 2018 veröffentlicht wurde. Eine Evaluation der SBS zum aktuellen Zeitpunkt ist auch vor diesem Hintergrund nicht notwendig.

3.) Die Wirkungsanalyse der Massnahmen des AP SBS und die Resultate aus der Umweltbeobachtung werden Aussagen für eine allfällige Anpassung der Biodiversitätsstrategie sowie für die zweite Umsetzungsphase des AP SBS ab 2024 liefern. Diese sind jedoch nicht die einzigen Grundlagen. Dazu kommen die Ergebnisse aus den laufenden Arbeiten im Rahmen der Biodiversitätsmonitoringprogramme, aus den bisher gemachten Erfahrungen aus der Massnahmenumsetzung des Aktionsplans, aus dem aktuellen Austausch mit Umsetzungspartnern und aus der Forschung (z.B. das globale Assessment zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen durch den Weltbiodiversitätsrat). Die Ergebnisse aus weiteren nationalen Prozessen im Umweltbereich mit direkter Wirkung auf die Biodiversität (z.B. die Umsetzung des Landschaftskonzepts Schweiz und die Klima-, Agglomerations-, Tourismus-, Agrar- und Energiepolitik des Bundes) und aus dem internationalen Prozess zur Schaffung eines globalen Biodiversitätsrahmens im Kontext der Biodiversitätskonvention werden ebenfalls als Grundlagen dienen.

4.) Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass es weitere Schritte braucht, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Entsprechend schlägt er als Antwort auf die Biodiversitätsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag vor mit dem Ziel, mehr Fläche für die biologische Vielfalt zu sichern, diese besser zu schützen und zu vernetzen sowie die Biodiversität in den Siedlungsgebieten zu stärken.

Antwort des Bundesrates.