21.3478 · Postulat · 2021-05-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung des Solar-Photovoltaik- und Solarthermie-Potenzials der Grundstücke, Infrastruktur und Gebäude im Eigentum des Bundes vorzulegen. Zudem soll er geeignete Massnahmen zur Nutzung dieses Potenzials aufzeigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Beschluss zum "Klimapaket Bundesverwaltung" vom 2. September 2020 hat der Bundesrat die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) sowie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) beauftragt, die Umsetzungskonzepte Gebäudesanierungen, Strom- und Wärmeproduktion sowie Ladestationen umzusetzen. Das Umsetzungskonzept Strom- und Wärmeproduktion zeigt auf, wie alle geeigneten Gebäude- und Infrastrukturflächen des Bundes für die Produktion von Strom und Wärme mittels Photovoltaik bzw. Solarthermie genutzt werden können.
Im Rahmen der Initiative "Vorbild Energie und Klima" (VBE) wurde 2016 eine konsolidierte Potenzialanalyse zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme erstellt. Die Initiative VBE richtet sich an bundes- und kantonsnahe Unternehmen, die im Bereich Energie innovativ und vorbildlich handeln wollen. Zu den Akteuren gehören unter anderem die Bundesverwaltung, der ETH-Bereich, die Schweizerische Post, die SBB, die Swisscom, Skyguide und die Suva. Basierend auf den Schlussfolgerungen der konsolidierten Potenzialanalyse haben die Akteure individuelle Aktionspläne ausgearbeitet.
Das Umsetzungskonzept Strom- und Wärmeproduktion sieht vor, dass die BLO und das ASTRA die bestehenden Potenzialanalysen im Bereich Photovoltaik bzw. Solarthermie unter Berücksichtigung allfällig geänderter Parameter und weiterer geeigneter Flächen (beispielsweise Lärmschutzwände, Überdeckungen, Zäune) überprüfen und aktualisieren. Der Ausbau der Strom- und Wärmeproduktion wird auf den geeigneten Flächen aktiv forciert. Die Strom- und Wärmeproduktion wird bei Neubauten, Gesamtsanierungen oder Betriebsoptimierungen immer berücksichtigt und geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Produktionsanlagen selber realisiert und betrieben werden. Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle (z.B. Contracting) werden geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.
Das Potenzial für die Produktion von Sonnenenergie auf Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Bahnlinien wird bereits im Rahmen des Postulats 20.3616 (Storni) ermittelt.
Ein Konflikt zwischen verschiedenen national geschützten Interessen, wie die Erzeugung erneuerbarer Energie einerseits und der Biodiversität oder dem Schutz des Landschaftsbildes andererseits soll vermieden werden. Photovoltaikanlagen werden daher in Übereinstimmung mit dem Landschaftskonzept Schweiz grundsätzlich auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen realisiert.
Gemäss dem aktuellen Aufbauplan wird bis 2030 mit dem Bau von Photovoltaikanlagen die Stromproduktion auf Bauten des Bundes von heute 9,1 GWh/a auf 68 GWh/a erhöht. Die voraussichtlichen Investitionen für diesen Ausbau betragen rund 108 Millionen Franken.
Nach Ansicht des Bundesrates wurden die im Postulat geforderten Abklärungen bereits vorgenommen und das Anliegen ist damit erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.