21.3496 · Interpellation · 2021-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:
1. Schenkt der Bundesrat dem vom Parlament eingefügten Artikel 1 Absatz 2bis Covid-Gesetz (Subsidiarität, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit) überhaupt Beachtung beim Erlass seiner COVID-Massnahmen?
2. Wie erklärt der Bundesrat die Verschärfung seiner Massnahmen für Blasmusikvereine (25 qm2-Regel/Person) und damit den Shutdown für diese beliebte Freizeitbeschäftigung in unserem Land? Hat er entsprechende Studien aus Deutschland, die das Übertragungsrisiko untersuchten, zur Kenntnis genommen? Stehen die in Aussicht gestellten Bewilligungen von Grossveranstaltungen nicht in eklatantem Widerspruch mit Vereinsaktivitäten unter der Einhaltung von Schutzkonzepten?
3. Woraus ergeben sich die unterschiedlichen Regeln in Sport und Kultur für den Profi- und Freizeitbereich? Ist das Virus im beruflichen Umfeld weniger ansteckend als bei Freizeitaktivitäten, die für die mentale Gesundheit vieler Menschen zentral sind?
4. Wieso gelten in Lebensmittelläden (10 m2 / Person) und non-food-Läden (25 m2 / Person) nach wie vor unterschiedliche Zutrittsbeschränkungen, obwohl die Schutzkonzepte im Detailhandel erwiesenermassen funktionieren und die Ansteckung von Angestellten - obwohl im täglichen Kundenkontakt - unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt?
5. Warum macht es der Bundesrat den Unternehmen unnötig schwer (mit Umweg über Apotheken), ihren Mitarbeitenden Selbsttests nach Hause zu schicken bevor diese den öV besteigen und zur Arbeit fahren?
6. Macht eine nach Alter abgestufte Impfstrategie nach der Durchimpfung der Risikogruppen (hohes Alter, Vorerkrankungen) wirklich Sinn? Oder wäre es nicht vielmehr zielführend, der jüngeren, mobilen und vor Ort arbeitenden Bevölkerung den Zugang zur Impfung rasch zu ermöglichen?
7. Wieso wird unter dem Titel "Lockerungen" eine Verschärfung der Maskenpflicht auf Restaurant-Terrassen postuliert?
8. Ist unser Föderalismus und das Epidemiengesetz wirklich krisentauglich, wenn für entscheidende Umsetzungen nationaler Vorgaben (z.B. Testen, Impfen) 26 kantonale Konzepte entwickelt werden müssen?
9. Inwiefern wird die Covid-19-App weiterentwickelt, damit sie ihren Zweck erfüllen kann?
10. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das schweizerische COVID- Zertifikat EU-kompatibel ist und damit auch international für Reisende anerkannt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist es erforderlich, Massnahmen und Einschränkungen bis hin zu Verboten anzuordnen, die weitreichende Auswirkungen auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Der Bundesrat ist sich der Tragweite dieser Entscheide bewusst. Alle Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 müssen immer der Situation abgepasst und verhältnismässig erfolgen. Sie werden nicht nur auf Basis der epidemiologischen Lage entschieden, sondern der Bundesrat berücksichtigt stets auch die Auswirkung der Massnahmen auf die Gesellschaft und auch die Wirtschaft. Das kann dazu führen, dass nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, wieso für verwandte Bereiche unterschiedliche Regelungen gelten.
2. Der Bundesrat ist sich der herausfordernden Situation von Blasmusikvereinen bewusst. Er hat mit den Öffnungsschritten im März und April gemäss dem 3-Phasen-Modell eine risikobasierte Öffnungsstrategie vorgenommen. Aufgrund der guten epidemiologischen Lage und fortgeschrittenen Durchimpfung hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 den fünften Öffnungsschritt beschlossen. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.
Hinsichtlich der Grossveranstaltungen hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 ein dreistufiges Vorgehen beschlossen. Damit soll den Veranstaltern eine Planungsperspektive gegeben werden. Grossveranstaltungen sollen nur mit Schutzkonzepten und mit einer Zugangsbeschränkung mittels Covid-Zertifikat durchgeführt werden können. Das Risiko bei der Durchführung von Grossveranstaltungen scheint dem Bundesrat daher vertretbar zu sein und er sieht keinen Widerspruch zu den geplanten Öffnungsschritten.
3. Seit dem 23. Juni 2021 wird nicht mehr unterschieden zwischen dem Profi- und Amateurbereich.
4. Die Unterscheidung wurde bei ihrer Einführung mit den Branchenvertretern abgesprochen, sie berücksichtigte u.a. den Umstand, dass der Zugang zu Lebensmitteln stets gewährleistet werden soll. Mit dem Öffnungsschritt am 31. Mai 2021 wurde auf diese Unterscheidung verzichtet.
5. Seit dem 26. Juni 2021 können Selbsttests nebst den Apotheken, in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Bis Ende September 2021 kann, wer nicht vollständig geimpft ist und noch nicht mit dem Coronavirus angesteckt war, innerhalb von 30 Tagen jeweils fünf Selbsttests kostenlos in Apotheken beziehen. Ab 1. Oktober 2021 werden die Kosten gemäss Bundesratsentscheid vom 25. August 2021 nicht mehr vom Bund übernommen. Wie in der Antwort auf die Motion Markwalder 21.3497 "Zugang zu Selbsttests für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern" dargelegt, sind Selbsttests für die repetitive Testung in Unternehmen nicht geeignet und werden vom Bund weder empfohlen noch vergütet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt für die repetitive Testung am Arbeitsplatz gepoolte Speichel-PCR-Tests.
6. Die altersabsteigende Impfung wird empfohlen, da schwere Covid-19 Erkrankungen direkt mit ansteigendem Alter korrelieren (generell und bei bestehender chronischer Erkrankung). Dies ist konform mit den strategischen Impfzielen "Reduktion der Krankheitslast" und "Gewährleistung der Gesundheitsversorgung" und führt dabei zu einer Vereinfachung der Vergabe von Impfterminen. Die Umsetzung dieser Empfehlung obliegt den Kantonen.
7. Der Bundesrat hat mit dem Öffnungsschritt vom 26. Mai 2021 weitreichende Lockerungen eingeführt. So müssen z.B. in Restaurationsbetrieben nur noch in den Innenräumen Masken getragen werden und dies auch nur, wenn Personen nicht am Tisch sitzen. Im Aussenbereich dagegen besteht keine Maskenpflicht mehr, damit wurden die Vorgaben bezüglich Maskenpflicht auf Restaurantterrassen nicht verschärft.
8. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Fiala 21.3361 "Föderalismus. Die richtige Staatsform in der Krise?" und durch die Annahme des Postulats 20.4522 Cottier "Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen" aufgezeigt, dass er die Auswertung des Krisenmanagements und auch der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ernst nimmt. Der Bundesrat wird die Bewältigung der Covid-19-Epidemie und namentlich die föderalen Aspekte der Umsetzung sorgfältig evaluieren und dabei die Rollen des Bundes und der Kantone genau analysieren. Allfällige Modifikationen werden anschliessend mit einem Revisionsentwurf des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) dem Parlament vorgeschlagen.
9. Die App bezweckt - wie die klassische Kontaktnachverfolgung - Infektionsketten zu unterbrechen und Nutzerinnen und Nutzer über ein mögliches Ansteckungsrisiko zu informieren und sie damit auf das Virus aufmerksam zu machen. So können sie sich testen lassen und wissen schnell, ob sie sich tatsächlich angesteckt haben. Die SwissCovid App erfüllt diesen Zweck, indem sie mittels Proximity-Tracing, das heisst anhand von Zeit und Distanz zweier Mobiltelefone, eruiert, wer einem potentiellen Infektionsrisiko ausgesetzt war und diese Personen warnt - sofern die positiv getestete Nutzerin / der positiv getestete Nutzer seinen Covidcode in die App eingibt. Diesen Zweck erfüllt die SwissCovid App für ihre Nutzerinnen und Nutzer seit fast einem Jahr. Seit anfangs Juli 2021 ist es ausserdem möglich, die SwissCovid App für Veranstaltungen zu nutzen, indem ein QR-Code direkt in der App generiert wird und sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittels Einscannen des QR-Codes an der Veranstaltung einchecken können. Bei einem positiven Fall an dieser Veranstaltung werden alle Nutzerinnen und Nutzer der App, welche sich eingecheckt haben, über ein Ansteckungsrisiko informiert, nicht nur diejenigen, die lange und nahe genug beieinander waren.
10. Die Kompatibilität des Schweizer Covid-Zertifikats mit dem "Digital Certificate" der EU war ein explizites Anliegen des Bundesrates. Die Schweiz stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen COVID-Zertifikate sicherzustellen, und war auf Basis ihrer Mitwirkungsrechte im Schengen-Assoziierungsabkommen in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU an der Ausarbeitung der betreffenden EU-Verordnungen beteiligt. Die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der Schweiz und in der EU ist seit 9. Juli 2021 in Kraft und die Schweiz somit ans europäische System angeschlossen.
Antwort des Bundesrates.