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21.3577 · Interpellation · 2021-05-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Aerosolübertrag von SARS-CoV-2 ist ausreichend bewiesen (mit radikalem Unterschied zwischen Out- und Indoor) mittels Tierversuchen, dokumentierten Fällen/Investigationen von Infektionsausbrüchen, Superspreading Events in schlecht belüfteten Innenräumen, Aerosolextrahierung aus der Luft, wo lebensfähiges SARS-CoV-2 Virus und RNA in Gebäudebelüftungssystem gefunden wurde.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was unternimmt der Bundesrat, nachdem die WHO (30.04.21) die Übertragungswege von SARS-CoV-2 anpasste, als Ansteckungsweg die Aerosolübertragung aus Nähe und Ferne nennt und dazu aufruft, Innenräume anzupassen?

2. Wann ändert das BAG seine Kommunikation zur Aerosolübertragung - diese sei selten, obwohl Aerosole nachweislich in der Luft schweben, in Innenräumen eingeatmet werden können, auch wenn die infizierte Person den Raum schon längst verlassen hat?

3. Wie reagiert der Bundesrat darauf, dass die CDC inzwischen den Übertragungsweg über Oberflächen für selten und die Aerosolübertragung für dominant hält?

4. Wie geht der Bundesrat damit um, dass SwissNoso & SUVA in Krankenhäusern N95/FFP2/FFP3 Masken nur für Aerosol Generating Procedures empfiehlt, obwohl dabei weniger Aerosole als beim Sprechen emittiert werden und man aufgrund der Luftübertragung oben genannte Masken immer tragen dürfen müsste?

5. Wann wird der Bundesrat den aktuellen Stand der Wissenschaft - welcher davon ausgeht, dass Aerosolübertragung als prädominanter Ansteckungsweg angesehen wird und Richtwert von 700-800 ppm CO2 empfiehlt, da bei 800ppm CO2 1 Prozent der eingeatmeten Luft bereits von einer anderen Person ein- und ausgeatmet wurde und draussen an der frischen Luft 400ppm gemessen werden - in eigenen Empfehlungen umsetzen?

6. Wie sieht der Stand aufgrund der wissenschaftlich anerkannten Faktenlage hinsichtlich Massnahmen in Abstimmung mit den Kantonen betreffend Kriterien und Richtwerten (insbesondere für CO2 und Feuchte) für die Verminderung der Aerosolübertragung in Innenräumen gemäss Covid-Gesetz Artikel 3. 7. c aus?

7. Wie geht der Bundesrat damit um, dass z.B. Kanada mit 150 Millionen Dollar angefangen hat, Spitäler, Schulen und öffentliche Gebäude hinsichtlich Aerosolübertragung sicherer zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. - 3., 5. und 6. Das Sars-CoV-2 Virus überträgt sich am häufigsten bei engem und längerem Kontakt, sowohl durch Tröpfchen wie auch durch Aerosole. Eine Übertragung durch Aerosole ist auch über weitere Distanzen möglich. Wie bedeutend diese Art der Übertragung im Vergleich zur direkten Übertragung im engen Kontakt ist, lässt sich nicht genau beziffern. Sie findet vor allem in kleinen und schlecht belüfteten Innenräumen statt, in denen sich Aerosole über längere Zeit anreichern können. Dabei können Aktivitäten mit erhöhter Virusausscheidung wie lautes Sprechen, Singen, oder körperliche Anstrengung das Risiko deutlich erhöhen. Die Stellungnahmen der WHO, des CDC und anderer Fachgremien zu dieser Problematik sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt.

Eine gute Durchlüftung von Innenräumen ist eine wichtige Massnahme zur Senkung des Risikos von Übertragungen durch infektiöse Aerosole über weitere Distanzen. Das BAG weist seit September 2020 auf das regelmässige Lüften als zusätzliche Schutzmassnahme gegen Übertragungsrisiken des neuen Coronavirus hin. Regelmässiges Lüften ist auch eine Vorgabe des BAG für Schutzkonzepte. Ansteckungen durch Tröpfchen und Aerosole im engen Kontakt zu infizierten Personen können aber alleine durch eine bessere Durchlüftung nur bedingt verhindert werden. Sie bleibt daher immer eine zusätzliche Massnahme zu den bestehenden Hygiene- und Distanzmassnahmen.

CO2 ist zwar ein guter, einfacher Indikator für die Durchlüftung in belegten Räumen, jedoch kein genereller Indikator für das Übertragungsrisiko in einem Raum. Die Angabe von CO2 Richtwerten, welche das Infektionsrisiko in Innenräumen adäquat abbilden, ist deshalb nicht möglich. CO2-Sensoren können als sinnvolle Erinnerungshilfe dienen und so die Lüftungsmassnahmen unterstützen. Sie können aber keine Sicherheit vor Ansteckungen in Innenräumen garantieren.

Das BAG verfolgt die Entwicklung der wissenschaftlichen Evidenz laufend und wird seine Empfehlungen, die einer wirksamen Reduktion der Virusübertragungen dienen, auch weiterhin falls nötig anpassen.

4. Das Thema der aerosol generating procedures wird regelmässig von Fachgesellschaften wie der Swissnoso zusammen mit der SUVA bewertet. Das BAG steht diesbezüglich in regelmässigem Austausch mit diesen Fachgesellschaften und der Swiss National COVID-19 Science Task Force. Auf Basis wissenschaftlicher Evidenz haben die SUVA und Swissnoso ihre Empfehlungen angepasst. Das Tragen einer FFP2 Maske wurde vor kurzem für spezifische Situationen erweitert: wenn ein Patient / eine Patientin keine Maske tragen kann, bei schlechter Belüftung, bei erhöhter Atmungsaktivität.

7. Das BAG hat bereits im Jahr 2019 die Lüftung in Schulen untersucht und Empfehlungen dazu publiziert (www.schulen-lueften.ch). Die Arbeiten werden im Rahmen der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 erweitert und vertieft. Dabei sollen auch Erkenntnisse aus der aktuellen Pandemie einfliessen. Sie zeigt, wie wichtig es ist, dass der bestehende anerkannte Stand der Technik zur Lüftung von Gebäuden breit und konsequent umgesetzt wird. Welche darüberhinausgehenden technischen Massnahmen sinnvoll oder notwendig sind für bestimmte Nutzungen, ist sorgfältig zu klären. Massnahmen zur technischen Gebäudeausrüstung sollten nachhaltig sein und eingebettet in die Anstrengungen, die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern.

Als effiziente Massnahme mit unmittelbarer Wirkung wird wie dargelegt empfohlen, mit den gegebenen Bedingungen den Luftwechsel von Innenräumen zu verbessern und sicherzustellen. Räume mit Fensterlüftung sollten häufig und effizient gelüftet werden. Mechanische Lüftungsanlagen sollten auf maximaler Stufe und mit möglichst geringem Umluftanteil betrieben werden.

Antwort des Bundesrates.