Lexipedia

21.3590 · Interpellation · 2021-05-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das SEM hat heute angekündigt, dass es einerseits alt Bundesrichter Oberholzer damit beauftragt, die Vorwürfe betreffend Gewalt in Bundesasylzentren zu untersuchen; andererseits gab das SEM bekannt, zurzeit finde ein internes Audit zur Überprüfung der internen Abläufe im Sicherheitsbereich und vonderen Umsetzung statt. Das SEM hat ferner bekanntgegeben, es prüfe die Möglichkeit, eine externe Beschwerdestelle zu schaffen, der Asylsuchende ihre Beschwerden melden können. Gemäss Medienberichten sind zudem 14 Angestellte aus drei Bundesasylzentren freigestellt worden.

Vor dieser Ausgangslage, und im Nachgang zu meiner Interpellation vom 17. Mai, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auf welche Weise werden Organisationen, die Migrantinnen und Migranten unterstützen und mit diesen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben, in die erwähnten drei Unterfangen einbezogen?

2. Werden im Rahmen des internen Audits oder der externen Untersuchung Überlegungen angestellt, wie die Betreuung in den Bundesasylzentren anders gestaltet werden könnte? Falls nein, warum nicht?

3. Könnten angesichts der Länge der Verfahren die Bundesasylzentren so angepasst/umgestaltet? werden, dass die Lebensqualität dort gesteigert wird?

4. Welche Massnahmen werden ergriffen, um den Schutz derjenigen Asylsuchenden zu gewährleisten, die im Rahmen der vorgesehenen Untersuchung und des geplanten Audits ihre Aussagen gemacht haben oder machen werden? Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass diese Menschen im Bundesasylzentrum keinerlei Retorsionsmassnahmen ausgesetzt oder im Rahmen des Asylverfahrens weggewiesen werden.

5. In der Pressemitteilung ist die Rede von externen Fachleuten, die für die Schaffung einer Beschwerdestelle beigezogen werden. Kann der Bundesrat präzisieren, welche diese Fachleute sind?

6. Auf RTS war zu vernehmen, dass auch ein minderjähriger Asylsuchender von Gewalt betroffen worden sei. Im Kanton Genf werden unbegleitete minderjährige Asylsuchende in gesonderten Einrichtungen, die für Minderjährige reserviert sind, empfangen. Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Ansatz, mit dem die Rechte der Kinder gewahrt werden, für alle Minderjährigen zu fördern?

7. Inwiefern wird im Rahmen der Untersuchungen auf die Suizidproblematik eingegangen? Eine aktuelle öffentliche Ausschreibung des SEM mit dem Titel "Prévention du suicide dans les CFA romands" lässt den Schluss zu, dass es regelmässig zu Vorfällen kommt. Es wird gesagt, dass Suizidversuche und Selbstverletzungen häufig vorkommen, teilweise mehrmals pro Woche.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Leiter der entsprechenden Untersuchungen sind frei, nach eigenem Gutdünken mit sämtlichen Personen oder Organisationen zu sprechen, welche sie für die Ziele der jeweiligen Untersuchung als relevant erachten. Nach deren Abschluss wird zudem geprüft, ob und wie zivilgesellschaftliche Organisationen in geeigneter Weise in die Besprechung der Resultate einbezogen werden können.

2. Die externe Untersuchung durch Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer soll ermitteln, ob die erhobenen Vorwürfe an die Sicherheit, die Betreuung und an das Staatssekretariat für Migration (SEM) berechtigt sind und ob sich aufgrund der Recherchen über die Einzelfälle hinaus ein konkreter Handlungsbedarf in Bezug auf das Sicherheitsregime sowie in Bezug auf das Betriebskonzept Unterbringung des SEM ergibt. Das parallel dazu stattfindende interne Audit hat die Überprüfung der internen Abläufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich zum Ziel. Entsprechende Anpassungen und Massnahmen können erst nach Abschluss des Audits und der Untersuchung geprüft werden.

3. Im Rahmen der Revision des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31, in Kraft seit 1. März 2019) wurde in Anbetracht der längeren Aufenthaltsdauer in den Bundesasylzentren (BAZ) besonderes Augenmerk auf die weiterhin korrekte und menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden gelegt. Das Betriebskonzept Unterbringung enthält verbindliche Vorgaben für alle entsprechenden Betriebsabläufe sowie Rollen und Verantwortlichkeiten in den BAZ, die den Empfehlungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR aus dem Jahr 2017 Rechnung tragen. Insbesondere wurden neue Qualitätsstandards für die Unterbringung und eine regelmässige Qualitätssicherung eingeführt. Mit den Seelsorgenden und der unentgeltlichen Beratung und Rechtsvertretung sind vom SEM unabhängige Akteure in den BAZ tätig. Sie können dem SEM kritische Beobachtungen melden. Überdies bestätigt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in ihrem Bericht an das SEM 2019-2020 die menschen- und grundrechtskonforme Unterbringung der Asylsuchenden in den besuchten BAZ. Ob bezüglich der Bundesasylzentren Anpassungsbedarf besteht, kann erst nach Abschluss des Audits und der Untersuchung geprüft werden.

4. Das SEM ist entschlossen, Licht ins Dunkel der Vorfälle und der allfälligen Missbräuche zu bringen, die in einigen Bundesasylzentren begangen worden sein könnten, und hat deshalb ein internes Audit und eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Die im Rahmen der Untersuchung von Asylsuchenden freiwillig gemachten Aussagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ohne deren Einverständnis werden sie im abschliessenden Untersuchungsbericht nicht namentlich erwähnt. Vergeltungsmassnahmen oder Repressalien werden daher nicht toleriert, unabhängig vom Status der Personen, die als Zeugen geladen sind. Solche Zeugenaussagen haben keinen Einfluss auf die Prüfung oder den Ausgang einzelner laufender Asylverfahren.

5. Derzeit prüft das SEM, unter Einbezug externer Fachpersonen, eine externe Beschwerdestelle für Asylsuchende einzurichten. Erste informelle Konsultationen sind erfolgt, ein formelles Mandat wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erteilt.

6. Die Respektierung der Kinderrechte bei der Unterbringung ist für das SEM zentral. Gemäss einem spezifischen Betreuungskonzept werden die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in allen Asylregionen von Sozialpädagogen betreut. Die oberste Zielsetzung besteht darin, eine altersgerechte Betreuung sicherzustellen, die dem besonderen Schutzbedürfnis der UMA Rechnung trägt. Die Schaffung von spezifischen Zentren für Minderjährige auf Bundesebene wurde im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs geprüft und verworfen. Die dezentrale Lösung mit integrierten UMA-Strukturen in allen BAZ mit Verfahrensfunktion gewährleistet die Schwankungstauglichkeit viel besser. Weiter werden dadurch nicht einzelne Standortkantone und -regionen im UMA-Bereich stärker betroffen, sei es mit der Beschulung oder dem Asylverfahren. Schliesslich sind mit einer Unterbringung in allen Regionen bei der anschliessenden Kantonszuweisung die Wege kürzer und die Koordination mit den kantonalen Behörden einfacher. Ob sich aus Audit und Untersuchung Anpassungsbedarf bezüglich der Unterbringung von Minderjährigen ergibt, kann erst nach deren Abschluss geprüft werden.

7. Die Suizidprävention steht nicht im Fokus der externen Untersuchung sowie des internen Audits (vgl. Antwort zu Frage 2). Zur Frage, wie die Suizidprävention gestärkt werden kann, will das SEM mit Hilfe von Empfehlungen von Fachleuten eine Studie durchführen.

Antwort des Bundesrates.

Gewalt in Bundesasylzentren. Neue wünschenswerte Massnahmen | Lexipedia | Lexipedia