Monitoring der Sprachförderung. Transparenz bei den Zugangskriterien zu finanzierten Sprachkursen von Geflüchteten in den Kantonen
21.3659 · Interpellation · 2021-06-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bund und Kantone haben sich mit der Integrationsagenda auf einheitliche Ziele und Massnahmen im Bereich der Integration verständigt und damit einen interkantonalen Harmonisierungsprozess angestossen. Die Förderung der Sprachkompetenz von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ist ein Hauptzweck der kantonalen Integrationsprogramme. Wie jedoch die Integrationspauschale im Einzelfall verwendet wird und bis zu welchem Sprachniveau eine Person gefördert wird, entscheidet die fallführende Stelle. Fachpersonen aus der Praxis und Betroffene weisen darauf hin, dass der Zugang zu finanzierten Sprachkursen in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Föderalismus darf jedoch nicht als Argument gelten, um diese intransparente Praxis zu rechtfertigen und damit Nachteile für Betroffene zu zementieren. Es braucht daher dringend Transparenz über die Zugangskriterien zu finanzierten Sprachkursen für Geflüchtete in den Kantonen und Institutionen des Asylwesens. Dies führt mich zu folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Intransparenz bei den Zugangskriterien für finanzierte Sprachkurse?
2. Was unternimmt der Bundesrat zur Schaffung dieser Transparenz?
3. Ist der Bundesrat bereit, dazu ein Monitoring einzurichten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Der Zugang zu subventionierten Sprachkursen für vorläufig Aufgenommene (VA) und anerkannte Flüchtlinge (FL) erfolgt gemäss dem individuellen Potenzial von VA/FL. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Förderung bis auf ein bestimmtes Sprachniveau. Für die Umsetzung sind die Kantone oder die von ihnen mandatierten fallführenden Stellen im Rahmen der vom SEM geprüften und bewilligten Umsetzungskonzepte zuständig. Diese basieren auf den Programmvereinbarungen, die zwischen dem SEM und den Kantonen abgeschlossen wurden (Art. 14 und 14a der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern VIntA; SR 142.205). Die meisten Kantone haben ihre Umsetzungskonzepte im Internet veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesrates besteht daher kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
3. Das SEM ist daran, ein Monitoring zu den fünf Wirkungszielen der Integrationsagenda zu entwickeln. Darin wird auch das erste Wirkungsziel des Erwerbs der sprachlichen Grundkenntnisse untersucht werden. Das Monitoring dient dem SEM und den Kantonen zur strategischen Steuerung der Integrationsförderung. Der Fokus liegt auf der strategischen Ebene der Zielerreichung der Integrationsagenda in den Kantonen. Ein Monitoring über den individuellen Zugang zu den Sprachkursen ist nicht vorgesehen. Das Monitoring zur IAS befindet sich bis 2023 in einer Pilotphase und die Operationalisierung der Kennzahlen wird laufend überprüft. Ab 2024 soll das Monitoring seinen regulären Betrieb aufnehmen.
Antwort des Bundesrates.