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G7. Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmen. Welche Folgen hat das für die Schweiz, und wie sieht der Zeitplan aus?

21.3663 · Interpellation · 2021-06-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Es hing bereits seit einer Weile in der Luft und nun ist es passiert: Die G7-Staaten haben einen wichtigen Entscheid zur Unternehmensbesteuerung getroffen. Sie haben sich auf einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmen, namentlich multinationale, geeinigt. Die Schweiz und ihre Kantone werden somit in ihrer Steuerhoheit beschränkt. Kaum haben wir das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umgesetzt, müssen wir die Frage der Unternehmensbesteuerung erneut angehen.

Der Bundesrat wird gebeten, auf folgende Fragen zu antworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat generell diesen Entscheid? Wurde er im Vorhinein informiert? Gedenkt er, vor dem G20-Treffen, an welchem über dieses Thema debattiert wird, auf internationaler Ebene darauf zu reagieren?

2. Welche Verfahren könnten durch diesen Entscheid der Schweiz aufgedrängt werden und nach welchem Zeitplan würde dies geschehen?

3. Wie werden die Kantone in die Arbeiten und Diskussionen des Bundesrats einbezogen?

4. Kann der Bundesrat die Folgen auf die Steuereinnahmen, auf die Arbeitsplätze und generell auf die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen nach der Übernahme dieses Mindeststeuersatzes abschätzen?

5. Wird dieser Entscheid den Kantonen aufgedrängt? Falls ja, können die finanziellen und gesetzlichen Auswirkungen gemessen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen eine moderate Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor.

Für die Schweiz steht das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den eigenen Standort im Zentrum, die nachhaltiges Wachstum fördern sollen. Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen setzt sie sich für einen breit akzeptierten und weltweit einheitlich angewendeten Standard ein, da dies für die Unternehmen planerische Sicherheit und die Vermeidung eines Wirrwarrs nationaler Lösungen bedeutet. Bei der Umsetzung sollen die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.

2.-4. Eine Einigung auf multilateraler Ebene wird bis Ende Jahr erwartet. Der Bundesrat wird nach Vorliegen dieser Einigung im Kontext der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schweiz vornehmen und über die nationale Umsetzung entscheiden. Dabei wird er sich an der Verfassung und den strategischen Zielsetzungen der Standortattraktivität, der internationalen Akzeptanz sowie der fiskalischen Ergiebigkeit orientieren.

Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass er im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan befinden wird. Eine departementsübergreifende Projektorganisation erarbeitet derzeit die für diesen Entscheid erforderlichen Grundlagen, unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft.

5. Wie verbindlich die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen für die Kantone sind, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Kantone wird der Bundesrat unter Einbezug der Kantone nach Vorliegen einer multilateralen Einigung vornehmen.

Antwort des Bundesrates.