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21.3740 · Postulat · 2021-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zu erarbeiten, mit der verhindert werden soll, dass es mit der raschen Zunahme der Elektromobilität beim Energietransport und bei der Energieversorgung im Stromnetz zu Problemen kommt.

Begründung

Schweizweit ist eine rasche Zunahme der Elektromobilität zu beobachten. In seinem Bericht von 2017 in Erfüllung des Postulats 14.3997 (Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen) ging der Bundesrat im optimistischen Szenario davon aus, dass die E-Fahrzeuge und der Plug-In-Fahrzeuge im Jahr 2020 einen Anteil von etwa zehn Prozent am Total der neu immatrikulierten Fahrzeuge haben würden.

In Wirklichkeit gehörten im Jahr 2020 von den 238 664 Neuimmatrikulationen bereits etwa 15 Prozent zu dieser Kategorie (14 439 Plug-In-Fahrzeuge und insgesamt 19 765 E-Fahrzeuge); das sind 50 Prozent mehr als im optimistischen Szenario angenommen.

Es ist daher angezeigt, dass der Bundesrat eine Strategie erarbeitet und diese anschliessend umsetzt, damit es mit der raschen Zunahme der Elektromobilität beim Energietransport undbei der Energieversorgung nicht zu Problemen im Stromnetz kommt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Elektromobilität ist für den Bundesrat ein Schlüsselelement zur Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele. Die Hauptinstrumente zur Entwicklung intelligenter Netze, auch unter Berücksichtigung der Elektromobilität, sind in der Energiestrategie 2050 und der Strategie Stromnetze vorhanden (intelligente Messsysteme, Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau, Steuer- und Regelsysteme, Tarifierungs- und Netzplanungsgrundsätze). Die Verteilnetzbetreiber setzen diese neuen Instrumente bereits um. Auf der Grundlage des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR734.7) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV, SR734.71) sind die Verteilnetzbetreiber für ihre Netzstrategie zuständig. Sie müssen aufzeigen, wie sie mit der Entwicklung der Last aus der Elektromobilität umgehen. Die Meldepflicht gemäss Art. 23 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) für neue Lasten erlaubt es ihnen, E-Ladestationen gut in ihr Netz einzuplanen und zu integrieren. Wenn nötig können sie so ihr Netz zuerst optimieren, dann verstärken und nötigenfalls ausbauen. Zudem haben die Verteilnetzbetreiber gemäss StromVG (Art. 9b) die Pflicht, ihre Grundsätze für die Netzentwicklung zu erstellen. Die Verteilnetzbetreiber können abhängig von der Entwicklung der Verbrauchskomponenten und der dezentralen Stromproduktion jeweils unterschiedliche Netzstrategien verfolgen. Die nötigen Instrumente sind bereits vorhanden, um die Bedürfnisse der Elektromobilität zu antizipieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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