21.3745 · Interpellation · 2021-06-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Gemäss dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport soll die Alimentierung der Armee in Gefahr sein. Liest man jedoch die Kurzfassung der Armeeauszählung (ARMA) oder die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 21.3343, bleiben einige wichtige Fragen noch offen.
1. Bezieht sich die Zielalimentierung der Armee auf eine operative Situation, das heisst auf Notsituationen, in denen sowohl der Assistenzdienst als auch der Aktivdienst eingesetzt werden können, oder auf die Ebene der Rekrutenschule (RS), das heisst auf die Ausbildung?
2. Bestätigt der Bundesrat, dass der gesetzlich festgelegte Höchstbestand zurzeit überschritten ist?
3. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass der gesetzliche Höchstbestand während rund zehn Jahren bewusst überschritten wurde?
4. Wieso basiert der festgelegte Zielwert gemäss der ARMA 2020 auf dem gesetzlichen Höchstbestand von 140 000? Wird dadurch nicht die langfristige Planung verunmöglicht, da der natürlich schwankende Bestand entweder gesetzeswidrig (zu hoch) ist oder unter dem Zielwert liegt?
5. Wie werden die folgenden Faktoren in die Prognose der langfristigen Entwicklung der Armeebestände einbezogen werden:
a. flexibler RS-Start;
b. demografische Entwicklung;
c. Ziel von 10 Prozent Frauenanteil bis 2030?
6. Bei der Konzeption der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurde die maximal zulässige Zahl der Abgänge von Eingeteilten aus der Armee auf 2100 festgelegt. Gemäss der ARMA 2020 wurde dieser Wert bereits mit den Kategorien Divers und Untauglich überschritten. Dazu kommen die Abgänge zum Zivildienst, der von der Bundesverfassung vorgesehen ist. Welche Überlegungen haben dazu geführt, von Beginn weg einen unrealistischen Wert festzulegen?
7. Wie viele Armeeangehörige wurden in den letzten zehn Jahren entlassen, ohne alle ihre Diensttage absolviert zu haben (in Prozent und in absoluten Zahlen)? Wie viele verbleibende Diensttage hatten diese Personen im Durchschnitt noch? Wie stehen diese Zahlen im Vergleich zum Zivilschutz und zum Zivildienst?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Soll- und Effektivbestand beziehen sich auf die Militärdienstpflicht (Anzahl Eingeteilte) und nicht auf die Ausbildungsdienstpflicht (Anzahl Eingeteilte, die in Wiederholungskurse einrücken müssen).
2. Die Überschreitung ist vorübergehend. Sie ergibt sich aus dem Umstand, dass die Armeeangehörigen (AdA) während einer Übergangsphase bis 2028 eine längere Militärdienstpflichtdauer haben. Damit wollte der Bundesrat einerseits gewährleisten, dass der Effektivbestand von 140'000 ab Beginn der Weiterentwicklung der Armee (WEA) erreicht werden konnte. Andererseits soll der Effektivbestand in den Jahren 2028 und 2029, wenn jeweils zwei Jahrgänge gleichzeitig aus der Militärdienstpflicht entlassen werden, nicht zu stark unter 140'000 sinken. Weil die vorzeitigen Abgänge derzeit hoch sind, wird Berechnungen zufolge der Effektivbestand im 2030 auf unter 120'000 sinken.
3. Die Überschreitung ist rechtlich zulässig. Artikel 6 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO; SR 513.1) erlaubt dem Bundesrat die Neuordnung der Armee schrittweise einzuführen. Der Sollbestand und der Effektivbestand dürfen daher vorübergehend über den Vorgaben von Artikel 1 AO liegen (vergleiche dazu auch Art. 151 Militärgesetz [MG; SR 510.10]).
4. Der Sollbestand wurde vom Bundesrat anhand der zu erbringenden Leistungen der Armee gemäss Leistungsprofil bei 100'000 Armeeangehörigen festgelegt. Bei der Bestimmung des Effektivbestandes ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass dieser rund 40 Prozent über dem Sollbestand liegen muss. Dies, weil die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Eingeteilten jedem Aufgebot Folge leisten können. Jeder Verband muss personell so dotiert sein, dass er auch bei einer durchschnittlichen Ausfallquote den Sollbestand erreicht.
5. a. Die Flexibilisierung der Rekrutierung und des Eintritts in die Rekrutenschule wurde vom Bundesrat eingeführt, um die Vereinbarkeit zwischen ziviler Ausbildung und Militärdienst zu verbessern. Ob und wie sich das auf die Bestände auswirkt, wird der Bundesrat erst nach 2023 beurteilen können, wenn der erste Rekrutierungsjahrgang der WEA das 25. Altersjahr erreicht hat.
b. Ja, die Projektion basiert auf den Daten des BFS bezüglich der Entwicklung der Anzahl an männlichen Schweizer Bürgern. Diese Daten bildeten eine Basis für die Bestimmung der Grösse des Armeebestandes im Rahmen der Planung WEA. Da diese Angaben nur einer von vielen Faktoren waren, welche bei der Planung berücksichtigt wurden, sind die Vorgaben für die Effektivbestände nicht nur von diesen geprägt.
c. Die Erhöhung des Frauenanteils in der Armee ist nicht primär ein Mittel zur Verbesserung der quantitativen Alimentierung, sondern soll dazu dienen, geeignete Personen - unabhängig von ihrem Geschlecht - für die Sicherheit der Schweiz zu gewinnen. In der Projektion wird eine lineare Steigerung des Frauenanteils auf 2 Prozent angenommen.
6. Die Anzahl von 2100 zusätzlichen jährlichen Abgängen nach der Rekrutenschule ist kein definierter Maximalwert. Sie stellt lediglich den Schwellenwert dar, ab dem die Armeeformationen mehr AdA verlieren, als neu dazu kommen. Sobald dieser höher ist, verlieren die Armeeformationen mitsamt den ordentlichen Entlassungen längerfristig mehr Angehörige als sie jährlich Zuwachs erhalten. Die Armee hat daher eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um die medizinischen Entlassungen während und nach der Grundausbildung zu reduzieren und den AdA die Vereinbarkeit zwischen ihrem zivilen Leben und dem Militäralltag zu erleichtern.
7. Die Anzahl ordentlicher Entlassener mit Restdiensttagen hat sich zwischen 2012 und 2017 von knapp über 5'000 (45%) auf rund 1'200 (9%) jährlich reduziert. Seit der Einführung der WEA ist deren Anzahl weiter auf durchschnittlich 275 (knapp 4%) pro Jahr gesunken. Die durchschnittliche Anzahl Resttage pro Entlassenen ist indessen konstant bei rund 50 Diensttagen geblieben. Ein direkter Vergleich mit dem Zivilschutz lässt sich nicht ziehen, da für Schutzdienstpflichtige kein Anspruch darauf besteht, alle Diensttage zu leisten. Im Zivildienst ist es gemäss Integriertem Aufgaben- und Finanzplan expliziter Auftrag, dass der Anteil der Personen, welche die verfügten Diensttage bei Entlassung restlos geleistet haben, mindestens 97 Prozent beträgt. 2019 wurden 1,4 Prozent der Zivis mit Restdiensttagen entlassen, 2020 waren es 1,3 Prozent. 2019 betrug der Anteil der nicht geleisteten Diensttage an den verfügten Diensttagen 0,8 Prozent; 2020 waren es 0,7 Prozent.
Antwort des Bundesrates.