21.3748 · Postulat · 2021-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass die Luftfracht die von ihr verursachten externen Kosten deckt.
Begründung
Gemäss der Luftfrachtlogistik-Studie Schweiz 2020 der Universität St. Gallen entspricht der Anteil der Luftfracht an den gesamthaften CO2-Emissionen der Luftfahrt fast 20 Prozent.
Die Schweiz nahm mit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe eine Vorreiterrolle ein. Mit der Abgabe können die externen, für die Allgemeinheit verursachten Kosten gedeckt und eine gerechtere Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkehrsträgern gefördert werden. Der Bundesrat gibt an, dass die Fracht auf Langstreckenflügen einen erheblichen Deckungsbeitrag erbringt. Da ist es nur gerecht, wenn die Luftfracht an die von ihr verursachten externen Kosten einen Beitrag leistet, so wie es auch beim Strassentransport der Fall ist - dies umso mehr, als es sich dabei um den Verkehrsträger mit den grössten Auswirkungen auf das Klima handelt. Im Bericht sollen die Kriterien untersucht und beurteilt werden, die für die Festlegung der Höhe der Abgabe in Betracht gezogen werden sollen. Die Antriebsart kann berücksichtigt werden.
Vor allem hochwertige Waren werden per Luftfracht transportiert. In der obengenannten Studie wird angegeben, dass der durchschnittliche Wert einer Tonne Fracht 1 413 000 Franken beträgt. Dabei handelt es sich insbesondere um chemisch-pharmazeutische Produkte, Maschinen und Metalle. Die Kategorie der sonstigen Erzeugnisse (Schmuck, Spielwaren usw.) hat am stärksten zugenommen (+ 80 Prozent Importe in den Jahren 2012-2019). Der Anteil der Lebensmittel ist relativ tief (7100 Tonnen Importe im Jahr 2019). Rund die Hälfte davon ist Fleisch, das anschliessend zu tiefen Preisen verkauft wird.
463 000 Tonnen Waren wurden 2019 per Luftfracht transportiert. Die Expertinnen und Experten schliessen das Kapitel "Klima und Umweltschutz" der Studie mit den Worten ab, es sei "auf politischer Ebene sicherzustellen, dass die richtigen Anreize gesetzt werden, um alle klimarelevanten Emissionen in erster Linie zu vermeiden oder zu reduzieren". Um ihrem Rat zu folgen, schlagen wir vor, in einem ersten Schritt die Transportunternehmen zu verpflichten, sich an den externen von der Luftfahrt verursachten Kosten zu beteiligen, und so eine grössere Transparenz über die reellen Kosten, die vom gewählten Verkehrsträger verursacht werden, sicherzustellen.
Dies ist umso notwendiger, als gemäss der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) neue Studien zeigen, dass die Auswirkungen der Schweizer Luftfahrt auf das Klima 50 Prozent höher sind als bisher geschätzt. Somit ist anerkannt, dass die Luftfahrt nun unter allen Wirtschaftssektoren der Schweiz und noch vor dem Landverkehr der grösste Faktor des vom Menschen verursachten Klimawandels ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Luftfracht trägt zur Anbindung der Schweiz an die globalen Warenströme bei und nimmt eine besondere Rolle für den Transport von hochwertigen, temperatursensitiven und dringlichen Gütern ein. Zudem sorgt die in Passagierflugzeugen mitgeführte Luftfracht für die Rentabilität und somit für ein vielfältigeres Streckennetz für Passagiere. Mit dem Flugzeug transportierte Produkte haben jedoch eine schlechtere Umweltbilanz, als vergleichbare Produkte, die mit anderen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Eine Luftfrachtsteuer - nach dem Vorbild der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA - würde eine Anpassung der Bundesverfassung erfordern. Zudem bestünden bei einer Besteuerung der Luftfracht analog zur LSVA verschiedene Schwierigkeiten: Die externen Kosten von einzelnen Warensendungen sind schwierig zu ermitteln, weil diese stark abhängig von der Art des Transportes (Vollfrachtflüge oder "Belly Freight" in Passagierflugzeugen), den dafür verwendeten Flugzeugen, deren Auslastungsgrad sowie Volumen und Gewicht sind. Etwa zwei Drittel der an Schweizer Flughäfen abgefertigten Fracht werden direkt über den Luftweg transportiert. Ein Drittel der Menge wird als sogenannter Luftfrachtersatzverkehr per Lastwagen zu Drehkreuzen im nahen Ausland transportiert.
Ein Teil der von Luftfrachtsendungen verursachten externen Kosten wird im Inland durch lärm- und emissionsabhängige Landegebühren erfasst und abgegolten. Der Transport der Luftfrachtsendungen von und zu den Verladeflughäfen unterliegt innerhalb der Schweiz der LSVA.
Aufgrund der globalen Dimension des Luft(fracht)verkehrs kommen aktuell insbesondere übergeordnete, internationale Instrumente zur Bekämpfung der Klimawirkung und zur Internalisierung der externen Kosten zum Einsatz. Die CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs unterliegen dem Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), welches für die über den Emissionen der Jahre 2019 und 2020 liegenden CO2-Emissionen des Luftverkehrs eine Kompensationspflicht vorsieht. Die Flüge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz unterliegen zudem den Emissionshandelssystemen der Schweiz und der Europäischen Union. Die internationalen Kompensationssysteme unterscheiden nicht zwischen Fracht- und Passagierverkehr.
Die durch den Luftverkehr verursachten externen Kosten sind nur teilweise internalisiert. Nicht zuletzt deshalb ist die Luftfahrt derzeit als Ganzes gefordert, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Grosses Potenzial hat mittel- und längerfristig insbesondere der Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen. Eine Strategie zur Förderung und Verwendung von erneuerbaren synthetischen Treibstoffen ist im UVEK derzeit in Erarbeitung. Auch die Europäische Kommission sieht im Legislativpaket "Fit for 55" eine Förderung von nachhaltigen Flugtreibstoffen und weitere Massnahmen zur Reduktion der Klimawirkung des Luftverkehrs vor. Der Bundesrat wird die Entwicklungen auf europäischer Ebene weiter beobachten.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die einleitend genannten Schwierigkeiten für eine spezifische Abgabe für die Luftfracht, erachtet der Bundesrat einen entsprechenden Bericht derzeit nicht als zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.