Den Zugang zu Insulin und zur Behandlung von Diabetes in der Schweiz und auf der Welt verbessern
21.3800 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Jahr 2021 feiern wir den hundertsten Jahrestag der Entdeckung des Insulins. Mit Insulin werden zahlreiche Personen in der Schweiz und auf der ganzen Welt behandelt, deren Gesundheitszustand sich sonst schnell verschlechtern würde; das Leben von Personen mit Diabetes Typ 1 wäre ohne Insulin sogar in Gefahr. Weltweit sind heute 420 Millionen Personen an Diabetes erkrankt, und diese Zahl dürfte bis 2030 auf 578 Millionen und bis 2045 auf 700 Millionen ansteigen. Dennoch bleibt der Zugang zum lebensrettenden Insulin in vielen Ländern schwierig, auch wegen der Kosten. Es wird geschätzt, dass weltweit 9 Millionen Personen mit Diabetes Typ 1 Insulin benötigen, um zu überleben, und dass rund 60 Millionen Personen mit Diabetes Typ 2 Insulin benötigen, um ihre Krankheit zu kontrollieren. In der Schweiz leiden schätzungsweise 20 000 Personen an Diabetes Typ 1 und 470 000 Personen an Diabetes Typ 2, und die Zahlen steigen.
Bei der letzten Versammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben die Mitgliedstaaten die alarmierende Zunahme der Diabetesfälle und der vorzeitigen Sterblichkeit aufgrund von Diabetes anerkannt und die Wichtigkeit des Zugangs zu Insulin für die, die dieses Arzneimittel fürs Überleben oder für einen besseren Umgang mit ihrer Krankheit benötigen, betont. Die WHO hat eine Resolution verabschiedet, die festhält, dass neben den Präventionsmassnahmen alle Personen, die an Diabetes leiden - sowohl in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen als auch in der Schweiz - Zugang zu einer angemessenen Versorgung haben müssen. Insulin ist also ein unentbehrliches Medikament, das allen, die es benötigen, zugänglich sein muss.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um in der Schweiz und auf der Welt den Zugang zu Insulin und zum für dessen Verabreichung notwendigen medizinischen Material zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen?
2. Wie gedenkt der Bundesrat die beherrschende Stellung einiger weniger Pharmaunternehmen und die diskriminierenden Praktiken, von denen der Insulinmarkt geprägt ist, zu bekämpfen? Gedenkt er Regulierungen zu unterstützen, mit denen die Preise von Insulin und damit zusammenhängender Produkte gesenkt werden?
3. Welche Massnahmen gedenkt er im Hinblick auf die Prävention von Diabetes zu ergreifen, um dieses Problem in der Schweiz und auf der Welt in Übereinstimmung mit den verschiedenen politischen Erklärungen im Rahmen der UNO und den Resolutionen der Weltgesundheitsorganisation angemessen anzugehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. In Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen leistet die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einen bedeutenden Beitrag zur Vorbeugung und Eindämmung von nicht übertragbaren Krankheiten wie Diabetes. Dazu gehört die Förderung eines chancengerechten Zugangs zu medizinischen Produkten wie Insulin. Zu diesem Zweck werden in Zusammenarbeit mit der WHO drei Interventionsachsen entwickelt: Stärkung der Präqualifizierungsprozesse für Insulin (und verwandte Technologien) durch die WHO (im Rahmen der Bestrebungen des Global Diabetes Compact), Ausarbeitung einer Strategie für die Mechanismen zur Versorgung mit Insulin und verwandten Technologien sowie Einrichtung einer entsprechenden Plattform für den Dialog und die Interessenvertretung. In der Schweiz gibt es bereits Massnahmen und Prozesse, welche die Versorgung mit und den Zugang zu Insulin und anderen medizinischen Materialien sicherstellen.
Betreffend Versorgungssicherheit sind die Insuline nach einer systematischen Analyse des Fachbereichs Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung (www.bwl.admin.ch > Themen > Heilmittel > Meldestelle Heilmittel > Berichte > Bericht zur Versorgungssicherheit bei Antidiabetika 2017) seit dem 15. Januar 2020 in die Liste der obligatorisch meldepflichtigen Humanarzneimittel aufgenommen (Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel; SR 531.215.32). Mit dieser Massnahme können allfällige Versorgungsengpässe frühzeitig identifiziert und die Marktsituation beobachtet werden.
Insulin ist zudem in der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird somit von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Die Insuline wurden im Jahr 2020 letztmals vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen unterzogen und wo angezeigt preislich nach unten angepasst. Zudem wurden in den letzten Jahren wirkstoffgleiche, günstigere Biosimilars auf dem Schweizer Markt eingeführt und in die SL aufgenommen. Es gibt verschiedene Anbieter von Insulin in der Schweiz und keine Hinweise auf ein missbräuchliches Verhalten dieser Unternehmen. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als notwendig, weitere Massnahmen in Bezug auf die Preise oder den Zugang zu Insulinen zu ergreifen.
Was die Vergütung von Insulinpumpen durch die OKP betrifft, wurde diese im Rahmen der Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) überprüft, wie der Bundesrat u.a. bereits in der Antwort auf die Interpellation 18.4143 Crottaz "Was kann der Bundesrat tun, damit Diabetikerinnen und Diabetiker mit Insulinpumpen ihre Behandlung auch weiterhin finanziell stemmen können?" dargelegt hat. Da aufgezeigt wurde, dass die Preise für die Pumpen in der Schweiz teilweise deutlich über dem europäischen Schnitt liegen, hat das Eidgenössische Departement des Innern eine Senkung per 1. Juli 2018 von rund 7 Prozent des Höchstvergütungsbetrages (HVB) für die Therapie mit Insulinpumpen eingeführt. Nach dieser Senkung haben die meisten Anbieter ihre Preise gesenkt, so dass die Versicherten keine Zuzahlungen leisten müssen. Es gibt somit Produkte, welche die Anforderungen erfüllen und ohne Zuzahlung bezogen werden können.
3. Der Bundesrat hat 2016 zusammen mit dem Dialog Nationale Gesundheitspolitik die "Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017-2024" (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Nichtübertragbare Krankheiten) verabschiedet. Die Schweizer Ernährungsstrategie mit dem entsprechenden Aktionsplan des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die Bewegungs- und Sportförderung des Bundesamts für Sport und die zahlreichen Aktivitäten des BAG, der Kantone und von Gesundheitsförderung Schweiz im Rahmen des NCD-Massnahmenplans zeigen die vielfältigen Bestrebungen zur Prävention von Diabetes und weiteren chronischen Erkrankungen auf.
Antwort des Bundesrates.