21.3813 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die mit Unterstützung der Schweiz am 4. Dezember 2020 erfolgte Ankündigung des WHO-Generaldirektors, eine internationale Bank mit Sitz in Genf und der biologischen Schutzstufe 4 (BSL 4) zur Lagerung aller weltweit bekannten Krankheitserreger einrichten zu wollen, wirft einige Fragen auf.
Das erklärte Ziel ist die Erleichterung der schnellen und sicheren Entwicklung von Impfstoffen und Behandlungen. Die Länder, die dazu aufgerufen werden, bei dieser Schweizer Biobank Proben abzugeben, haben jedoch gar keine Garantie, zu erschwinglichen Preisen Zugang zu den Impfstoffen und Behandlungen zu erhalten, die dank ihren Proben entwickelt werden.
In anderen Worten: Welche Rechte werden die Staaten haben, die Proben liefern, im Vergleich zu den Rechten der Big Pharma?
Handelt es sich dabei nicht um ein Mittel, um das 2014 in Kraft getretene Nagoya- Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zu umgehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat Ende Mai 2021 eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des von der WHO initiierten "WHO BioHub" unterzeichnet. Mit dieser Erklärung stellt die Schweiz der WHO das biologische Sicherheitslabor Spiez des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport als Repositorium für SARS-CoV-2 Viren oder andere Pathogene mit Epidemie- oder Pandemiepotential zur deren Aufbewahrung, Vermehrung, Genom-Sequenzierung und Weitergabe zur Verfügung. Im Rahmen dieser Initiative und als Repositorium stellt die Schweiz diesbezüglich relevante Kompetenzen zur Verfügung. Der Schweiz erwächst daraus grundsätzlich kein weitergehender Nutzen als denjenigen WHO Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Ziel des "WHO BioHub" ist der zeitnahe Austausch von potenziell epidemischem oder pandemischem biologischem Material, um die Entwicklung von Gegenmassnahmen künftig zu beschleunigen. Mit der "WHO BioHub" Initiative will die WHO den Austausch von solchem biologischem Material auf freiwilliger Basis anregen. Die Initiative steht nicht in Konkurrenz zu bestehenden bilateralen Vereinbarungen. Die Einhaltung von nationalem und internationalem Recht, inkl. die Bestimmungen aus dem Nagoya Protokoll, ist unabdingbar und wird in der Absichtserklärung zum "WHO BioHub" berücksichtigt.
Mit dem "WHO BioHub" unterstützt die Schweiz Bestrebungen, ein internationales System für den freiwilligen Austausch von neuartigen Pathogenen zu errichten. Der Aufbau des "WHO BioHub" geschieht stufenweise. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass dieser in enger Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten der WHO aufgebaut wird, insbesondere was die Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten betrifft.
Antwort des Bundesrates.