21.3834 · Motion · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Tötung von in der Legehennenindustrie nicht erwünschten männlichen Küken zu verbieten.
Begründung
In der Schweiz werden jährlich rund drei Millionen männlicher Küken vergast, weil sie als Nebenprodukte der Eierindustrie keine Verwendung finden. Vor dem Hintergrund des tierschutzrechtlichen Würdeschutzes ist diese Praxis nicht hinnehmbar, dennoch wird diese Praxis seit Jahren aus wirtschaftlichen Gründen toleriert.
Deutschland hat am 20. Mai 2021 endgültig ein Verbot der Kükentötung beschlossen. Dieses tritt per 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfahren einzusetzen, die bei der Geschlechtsbestimmung im Ei ansetzen und teilweise bereits heute eingesetzt werden (z.B. Respeggt, im Schweizer Detailhandel in kleiner Menge erhältlich). Verschiedene Verfahren stehen kurz vor der Markteinführung oder werden bereits verwendet und weiterentwickelt.
Das in Deutschland zu bewältigende Volumen von 45 Millionen Eiern, die männlichen Küken enthalten, ist technisch aktuell noch nicht zu bewältigen, dennoch hat sich Deutschland dazu entschlossen, den Schritt zu wagen und die Industrie zu verpflichten, auf die verfügbaren Alternativen zur Kükentötung umzusteigen. Neben der Geschlechtsbestimmung im Ei gehören auch die Aufzucht von "Bruderhähnen" (weniger Fleischansatz, längere Mast der männlichen Tiere) sowie die Verwendung von Zweinutzungszuchtlinien (Fleisch und Eier statt einseitige Hochleistungszucht) dazu.
In der Schweiz indessen, die sich gerne als Tierschutzvorreiterin sieht, tut sich nichts. Die Schweizer Geflügelindustrie wartet ab und beobachtet die Entwicklung in Deutschland. Es wäre jedoch ihre Pflicht, ihren aktiven Beitrag zur Lösung dieses Problems zu leisten. Stattdessen werden die Produktionszahlen jährlich erhöht und die Tiere weiterhin mittels CO2, das keinen "humanen" Tod gewährleistet, getötet. Es ist höchste Zeit, gesetzgeberisch Leitplanken zu setzen. Die Schweiz soll ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie ist in der perfekten Ausgangssituation, um die noch jungen technischen Verfahren zu erproben und bei der Weiterentwicklung zu unterstützen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Alternative Methoden, um das Geschlecht der Küken bereits im Ei zu bestimmen und die männlichen Küken frühzeitig im Brutprozess fachgerecht zu töten, werden in der Schweiz begrüsst. Sie sind allerdings noch nicht für die breite Anwendung in der Praxis eingeführt.
Um die Praxistauglichkeit der alternativen Methoden zu garantieren, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein: Die Geschlechtsbestimmung im Brutei muss frühzeitig erfolgen, darf keine Beeinträchtigung der Tiergesundheit nach sich ziehen und muss in der Lage sein, eine praxisrelevante Anzahl von Bruteiern pro Zeiteinheit zu erfassen und zu selektieren. In diesem Zusammenhang sind Fragen in Bezug auf die praktische Umsetzung des Verbots in Deutschland noch offen. Gemäss deutschem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden aktuell wöchentlich rund 60'000 Bruteier identifiziert. Im Verhältnis zu den rund 45 Mio. männlichen Küken, die in Deutschland kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, ist diese Zahl noch niedrig.
Solange es in der Praxis keine zuverlässige alternative Methode gibt, ist es nicht angebracht, in der Schweiz ein Verbot zu erlassen, welches noch nicht durchgesetzt werden kann. Sobald dies der Fall ist, wird ein Verbot durchaus geprüft. Die grossen Brütereien in der Schweiz haben sich zudem schon heute bereit erklärt, die neuen Technologien anzuwenden, sobald eine breit umsetzbare Methode für die Geschlechterbestimmung zur Verfügung steht.
Die Infrastruktur für die Schweizer Brütereien wird ausschliesslich im Ausland beschafft. Der schweizerische Eiermarkt ist im Vergleich zu den grossen Agrarnationen in der Europäischen Union zu klein, um für alternative Methoden der Geschlechtsbestimmung eine eigene Forschung zu finanzieren.
In der Schweiz gibt es aber Programme, in denen Bruderhähne (männliche Küken der Legehennen) nicht getötet, sondern aufgezogen werden, obwohl sie sich aufgrund ihres geringen Muskelanteils nicht für die Mast eignen. Der Marktanteil lag 2020 bei rund 1 Prozent, was unter anderem am Preis liegen kann. Dieser ist ca. doppelt so hoch wie bei einem konventionellen Poulet. Weiter existieren Programme, bei denen die weiblichen Hühner in der Eierproduktion eingesetzt werden und die männlichen Tiere dennoch für die Mast geeignet sind. Die Hühner dieser Art legen jährlich aber weniger Eier als die ausschliesslich auf die Eierproduktion gezüchteten Tiere.
Trotz positiver Ansätze dieser Programme im Hinblick auf den Tierschutz muss auch beachtet werden, dass aufgrund des langsameren Wachstums der Platzbedarf für die Mast erheblich grösser ist und zudem mehr Futtermittel über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.