Lexipedia

21.3835 · Motion · 2021-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die routinemässige, stichprobenhafte Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstösse zu etablieren. Dies soll einerseits im Rahmen der Fleischkontrolle (Art. 30 VSFK), als auch in Entsorgungsbetrieben bzw. Tierkadaversammelstellen (VTNP) geschehen.

Begründung

Die Schweiz verfügt über eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Dennoch sorgen Skandale in der Nutztierhaltung immer wieder für Besorgnis und schaden dem Ruf der Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich vorbildlich an die Gesetzgebung halten. Die Kontrolle zur Einhaltung der Tierschutzverordnung gestaltet sich aufgrund der hohen Anzahl an Nutztierbetrieben und den vergleichsweise geringen Ressourcen der Kontrollinstanzen als schwierig. Es liegt daher nahe, diese Kontrollen durch die Einführung zentralisierter Kontrollmethoden zu ergänzen. Es ist im Sinne aller Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich an Recht und Gesetz halten, dass Verstösse durch die Behörden frühzeitig aufgedeckt werden und nicht die ganze Branche in Verruf bringen.

Eine deutsche Studie, die an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover durchgeführt worden ist, hat ergeben, dass an Tierkadavern in Entsorgungsbetrieben bzw. Tierkadaversammelstellen tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können, deren Ursachen in dem Haltungsbetrieb liegen, aus dem die betroffenen Tiere stammen. Ähnliche Befunde wurden für Schweine und Rinder auch in Untersuchungen an Falltieren in Österreich festgestellt. Die Autoren der Studien ziehen den Schluss, dass die untersuchten Tiere vor dem Verenden bzw. vor der Tötung oft unnötige Schmerzen und lang anhaltende Leiden erdulden mussten.

Es soll deshalb eine Rechtsgrundlage für Kontrollen von Tierkörpern auf Tierschutzverstösse im Rahmen der Fleischkontrolle (Art. 30 VSFK) als auch in Entsorgungsbetrieben bzw. Tierkadaversammelstellen (VTNP) geschaffen werden. Um die Rückverfolgbarkeit zum letzten Haltungsbetrieb sicherzustellen, wird zudem eine Kennzeichnungspflicht für Tierkörper benötigt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In Schweizer Schlachtbetrieben wird bereits heute systematisch kontrolliert, ob Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegen. Eine vom Schlachtbetrieb bezeichnete verantwortliche Person muss im Rahmen der Eingangskontrolle den Gesundheitszustand der Tiere und die Belange des Tierschutzes überprüfen. Sichtbare Erkrankungen und Verletzungen der Tiere sowie Verstösse gegen den Tierschutz muss die verantwortliche Person unverzüglich der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt des Schlachthofs melden. Vor der Schlachtung erfolgt zudem eine Schlachttieruntersuchung durch die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt. Diese prüfen, ob den Tierschutzvorschriften Rechnung getragen wird. Im Rahmen der Fleischuntersuchung untersuchen sie die Schlachttierkörper zudem auf Verletzungen. Sämtliche Verstösse müssen von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt gemeldet werden, wo die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat erachtet daher die Forderung der Motion nach routinemässigen, stichprobenhaften Kontrollen in den Schlachthöfen bereits als erfüllt.

Den kantonalen Vollzugsbehörden stehen zusätzlich zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung schon heute Möglichkeiten zur Verfügung, um Risikobetriebe zu entdecken. So können sie in der Tierverkehrsdatenbank mit Standardabfragen Risikobetriebe (z. B. auffällig viele als verendet gemeldete Abgänge bei Tieren der Rindergattung) ausfindig machen und dort risikobasierte Kontrollen durchführen.

Tierschutzkontrollen in Tierkadaversammelstellen sind abzulehnen, denn sie könnten aus tierseuchenpolizeilicher und hygienischer Sicht problematisch sein und zu einer illegalen ("wilden") Entsorgung der Tierkadaver führen. Dies könnte der Fall sein, wenn die Tierkadaver nur noch zu bestimmten Zeiten bei der Sammelstelle abgegeben werden könnten oder der Zugang administrativ oder finanziell (z. B. durch höhere Entsorgungsgebühren aufgrund neuer Kontrollaufgaben/Infrastruktur) erschwert würde. Zudem würden solche Kontrollen eine systematische Überwachung der Tierkadaversammelstellen und Identifikation der Tierkadaver erfordern. Der Aufbau eines entsprechenden Kontrollsystems wäre für die Kantone und die Tierhaltenden sowohl finanziell als auch administrativ sehr aufwändig. Dies würde einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen im Vergleich zum Ertrag, werden doch beispielsweise gesamtschweizerisch bereits rund 90 Prozent aller toten Tiere der Rindergattung bereits in Schlachtbetrieben auf Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung kontrolliert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Tierschutzverstösse besser ahnden | Lexipedia | Lexipedia