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21.3848 · Motion · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, um einen der wenigen in der Schweiz vorhandenen Rohstoffe vollständig zu nutzen. Die Errichtung und die Erweiterung von Betrieben in der Schweiz, die in der Lage sind, Schweizer Holz zu verarbeiten, muss gefördert werden, mit dem Ziel, den gegenwärtigen Bedürfnissen der Baubranche gerecht zu werden.

Begründung

Holz wird seit jeher als Baumaterial verwendet. Auch heute ist das Interesse an Holz gross und dank modernen Technologien können all seine Eigenschaften genutzt werden. Holz hat viele Vorteile: Es ist ein natürlicher und erneuerbarer Rohstoff und es speichert rund 2,2 Millionen Tonnen CO2 jährlich in Form von Kohlenstoff. Der Holzzuwachs in den Schweizer Wäldern beträgt jährlich 10 Millionen Kubikmeter, was in etwa dem jährlichen Holzverbrauch in der Schweiz, einschliesslich der Importe, entspricht. Ein grosser Teil davon kann jedes Jahr geerntet werden, ohne dass die Wälder übernutzt werden. Punkto Qualität schliesslich stehen holzbasierte Materialien anderen Baumaterialien in nichts nach.

Die Schweiz setzt sich zwar schon heute für die Förderung von einheimischem Holz ein, doch diese Bemühungen sehen sich mit folgender Herausforderung konfrontiert: Es gibt in der Schweiz zu wenige moderne und gut ausgerüstete Fabriken, die in der Lage sind, Holz zu den Produkten zu verarbeiten, die von der Baubranche nachgefragt werden.

Die Schweizer Holzwirtschaft leidet unter diesem "fehlenden Kettenglied", und als Folge davon wird Massivholz nur noch in geringem Masse eingesetzt.

Heute muss viel einheimisches Holz, wenn es verarbeitet werden soll, exportiert und später wieder importiert werden. Abgesehen davon, dass das aus ökologischer Sicht absurd ist, führt es auch dazu, dass die Wertschöpfung im Ausland erfolgt und damit nicht der Schweizer Wirtschaft zugutekommt. Die ausländischen Fabriken werden oft in grossem Umfang mit nationalen und/oder europäischen Geldern unterstützt. Wenn man weiss, welche Fläche für den Bau eines Qualitätsbetriebs benötigt wird, wie hoch die Grundstückpreise in der Schweiz und wie gross alle weiteren notwendigen Investitionen sind, kommt man zum Schluss, dass es für Private unmöglich ist, ohne öffentliche Anreize mit europäischen Firmen zu konkurrenzieren. Investoren verzichten darauf, sich zu engagieren, weil sie die nötigen Gelder nicht aufbringen können.

Es ist daher zwingend notwendig, die Rahmenbedingungen für moderne sekundäre Verarbeitungsanlagen für Schweizer Holz zu schaffen. Es muss geprüft und festgelegt werden, welches Modell angemessen ist: regionale Kompetenzzentren, öffentliche und/oder private Strukturen, Partnerschaften usw.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Für eine leistungsfähige Wald- und Holzwirtschaft und die entsprechenden Rahmenbedingungen hat der Bund bereits zahlreiche Lösungsansätze und Massnahmen entwickelt. Die Instrumente zur Umsetzung dieser Massnahmen sind der Aktionsplan Holz (APH), die Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz (WHFF-CH), die Umwelttechnologieförderung, die Ressortforschung (inkl. den Aspekten der energetischen Nutzung des Holzes beim Bundesamt für Energie), der Technologiefonds sowie die Innovationsförderung der Innosuisse (Schweizerische Agentur für Innovationsförderung). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei den Schweizer Holzverarbeitungsbetrieben Lücken bestehen, besonders bei der Herstellung von Leimholzprodukten sowie bei Bioprodukten. Die Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials kann aber mit der Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente verbessert werden. Er lehnt es deshalb ab, mittels staatlicher Beteiligungen oder Beihilfen bestimmte Industriezweige zu fördern und damit Wettbewerbsverzerrungen zu schaffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.