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21.3868 · Motion · 2021-06-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für direkte Finanzbeiträge der Schweiz zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 der EU zu schaffen mit dem Ziel, zusätzlich zu einer Vollassoziation der Schweiz an Erasmus+, Horizon Europe und Creative Europe auch in den Programmen Digitales Europa, Rechte und Werte sowie in der Connecting-Europe-Fazilität (CEF) mitzuwirken.

Begründung

Die Schweiz hat gemeinsam mit den anderen EFTA- und weiteren Dritt-Staaten ein grosses Interesse, dass die EU-Massnahmen gelingen, um Leben zu retten, Jobs zu sichern und nach der Covid-19-Krise den Wiederaufbau so zu gestalten, dass er dem European Green New Deal, dem Sozialen Pfeiler und der Agenda 2030 Schub gibt. Daher sollten sie sich alle in geeigneter Weise in dieser gemeinsamen europäischen Wiederherstellungs-Bemühung engagieren. Als europäisches Land darf die Schweiz aus Solidarität, aber auch aus einem eminenten Eigeninteresse nicht abseitsstehen. Für unsere Zukunft ist es entscheidend, dass Europa schnell aus der Krise kommt und diese als Chance für einen Wandel zu einer gemeinsamen, nachhaltigen Zukunft nutzt.

Die Haushaltsordnung 2018/1046 der EU sieht in Artikel 21 die Möglichkeit vor, dass Drittstaaten direkte Finanzbeiträge an den EU-Finanzhaushalt leisten. Der Bundesrat wird eingeladen, auf dieser Grundlage eine Deblockierung der Beziehungen der Schweiz zur EU anzustreben, um einerseits die unsicher gewordene Vollassoziation der Schweiz an Horizont Europa, Erasmus+ und Creative Europe zu erreichen, und zusätzlich an den für die Schweiz und die Zukunft des europäischen Kontinentes ebenso wichtigen Programmen Digitales Europa, Rechte und Werte sowie die Connecting-Europe-Fazilität (CEF) mitzuwirken.

Die europaweite Gestaltung der Digitalisierung, der europaweite Aufbau von leistungsstarken, nachhaltigen und effizient miteinander verbundenen transeuropäischen Netzen in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Dienstleistungen sowie die Förderung von Gleichstellung und Rechten, der Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie Bekämpfung von Gewalt liegen nicht allein im Interesse der EU-Mitgliedstaaten, sondern von allen Ländern auf dem europäischen Kontinent.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat wie die EU ein grosses Interesse an einer schnellen und breiten wirtschaftlichen Erholung in Europa. Als Nicht-Mitglied der EU beteiligt sich die Schweiz aber nicht über direkte ungebundene Zahlungen am Haushalt der EU (Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027) oder an dem auf EU-Mitgliedstaaten beschränkten, zeitlich befristeten Aufbauplan "NextGenerationEU".

Der Bundesrat stellt die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz über eigenständige, auf die Schweiz zugeschnittene Abfederungsmassnahmen sicher. Damit trägt die Schweiz ebenfalls zur Stützung der Nachfrage und damit zur wirtschaftlichen Erholung in Europa bei.

Damit eine langfristige Erholung gelingt, will der Bundesrat darüber hinaus das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz erhöhen. Dazu gehört auch die Weiterführung der bewährten bilateralen Zusammenarbeit mit der EU. Mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs hat der Bundesrat am 11. August 2021 eine Botschaft zur Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dieser soll rasch umgesetzt werden. Mit diesem autonomen Beitrag würde sich die Schweiz über die aktuelle Covid-19-Krise hinaus auch weiterhin an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beteiligen.

Als Teil der Fortführung des bilateralen Wegs strebt der Bundesrat weiterhin eine Assoziierung an ausgewählte EU-Rahmenprogramme an. Im Rahmen der jeweiligen Assoziierungsabkommen trägt die Schweiz auch zur Finanzierung dieser Programme bei. Bis anhin blockierte die EU aufgrund fehlender Fortschritte beim institutionellen Abkommen jedoch die Aufnahme von Gesprächen über eine Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket (2021-2027) bestehend aus dem Horizon Europe Programm, dem Euratom-Programm, der Forschungsinfrastruktur ITER und dem Digital Europe Programme sowie über eine Assoziierung an Erasmus+. Die Frage der Assoziierung der Schweiz an diesen Programmen wird seitens der EU weiterhin im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gesehen und wurde jüngst auch mit der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags verknüpft. Die Schweiz lehnt eine solche Verknüpfung ab, da kein materieller oder rechtlicher Bezug zwischen dem Schweizer Beitrag und den Kooperationsprogrammen besteht. Der Schweiz sollten dieselben Möglichkeiten zur Assoziierung an diesen Programmen offenstehen, welche die EU auch anderen Drittstaaten gewährt. Die Europäische Kommission informierte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation am 12. Juli 2021, dass die Schweiz bis auf Weiteres und namentlich für alle Ausschreibungen von Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen im Jahr 2021 als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird. Eine vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Mit der Genehmigung der notwendigen finanziellen Mittel in der Höhe von CHF 6,15 Mrd. und der Verabschiedung des Verhandlungsmandates durch den Bundesrat sind in der Schweiz alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um umgehend Verhandlungen mit der EU über die Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket aufnehmen zu können, sobald die EU dazu bereit ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.