21.3871 · Motion · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einheitliche branchenübergreifende Richtlinien zur Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten von Produkten aus der Volksrepublik China, die in der Schweiz verkauft werden, respektive bei der Anwendung von Produkten aus der Schweiz in der Volksrepublik China, erarbeiten zu lassen. Diese Richtlinien sollen als Grundlage für die Umsetzung in den einzelnen Branchen dienen.
Begründung
Die Schweiz unterstutzt die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien fur Wirtschaft und Menschenrechte. Dieses Engagement wurde im Nationalen Aktionsplan fur die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien fur Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) konkretisiert. Gemäss NAP 2020-2023 anerkennt der Bundesrat die Pflicht, als Staat dafur zu sorgen, dass die in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen die Menschenrechte achten. lm Rahmen des NAP möchte der Bundesrat Unternehmen gezielt unterstützen und den Austausch von Good Practices fördern.
Verschiedene Schweizer Branchen wie etwa die Maschinen-, Textil-, Nahrungsmittel- und Solarindustrie sind von möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten oder ihren Kundinnen und Kunden in der chinesischen autonomen Region Xinjiang betroffen. Zum gleichen Problemfeld gehören auch Berichte über Zwangsarbeit von Mitgliedern ethnischer Minoritäten dieser Region (v.a. Uigur*innen, Kasach*innen) in anderen Teilen der Volksrepublik China. Das SECO vertritt die Haltung, die betroffenen Branchen müssten selbst Richtlinien zum Umgang mit diesem Problem erarbeiten. Es erscheint jedoch effizienter, wenn das SECO hier eine Führungsrolle übernimmt und branchenübergreifende Richtlinien erarbeitet, die auch für Menschenrechtsprobleme in anderen Regionen angewendet werden können. Die Umsetzung und allfällige Adaption dieser Richtlinien obliegt dann den einzelnen Branchen, respektive ihren Verbänden und Mitgliedern. Dennoch wäre mit Richtlinien sichergestellt, dass in allen Branchen die gleichen Prinzipien zur Anwendung kommen, was wiederum den Druck auf China zur Einhaltung von Menschenrechtsprinzipien erhöht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unternehmen haben die Verantwortung die Menschenrechte einzuhalten. Es bestehen schon Richtlinien, namentlich die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese internationalen Richtlinien gelten sowohl branchenübergreifend, wie auch branchenspezifisch. Sie legen dar, wie Unternehmen ihre Sorgfaltsprüfung hinsichtlich der Menschenrechte wahrnehmen und Risiken minimieren können. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten und Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen 2020-2023 erwartet der Bundesrat von Unternehmen mit Sitz und/oder Tätigkeit in der Schweiz, dass sie unabhängig vom Standort eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung gemäss international anerkannten Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung durchführen. Dazu gehören die OECD-Leitsätze und die UNO-Leitprinzipen. Unternehmen sollten diese bestehenden Richtlinien anwenden, da diese im Einklang mit internationalen Best Practices stehen. Auch können Unternehmen die Zusammenarbeit mit Industrie- und Branchenverbänden oder Multi-Stakeholder-Initiativen (z.B. Better Cotton Initiative, Sustainable Textiles Switzerland 2030) in Erwägung ziehen, um eine stärkere Hebelwirkung zu erzielen und sich bei der Sorgfaltsprüfung gegenseitig zu unterstützen.
Das SECO und das EDA unterstützen den Privatsektor aktiv bei der Umsetzung der internationalen Richtlinien z.B. mit Schulungen und Publikationen zur Sorgfaltsprüfung. Betreffend die Situation in China hat der Bund einen Runden Tisch organisiert bzw. ein Gespräch mit den Verbänden des Maschinen- und des Textilsektors geführt. Zudem wird der Bund im September 2021 ein Schweizer Forum zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" organisieren. Dieses soll Unternehmen und anderen Interessensgruppen auch als Plattform dienen, um Herausforderungen bestimmter Sektoren auch in Xinjiang zu diskutieren und die Zusammenarbeit zu fördern. Der Bund verfolgt die Entwicklungen laufend und setzt dabei unterstützende Massnahmen für den Privatsektor gezielt ein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.