Lexipedia

21.3882 · Motion · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Zielwert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss von schweren Nutzfahrzeugen einzuführen und sich dabei an den Vorgaben der EU in diesem Bereich zu orientieren.

Begründung

Ein Drittel der CO2-Emissionen wird durch den Verkehr verursacht. Um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen diese Emissionen in den kommenden Jahren deutlich gesenkt werden. Emissionsgrenzwerte sind in dieser Hinsicht ein sinnvolles Instrument. Während beim Import von Personen- und von Lieferwagen Zielwerte eingehalten werden müssen, gibt es für schwere Nutzfahrzeuge keine Vorgaben. Der Schwerverkehr kann und muss jedoch auch seinen Teil dazu beitragen.

Dies umso mehr, als es bereits heute Technologien zur Senkung des CO2-Ausstosses für Lastwagen gibt und diese auch schon getestet wurden. Sie werden jedoch bis heute nicht eingesetzt. Eine Studie, die 2018 von der Alpeninitiative veröffentlicht wurde, hat aufgezeigt, dass die CO2-Emissionen von Lastwagen seit 1990 praktisch unverändert geblieben sind. Im Gegensatz dazu gingen die Feinstaubemissionen und der Stickoxidausstoss des Schwerverkehrs dank der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der gleichen Zeitspanne stark zurück.

Das Potenzial, die CO2-Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge mittels technischer Verbesserungen zu senken, ist vorhanden. Die Organisation International Council on Clean Transportation (ICCT) hat aufgezeigt, dass es möglich ist, Treibstoff einzusparen, namentlich indem die Fahrzeuge aerodynamischer gebaut werden. In der Schweiz braucht es daher wirksame Vorschriften in Bezug auf den CO2-Ausstoss von schweren Nutzfahrzeugen, wie sie auch die EU kennt.

Ich bitte den Bundesrat daher, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmung, die im Entwurf des revidierten CO2-Gesetzes vorgesehen war und der nicht umstritten ist, rasch wieder aufgenommen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung von Zielwerten für die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge sowie deren Weiterentwicklung in Anlehnung an die Regelung der EU bedarf einer Änderung des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71). Bisher bestehen im geltenden CO2-Gesetz keine CO2-Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Die entsprechenden Zielwerte bzw. deren Berechnung waren Bestandteil des totalrevidierten CO2-Gesetzes, das am 13. Juni 2021 von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.

Die Einführung von CO2-Zielwerten für schwere Nutzfahrzeuge in Anlehnung an die Regelung in der EU wurde von der Branche akzeptiert. Die Zielwerte sind wirtschaftlich erreichbar, da gemäss Studien die Einsparungen bei den Treibstoffkosten die Technologiemehrkosten bei der Fahrzeuganschaffung übersteigen.

Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes durch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung prüft das UVEK aktuell verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik. Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, wonach die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und es weitere Massnahmen braucht, um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen und insbesondere das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Er wird sich nach der Analyse des Abstimmungsergebnisses und dessen Ursachen möglichst rasch zum weiteren Vorgehen äussern. Der Bundesrat ist gerne bereit, das vorliegende Anliegen im Rahmen dieser Arbeiten zu prüfen. Um die Resultate dieser Prüfung nicht vorwegzunehmen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.