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21.3893 · Postulat · 2021-06-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, welche Anpassungen der FINMA-Werkzeuge nötig wären, um Anreize zu stärkerer individueller Verantwortungsübernahme der höchsten Kader der Finanzinstitute zu schaffen und um die individuellen Verantwortlichkeiten der Führungsorgane zuzuordnen. Dies mit dem Ziel, die Vertrauenswürdigkeit in den Schweizer Finanzmarkt zu stärken und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Begründung

Skandale wie im Zusammenhang mit der Annahme von Milliardensummen an Schwarzgeld, Marktmanipulationen, Mängel in der Geldwäschereiprävention oder immensen Verlusten durch hochriskante Finanzprodukte erschüttern die Vertrauenswürdigkeit und damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzmarkts schwer.

Auch wenn individuelles Fehlverhalten auf allen Stufen einer Organisation nicht gänzlich auszuschliessen ist, so werden doch die grossen Linien wie beispielsweise die Risikobereitschaft oder generell die Kultur eines Finanzinstituts auf höchster Ebene vorgegeben. Deshalb müssen dort die richtigen Anreize und Handhabungen geschaffen werden. Vereinfacht gesagt: Anreizsysteme treiben Verhaltensweisen und diese Verhaltensweisen etablieren soziale Normen die eine Unternehmenskultur prägen.

Andere Finanzplätze versuchen mit neuen Ansätzen die Verbindlichkeit der geltenden Regeln besser durchzusetzen und eine Kultur grösserer individueller, unternehmerischer Verantwortungsübernahme auf den höchsten Führungsebenen zu fördern. So wendet zum Beispiel das Vereinigte Königreich seit 2016 das "Senior Managers and Certification Regime" an. Das mittlerweile von der Branche gut akzeptierte Regime führt laut einer Evaluation der "Prudential Regulation Authority der Bank of England" mit Erfolg zu einem Kulturwandel und einem ganzheitlicheren Denken und Handeln der obersten Leitungsgremien der Finanzinstitute. Weitere Finanzplätze wie zum Beispiel Luxemburg, Australien, Hong Kong und Singapur gehen ebenfalls solche oder ähnliche Wege.

Der Bericht soll aufzeigen, inwiefern auch in der Schweiz, kompatibel mit hiesiger Regulierungskultur, die höchsten Kader von Finanzinstituten bei wesentlichen Mängeln im Betrieb stärker und unbürokratisch in die Pflicht genommen werden können. Verbesserungen sollen gesucht und die funktionierenden Strukturen mit den schweizerischen Besonderheiten nicht übersehen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Zusätzlich zu den obligationenrechtlichen Anforderungen enthält das Schweizer Finanzmarktrecht diverse Werkzeuge, die darauf abzielen, Personen in Organstellung oder anderweitiger leitender Position von Finanzinstituten in die Pflicht zu nehmen.

So kann die FINMA Verstösse gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung ("Gewährserfordernis") ahnden sowie Berufsverbote (Art. 33 FINMAG) oder Tätigkeitsverbote (Art. 33a FINMAG) aussprechen. Zudem kann sie bei schweren Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen die entsprechende Verfügung unter Nennung von Personendaten veröffentlichen (Art. 34 FINMAG). Die Finanzinstitute müssen Wechsel in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der FINMA anzeigen oder von ihr vorgängig bewilligen lassen. Die FINMA überprüft hierbei, ob die entsprechenden Personen über die für die Position nötigen Qualifikationen verfügen und ob bei ihr Informationen vorliegen, welche die Gewähr der Personen in Frage stellen könnten.

Ebenfalls ist die Einhaltung der FINMA-Rundschreiben Corporate Governance für Banken und Versicherungen regelmässig Gegenstand der Überprüfung durch die Prüfgesellschaften und/oder die FINMA (siehe Jahresbericht der FINMA 2020, S. 64). Die FINMA hat einen neuen Aufsichtsansatz zur Stärkung der Corporate Governance bei grösseren Banken und Versicherungen entwickelt und begann 2020 mit der operativen Umsetzung (siehe Jahresbericht der FINMA 2020, S. 33).

Allerdings gibt es trotz dieses Instrumentariums immer noch Fälle von Fehlverhalten mit bedeutenden Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass im Rahmen eines Berichts mit einer Auslegeordnung gemäss Postulat die bestehenden Instrumente einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen werden sollten. Gleichzeitig kann im Bericht aufgezeigt werden, ob das Ziel einer stärkeren individuellen Verantwortungsübernahme und der Zuordnung individueller Verantwortlichkeit im Sinne der Stabilität und Reputation des Finanzplatzes auf Ebene FINMA oder über neue Regeln auf Ebene Gesetz oder Bundesratsverordnung erreicht werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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