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21.3929 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass SRG Journalisten/innen mit Journalisten/innen privater Medien Kooperationsprojekte durchführen? Wie beurteilt der Bundesrat solche Kooperationen unter dem Gesichtspunkt, dass die gebührenfinanzierte SRG einen service public Auftrag hat, während private Medien ihre Berichterstattung nach andern Kriterien ausrichten können und sollen? Sollten solche Kooperationen seitens der SRG nicht - wenn schon - nicht auch im Sinne der Ausgewogenheit mit Medien unterschiedlicher redaktionellen Standpunkten eingegangen werden?

Begründung

Die "Rundschau" hat bei der Thematik von Problemen in Bundesasylzentren mit der "Wochenzeitung" ein journalistisches Kooperationsprojekt durchgeführt. Die Redaktionen recherchierten gemeinsam, sprachen sich gemeinsam bei Vorsprachen beim SEM ab, behandelten gleichzeitig gleichartige Themen in diesem Bereich, und verwiesen auf die jeweilige Berichterstattung und Recherche in der jeweils anderen Redaktion. Die "Rundschau" untersteht dem service public Auftrag der SRG, der die Ausgewogenheit der Berichterstattung erfordert, die "WoZ" hat einen ausgeprägten ideologischen Anspruch, der keine Ausgewogenheit beinhalten muss. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, aber die beiden publizistischen Leitlinien widersprechen sich. Die Reaktionen darauf und die Kritik an der "Rundschau" würde vermutlich anders ausfallen, würde sie ein gemeinsames Recherche- und Berichterstattungsprojekt beispielsweise mit der "Weltwoche" durchführen. Gebührenfinanzierte Berichterstattung sollte ausgewogen sein, das ist sie bei Kooperationen mit Medien mit explizit linken Standpunkten nicht mehr.

Stellungnahme des Bundesrates

Die SRG ist unter anderem dazu verpflichtet, in ihren Informationsangeboten für eine umfassende, vielfältige und sachgerechte Berichterstattung zu sorgen (Art. 24 Abs. 4 lit. a RTVG, Art. 6 Abs. 1 SRG-Konzession). Gegen journalistische Kooperationsprojekte zwischen der SRG und privaten Medien ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil hat der Bundesrat die SRG in seinem Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 dazu ermutigt, im konzessionierten publizistischen Bereich mit andern Medienunternehmen zusammenzuarbeiten.

Durch die Nutzung von Synergien können Ressourcen nämlich effektiver und effizienter genutzt werden. Dies ist insbesondere in der Schweiz von Bedeutung, deren Kleinräumigkeit und Mehrsprachigkeit die rentable Produktion von Medieninhalten zusätzlich erschwert. Es ist der SRG aufgrund der verfassungsmässig garantierten Unabhängigkeit und Programmautonomie freigestellt, mit welchen Medienunternehmen sie auf publizistischer Ebene zusammenarbeitet. Gemäss eigenen Angaben geht die SRG mit verschiedensten privaten Medienunternehmen Kooperationen ein und prüft alle konkreten Kooperationsanfragen gleichberechtigt. Wenn eine Kooperation im Einzelfall Sinn ergibt, ist die SRG offen für Kooperationen mit allen Medien, bei denen Gewähr für das Einhalten von wesentlichen Branchenstandards besteht. Neben punktuellen Recherchekooperationen gibt es zahlreiche andere publizistische Kooperationsformen. Sie finden sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene statt und betreffen alle Genres (Information, Sport, Kultur, Unterhaltung). Unabhängig davon, ob ein Beitrag mit oder ohne Kooperation entstanden ist, müssen die Sendungen der SRG den inhaltlichen Programmanforderungen gemäss Radio- und Fernsehgesetz genügen. Die Aufsicht darüber obliegt der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI.

Antwort des Bundesrates.