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21.3935 · Interpellation · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat vor Kurzem bekannt gegeben, dass Titandioxid (E 171) bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gilt. Dies hat dazu geführt, dass die Schweizer und die europäischen Behörden die Zulassung für die Verwendung von E 171 in Lebensmitteln zurückziehen. Titandioxid wird auch in Medikamenten verwendet. Weil in der Europäischen Union die Gesetzgebung über Medikamente mit der Gesetzgebung über Lebensmittel zusammenhängt, sieht die EU vor, die Zulassung dieses Stoffes auch für die Verwendung in Medikamenten zurückzuziehen. Nehmen wir als Beispiel ein einziges Schmerzmittel, das Dafalgan: Alle Dosierungen zusammengerechnet belief sich der Umsatz 2019 in der Schweiz auf 45 Millionen Franken (Quelle: SASIS AG), wobei der Stückpreis zwischen 15 und 45 Rappen beträgt. Davon kann man ableiten, dass der Konsum von Produkten mit E 171 massiv hoch ist. Zudem weiss man, dass Titandioxid in fast 4000 in Europa verkauften Medikamenten verwendet wird. Was gedenkt der Bundesrat in Bezug auf diese Produkte zu tun?

- Gewisse Konsumentinnen und Konsumenten - oft mit chronischen Krankheiten - schlucken täglich mehr pharmazeutische Tabletten als Kaugummi oder Bonbons mit E 171. Wäre es aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig, das Verbot von Titandioxid auf die Verwendung in Medikamenten auszuweiten?

- Beabsichtigt der Bundesrat zumindest, sich an den aktuellen Überlegungen in der EU zu orientieren? Oder plant er bereits den schrittweisen Rückzug von Titandioxid (oder prüft er mindestens die Möglichkeit dazu) und dessen Ersatz in den Produkten auf dem Schweizer Markt?

- Falls ja, kann der Bundesrat einen Zeitplan angeben und sagen, ab wann sich die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Risiko des Titandioxidkonsums geschützt fühlen können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 2. Der Bundesrat hat den Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den Entscheid der EU-Kommission, Titandioxid in Lebensmitteln zu verbieten, zur Kenntnis genommen.

Titandioxid gilt als bekannter Hilfsstoff und dient in Arzneimitteln zu deren Stabilität. Wie bei den Lebensmitteln laufen auch bei den Arzneimitteln aktuell europaweite Abklärungen. Insbesondere werden Alternativen zu Titandioxid in Arzneimitteln geprüft. Ein Entscheid über allfällige konkrete Massnahmen soll gefällt werden, wenn diese Abklärungen abgeschlossen sind und damit weitere entscheidende Informationen vorliegen. Vorgezogene Sonderlösungen für den Schweizer Markt, in Abweichung von den Massnahmen europäischer und internationaler Partnerbehörden, wären in der Praxis kaum durchsetzbar und könnten die Schweizer Versorgungssicherheit gefährden.

3. Erste Resultate aus den Abklärungen werden voraussichtlich im Herbst 2021 vorliegen. Daraufhin wird eine konkrete Planung allfälliger Massnahmen und eventueller Übergangsfristen möglich sein.

Antwort des Bundesrates.

Sollte E171 nicht auch für die Verwendung in Medikamenten verboten werden? | Lexipedia | Lexipedia