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21.4006 · Dringliche Interpellation · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat bereit, in den folgenden Bereichen die nötige Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen, um die Zuständigkeit auf Bundesebene zu statuieren?

a. Personaldotation von dipl. Pflegepersonal gesetzlich festhalten, um die Qualität und Patient*innensicherheit sicherzustellen.

b. Angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen gewähren, einerseits über die Löhne und andererseits über Tarife und Beiträge, welche die Aufwände sachgerecht abdecken, damit genügend qualifiziertes Personal angestellt werden kann.

c. Die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sind zu verbessern und müssen öffentlich-rechtlich oder in einem GAV geregelt sein.

2. Welche zusätzlichen Statistiken werden im Bereich der Pflege seit Ausbruch der Pandemie systematisch vom Bund erhoben?

3. Was hat der Bundesrat in den letzten zwei Jahren unternommen, damit die Attraktivität in der Pflege grundsätzlich, bei der Spitex, den Alters- und Pflegeheimen sowie den Behindertenheimen zunimmt?

4. Was hat der Bund in den letzten fünf Jahren unternommen, damit weniger Pflegepersonal aus dem Ausland importiert werden muss?

5. Wie will der Bundesrat die Quote der Quereinsteigenden in die Pflege erhöhen? Was für Möglichkeiten sieht der Bundesrat um die Löhne der Quereinsteigende während der Pflegeausbildung mindestens auf das Niveau der Polizei zu bringen?

Begründung

Der Pflegenotstand ist seit Jahrzehnten Realität. Der Pflegebedarf nimmt u.a. aus demographischen Gründen in unserer Bevölkerung zu. Dem gegenüber steht, dass die Schweiz heute kaum die Hälfte des benötigten dipl. Pflegefachpersonals selbst ausbildet. Bis ins Jahr 2030 brauchen wir 65 000 zusätzliche Pflegekräfte. Nur dank einer zunehmenden Anzahl Pflegender aus dem Ausland kann die Versorgung in der Schweiz aufrechterhalten werden. Weiter verschärft wird der Fachkräftemangel dadurch, dass viele den Beruf nach wenigen Jahren verlassen. Heute sind mehr als 10 000 Pflegestellen unbesetzt. Ein Teufelskreis, der mit Applaus allein nicht unterbrochen werden kann.

Die Personaldotation ist massgeblich für die Qualität und Patient*innensicherheit verantwortlich. Eine dipl. Pflegfachperson darf - abhängig von ihrem Einsatzbereich - nur für eine maximale Anzahl von Patient*innen zuständig sein. Das garantiert Qualität, Patient*innensicherheit, effizienten Mitteleinsatz und eine längere Berufsverweildauer durch erhöhte Arbeitszufriedenheit. Weiter müssen die Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden.

Die Arbeitssituation ist zu verbessern. Es ist von grosser Bedeutung, dass die Zeit- und Dienstplanung verlässlich ist. Das macht den Beruf leichter vereinbar mit der Familienbetreuung. Die Arbeitsbedingungen und Löhne im gesamten Pflegebereich sollen verbessert und öffentlich-rechtlich oder mittels GAV geregelt sein. Damit können Pflegende länger im Beruf gehalten werden. Die Familienfrauen/ -männer werden vermehrt in den Pflege-Beruf zurückkehren.

Spätestens seit der COVID Pandemie ist uns bewusst, dass wir kaum Statistiken im Zusammenhang mit dem Pflegepersonal haben. Wir kennen zwar den Viehbestand in der Schweiz im Detail, nicht aber wie viele Personen in der Schweiz eine Intensivpflegeausbildung haben, wie viele sich am Arbeitsplatz mit COVID infiziert haben etc. Für eine seriöse Gesundheitspolitik braucht es auch statistische Daten.

Gerade in der Pflege brauchen wir Quereinsteigende mit Lebenserfahrung. Meist haben sie Familie. Diese verdienen in der Ausbildung jedoch zwischen 1000 und 1400 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. Dahingegen verdienen Quereinsteigende bei der Polizei im ersten Ausbildungsjahr rund 5400 Franken und im zweiten Ausbildungsjahr rund 7000 Franken.

Stellungnahme des Bundesrates

1. a) Wie in der Stellungnahme zur Motion 19.4053 der Fraktion BD dargelegt, ist eine Regulierung des Bestands an Pflegefachpersonen auf Bundesebene über eine "nurse to patient ratio" äusserst komplex. Bei einer generellen Regelung können die zahlreichen kontextbezogenen Faktoren - wie etwa die Komplexität der Patientenversorgung oder die Strukturen der jeweiligen Versorgungssysteme - nicht genügend berücksichtigt werden. Das Parlament hat es daher im Rahmen der Beratungen des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative (Pa. Iv. 19.401) abgelehnt, die Personaldotation bundesrechtlich zu regeln. Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine ausreichende Personaldotation für die Qualität der Pflege von Bedeutung ist. Im Bericht zur Beantwortung des Postulats Marchand-Balet 18.3602 "Wie kann die Qualität der Pflege sichergestellt werden?" wird er einerseits Elemente darlegen, die für eine situationsbezogene Personaldotation berücksichtigt werden sollten und andererseits weitere Komponenten ausführen, welche für die Pflegequalität relevant sind. Die Erarbeitung dieses Berichts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Pflegeforscherinnen und -forschern sowie einer Begleitgruppe von Expertinnen und - experten aus dem Feld und wird im Laufe des Jahres 2022 verabschiedet werden. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht schon heute vor, dass Gesundheitsinstitutionen nur zugelassen werden dürfen, wenn sie über das erforderliche Fachpersonal verfügen. Der Bundesrat hat zudem in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) bei den Planungskriterien den Aspekt der Qualität per 1. Januar 2022 gestärkt und den Kantonen die Prüfung des Vorhandenseins des erforderlichen qualifizierten Personals vorgeschrieben.

b) Dem Bund stehen keine Kompetenzen zu, Löhne einzelner Berufsgruppen in der Pflege zu regeln. Die Festlegung der Vergütung für KVG-Leistungen liegt für die stationäre Spitalbehandlung in den Händen der Tarifpartner, wobei das Gesetz eine sachgerechte und betriebswirtschaftliche Tarifierung voraussetzt. Für die Pflegeleistungen, die ambulant oder im Pflegeheim erbracht werden, vergüten die Krankenversicherer nur einen Beitrag. Die Kantone als Restfinanzierer sind in erster Linie für die Vergütung verantwortlich. Diese sind letztendlich zuständig für die Sicherstellung der Versorgung; daher sieht der Bundesrat keinen Anlass, in deren Zuständigkeit einzugreifen.

c) Der Bundesrat anerkennt, dass gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben die Berufsverweildauer erhöhen können. Die Institutionen der Gesundheitsversorgung, die Kantone und die Sozialpartner sind deshalb aufgerufen, gemeinschaftlich Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegende zu finden. Der Bund hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.

2. Die Plattform Gesundheitspersonal, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ("Allianz Bündnis Gesundheit") sowie dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), wurde von Bundesrat Alain Berset und dem Präsidenten der GDK, Lukas Engelberger, am 18. März 2021 eingesetzt. Sie wird vom BAG geleitet, und ist aktuell daran, die Voraussetzungen für ein Monitoring Pflege zu prüfen. Ein Fokus soll darauf auf bereits existierenden Daten (wie beispielsweise jene aus dem "Nationalen Versorgungsbericht 2021", dem "Swiss Nursing Homes Human Resources Project (SHURP)" oder "SURPRISE: Coronavirus-Antikörpernachweis bei Spitalpersonal") gelegt werden.

3. Im Rahmen der Krankenversicherung wurden den Pflegefachpersonen bei der Pflegebedarfsermittlung mehr Kompetenzen gegeben. Seit Anfang 2020 können Pflegefachpersonen nach einer ersten ärztlichen Anordnung den Pflegebedarf selber ermitteln und gewisse Leistungen (namentlich die Grundpflege) ohne weitere Zustimmung einer Ärztin oder eines Arztes erbringen.

4. Mit dem von Bund und Kantonen mitgetragenen "Masterplan Bildung Pflegeberufe" wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Diese haben dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Abschlüsse deutlich erhöht werden konnte: in der beruflichen Grundbildung, auf Diplomstufe und auch bei Nachdiplomstudiengängen, wie etwa in der Intensivkrankenpflege. Zudem hat der Bund im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) verschiedene Massnahmen ergriffen:

1) Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Langzeitpflege mit Imagekampagnen ("Karriere machen als Mensch") und finanzieller Unterstützung von kantonalen Wiedereinstiegsprogrammen,

2) Programme für die bessere Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen ("Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017 - 2020") sowie

3) Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und

4) ein weiteres Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020".

5. Wie bereits erwähnt, stehen dem Bund keine Kompetenzen zu, Löhne einzelner Berufsgruppen in der Pflege zu regeln. Der Bundesrat unterstützt den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (pa. Iv. 19.401). In diesem ist vorgesehen, dass Studierende, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf zur Deckung ihres Lebensunterhalts finanziell mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden können. Damit wird die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus anderen Berufen attraktiv, da sie während der Ausbildung nicht vollständig auf ein Einkommen verzichten müssen.

Antwort des Bundesrates.

Pflege stärken. Der Bundesrat muss jetzt Verantwortung übernehmen | Lexipedia | Lexipedia