Wie gedenkt der Bundesrat, die Finanzen im öffentlichen Verkehr in den Griff zu bekommen?
21.4015 · Interpellation · 2021-09-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Durch Corona und die vom Bundesrat dagegen ergriffenen Massnahmen ist die SBB und andere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs innert kürzester Zeit in finanzielle Schieflage geraten, welche einmal mehr durch die steuerzahlende Bevölkerung ausgeglichen wurde und weiter werden soll.
Angesichts dieser Tatsachen stellen sich folgende Fragen:
1. Laufen die Kosten im Bereich des öV aus dem Ruder und wird dieser nun unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie verstärkt subventioniert?
2. Wie gedenkt der Bundesrat dafür zu sorgen, die Rentabilität von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs im Allgemeinen und insbesondere bei der SBB als Eigner nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen, damit diese eine ausreichende finanzielle Stabilität auch für künftige Ausnahmesituationen aufweisen? Wie wird sichergestellt, dass der Eigenfinanzierungsgrad im öV nicht noch weiter sinkt? Werden sich die Nutzer an den höheren Kosten beteiligen müssen oder sollen die Steuerzahler dafür aufkommen?
3. Auch beim RPV kam es entgegen früherer Aussagen zu keiner Angebotsanpassung per 2021, sondern die Defizitdeckung soll nun einfach weiter verlängert werden. Betrachtet der Bundesrat dies als nachhaltige Lösung? Angesichts der Zahlen im öffentlichen Personenverkehr kann davon ausgegangen werden, dass es zumindest zu einer mittelfristigen Verschiebung der Nachfrage gekommen ist und es somit noch mehrere Jahre dauern dürfte, bis sich die Nachfrage wieder auf dem Vor-Corona-Niveau bewegt. Inwiefern werden nun Anpassungen beim geplanten Angebot und Ausbau vorgenommen? Ist ein Ausbau-Stopp oder zumindest eine Verlangsamung des Ausbaus zugunsten einer Substanzerneuerung vorgesehen, um einen weiteren Anstieg der aktuellen Überkapazitäten und einen weiteren Anstieg der Kosten zu verhindern?
4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass aufgrund der veränderten Ausgangslage und der finanziellen Schieflage der SBB nun Anpassungen innerhalb der SBB notwendiger denn je sind, beispielsweise durch eine längst überfällige Fokussierung auf ihre Kernaufgaben und einer Reduktion des aufgeblähten Administrations- und Marketingbereichs?
Welche Anpassungen wird es bei den strateg. Zielen und der Konzernstrategie geben?
5. Wie will der Bundesrat den finanziellen Schaden für den Bund und somit für den Steuerzahler minimieren? Welche konkreten Massnahmen ergreift er kurz und langfristig?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Covid-19-Pandemie beträchtliche Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr (öV). Die Verkehrsnachfrage im öV ging stark zurück. Die ungedeckten Kosten der öV-Unternehmen erklären sich einerseits mit hohen Fixkosten und andererseits mit der Aufgabe, die Grundversorgung in der Pandemie aufrechtzuerhalten.
Um die Liquidität der Unternehmen zu gewährleisten, hat das Parlament das dringliche Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Unterstützung des öV in der Covid-19-Krise verabschiedet. Dieses Massnahmenpaket ermöglichte die zusätzliche Unterstützung der Unternehmen über einen begrenzten Zeitraum und unter klaren Bedingungen. Im von Bund und Kantonen bestellten regionalen Personenverkehr müssen die Unternehmen Reserven verwenden, bevor sie unterstützt werden. Auch bei der Eisenbahninfrastruktur werden nur die Pandemie-bedingten Mindererträge und Zusatzkosten entschädigt. Aufgrund der anhaltenden Dauer der Pandemie hat der Bundesrat in Erfüllung der Motionen 21.3459, 21.3460, 21.3593 und 21.3594 am 3. November 2021 eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet, um den öV-Unternehmen auch die Ertragsausfälle im laufenden Jahr 2021 ersetzen zu können.
2. Für die Geschäftsführung der öV-Unternehmen sind die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen zuständig. Die Eigner stehen in der Verantwortung, für eine angemessene Kapitalausstattung zu sorgen. Der Bund als Eigner der SBB analysiert derzeit in einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des EFD die finanzielle Situation und Massnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der SBB. Bis Ende 2021 soll die SBB neben Optimierungen bei den Ausgaben auch Massnahmen zur Erhöhung der Einnahmen prüfen. Weiter wird durch das ARE, ASTRA und BAV eine gemeinsame Studie erarbeitet, um eine Einschätzung zu den verkehrlichen Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des öV machen zu können.
3. Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im Frühling 2020 haben gezeigt, dass sich im öV aufgrund der hohen Fixkosten kurzfristig nur beschränkt Einsparungen erzielen lassen. Auch 2021 werden einzelne Angebote reduziert, wobei dies ohne Auswirkungen auf die Reiseketten der Passagiere bleiben soll. Um eine rasche Erholung der Nachfrage zu unterstützen, soll der öV attraktiv bleiben. Generelle Angebotsreduktionen würden diesem Ziel zuwiderlaufen. Weil die Nachfrage und damit die Erlöse nach Einschätzung der öV-Branche voraussichtlich erst 2024 das Vorkrisenniveau erreichen werden, können punktuelle Anpassungen am Angebot aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden.
4. Wie zu Frage 2 ausgeführt, wird die SBB bis Ende 2021 ergebnisverbessernde Massnahmen (kosten- und ertragsseitig) prüfen.
5. Der Bund beteiligt sich gemäss den Beschlüssen des Parlamentes nur unter bestimmten Voraussetzungen finanziell an Unterstützungsmassnahmen für Transportunternehmen des öV in der Covid-19-Krise. Die Dauer der Unterstützung des Bundes ist zeitlich auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt. Darüber hinaus sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen. Zudem müssen sich die Unternehmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen.
Antwort des Bundesrates.