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21.4023 · Interpellation · 2021-09-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Weiterbildung muss auf die Herausforderungen des immer schneller werdenden Wandels in der Arbeitswelt reagieren; es braucht darum eine eigentliche nationale Strategie in diesem Bereich. Die Frage der beruflichen Umschulung und der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit ist nach wie vor entscheidend (19.4088). Der Erwerb und die Verbesserung der kulturellen Bildung und der Allgemeinbildung der Bevölkerung sind aber nicht weniger wichtig, weil diese die Autonomie und Unabhängigkeit erhöhen und dem Menschen zugleich erlauben, Entscheidungen mit dem nötigen Hintergrund zu treffen.

Obwohl das Konzept des lebenslangen Lernens in das Weiterbildungsgesetz integriert wurde, scheinen ältere Menschen ab 60, die 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nicht davon zu profitieren. Mangels Unterstützung und Mitteln ist der Schweizer Verband der Seniorenuniversitäten (U3) nicht in der Lage, dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, während Soziologinnen und Soziologen sowie Neuropsychologinnen und -psychologen die gesellschaftlichen Vorteile der Seniorenbildung aufgezeigt haben (Reduktion der Gesundheitskosten, Teilnahme an gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, Transfer von Wissen und Erfahrung usw.).

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welchen Sinn und welchen Stellenwert ordnet er der kulturellen Bildung, der Allgemeinbildung und dem Grundsatz des lebenslangen Lernens im nationalen Bildungssystem zu? Welche gesellschaftlichen Ziele und Herausforderungen sieht er dabei?

2. Wie teilen sich die Kantone und der Bund die Aufgabe, Weiterbildung, kulturelle Bildung, Allgemeinbildung und das Prinzip des lebenslangen Lernens zu fördern und zu unterstützen?

3. Wird die gesellschaftliche Rolle der Seniorenbildung anerkannt und wird ihr ein gebührender Stellenwert eingeräumt? Wie unterstützt und fördert der Bund die U3-Universitäten? Wie kann man die Bildung an den U3-Universitäten auch mittellosen Seniorinnen und Senioren zugänglich machen? Sind die Vorteile im Hinblick auf die Verringerung der Gesundheitskosten, vor allem im Zusammenhang mit der Alzheimer-Krankheit, bekannt? Werden sie berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die schweizerische Alterspolitik setzt auf die Ressourcen älterer Menschen sowie auf ihre soziale Einbindung und Beteiligung. In Bezug auf die Bildung unterstützen Bund und Kantone über das Weiterbildungsgesetz (WeBiG: SR 419.1) den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen, welche für eine vollumfängliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unabdingbar sind.

Im Bereich Kultur fördern der Bund (im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes), die Kantone und Gemeinden die kulturelle Beteiligung der gesamten Bevölkerung.

Diese staatliche Förderung ist auf Zusammenhalt und soziale Integration ausgerichtet. Die Ziele begründen, zusammen mit jenem des Erhalts der Selbstbestimmung und der Autonomie der älteren Personen, auch die Unterstützung des Bundes für gesamtschweizerisch tätige Organisationen der Altershilfe gemäss Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10). So enthalten beispielsweise die Unterstützungsmassnahmen von Pro Senectute auch ein breites Angebot an Weiterbildungen für ältere Menschen. Der Bundesrat anerkennt die positiven Auswirkungen solcher Tätigkeiten auf die psychischen und physischen Fähigkeiten sowie die Gesundheit allgemein.

Das Konzept des "lebenslangen Lernens" beschreibt alle Lernaktivitäten einer Person im Laufe ihres Lebens, mit dem Ziel, ihre Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen zu verbessern. "Lebenslanges Lernen" erfolgt in unterschiedlicher Form (formale und nicht-formale Bildung sowie informelles Lernen). Die Bildungsangebote für Erwachsene in den verschiedenen Bereichen - beispielsweise Hochschulstudien - stehen auch älteren Menschen offen. Nicht-formale Angebote wie Kurse öffentlicher oder privater Schulen können ebenfalls von älteren Menschen besucht werden. Um das informelle Lernen zu erleichtern, werden auf allen staatlichen Ebenen Institutionen wie Bibliotheken, Museen oder kulturelle Anlässe unterschiedlicher Art gefördert.

Der Bund ist für den nationalen Rahmen und die Dienstleistungen auf nationaler Ebene zuständig, während die Kantone und Gemeinden nach ihren Möglichkeiten auf der jeweiligen Ebene tätig sind. Art. 5 WeBiG sieht in Bezug auf die Verantwortung für die Weiterbildung das Subsidiaritätsprinzip vor. Die Verantwortung liegt in erster Linie beim einzelnen Menschen. Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können. Der Bund und die Kantone setzen sich insbesondere dafür ein, Erwachsenen den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen zu ermöglichen.

3. Gestützt auf das WeBiG kann der Bund Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung ausrichten, welche allgemeine Leistungen zugunsten des Weiterbildungssystems erbringen. Die Finanzhilfen werden ihnen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen gewährt. In diesem Kontext erhebt beispielsweise der Verband der Schweizerischen Volkshochschulen die besonderen Bildungsbedürfnisse von über 65-Jährigen und von über 80-Jährigen, um eine Diskrepanz zwischen Bildungs- und Lebensumfeld zu vermeiden.

Was die Problematik der Alzheimer-Krankheit anbelangt, können geistige Aktivitäten und soziale Interaktionen das Auftreten von Demenz-Symptomen verzögern oder das Fortschreiten verlangsamen. Für den Nutzen solcher "Präventionsmittel" gegen Demenz sprechen immer mehr wissenschaftliche Belege; die im Rahmen der nationalen Demenzstrategie eingerichtete Internetseite (memo-info.ch) und die Informationsbroschüren von Alzheimer Schweiz verweisen darauf.

Antwort des Bundesrates.