21.4024 · Interpellation · 2021-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Wie hoch war die Auslastung der zertifizierten IPS Plätze in den Jahren 2015-2021?
2. Wurden in den Jahren 2015-2021 (vorübergehend) weitere nicht zertifizierte IPS Plätze aufgrund der Auslastung genutzt? Wenn ja, wann und wieviele?
3. Wieviel kostet (Kanton, Krankenkasse, Patient) im Schnitt ein IPS Platz pro Tag?
4. Wieviele Rückführungen aus dem Ausland (Repatriierungen) fanden in den Jahren 2015-2021 statt aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls?
5. Wie hoch ist die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Person über 80 Jahre, wenn sie auf der IPS-Station liegt wegen einer Grippe? Wegen Covid19?
6. Wie hoch ist die Covid19-Impfquote beim medizinischen Personal? Wenn nicht vorhanden bitte Schätzung.
7. Wie viele Arbeitstage gingen 2021 in der Pflege "verloren", aufgrund dass das ungeimpfte Pflegepersonal in Quarantäne oder Isolation war? Wenn keine Daten vorhanden sind, bitte um Einschätzung.
8. Die Kantone rechtfertigen die reduzierten Spitalbetten 2021 mit der Begründung, dass das medizinische Fachpersonal abgenommen hat. Ist ein Grund dafür, dass viele Pflegefachpersonen ungeimpft sind und damit aufgrund von Quarantäne ausfallen und damit die Arbeitsbelastung ungleich verteilt ist?
9. Wieviel Prozent der Ü50 Bevölkerung ist genesen und/oder geimpft und hat somit Antikörper?
10. Wie hoch ist die Covid19-Impfquote bei den Lehrpersonen? Wenn nicht vorhanden, bitte Schätzung.
11. Einige Kantone haben erneut die Maskenpflicht für über 12-jährige an Schulen eingeführt. Aussagen von Impfchef Berger lassen vermuten, dass mit hoher Impfquote der Lehrer und repetitiven Tests dies nicht nötig wäre. Wie schätzt der Bundesrat dies ein?
12. Für eine mögliche Ausweitung des Zertifikats hat der Bundesrat diverse Parameter definiert. Welche Parameter waren am 8. September 2021 erfüllt und welche nicht? Wie rechtfertig der Bundesrat den Entscheid der Erweiterung der Zertifikationspflicht, ist damit die politische Glaubwürdigkeit gefährdet?
Begründung
Das vom Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung gestellte Dashboard über die Covid19 Pandemie gibt einen sehr guten Überblick und fördert die Transparenz. Die Aufgabe eines Controllings ist aber nicht nur die Lieferung von Zahlen, sondern auch deren Interpretation. In den Medien kommt dies oftmals zu kurz, da sich Journalisten auf die blanken Zahlen abstützen. Daher sollen die oben aufgeführten Fragen zur Klärung und Interpretation des Covid19 Dashboard dienen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Belegung der Intensivstationen wird erst seit Beginn der Covid-Pandemie erfasst. Für den Zeitraum 2015 bis März 2020 stehen deshalb keine Daten zur Verfügung. Im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2020 waren die zertifizierten Betten durchschnittlich zu 75 Prozent (Höchststand: 90 Prozent; Tiefststand: 64%) belegt, von Januar 2021 bis September 2021 zu 78 Prozent (Höchststand: 86 Prozent; Tiefststand: 68%).
Die durchschnittliche Anzahl belegter nicht zertifizierter Betten betrug im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2020 72 Betten (Höchststand: 327; Tiefststand: 20). Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass bei Erfassungsbeginn die Meldequalität noch nicht genügend ausgereift war, um die zertifizierten und die nicht zertifizierten Betten zu unterscheiden. Die effektive Anzahl belegter nicht zertifizierter Betten lag deshalb im Jahr 2020 wahrscheinlich tiefer. Im Zeitraum Januar 2021 bis September 2021 betrug die durchschnittliche Anzahl belegter nicht zertifizierter Betten 28 (Höchststand: 97; Tiefststand: 8).
3. Das Gesundheitswesen und damit die Kosten der Spitalbetten liegen in der Kompetenz der Kantone. Daher kann der Bund dazu keine Angaben machen.
4. Die Repatriierungen bis August 2021 wurden direkt von den Assistance-Gesellschaften durchgeführt, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Daten zur Verfügung stehen.
Da die Repatriierungsorganisationen zunehmend Schwierigkeiten anmeldeten, ein Spitalbett für die zu repatriierenden Patientinnen und Patienten zu finden, wurde im August 2021 die Nationale Koordinationsstelle der Intensivstationen vom Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) beauftragt, auch die Repatriierungen zu koordinieren. Diese subsidiäre Unterstützung wird seit dem 9. September 2021 geleistet und bis zum 23. September 2021 wurden 15 Patientinnen und Patienten über diesen Mechanismus repatriiert.
5. Zur Überlebenswahrscheinlichkeit einer Person über 80 Jahre, die auf einer IPS-Station wegen Grippe oder Covid-19 behandelt wird, kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten keine klare Aussage gemacht werden. Es ist auch zu beachten, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit nicht nur vom Alter, sondern von vielen anderen Faktoren wie z. B. dem allgemeinen Gesundheitszustand einer Person abhängt.
6. Zur Covid-19-Impfquote beim medizinischen Personal liegen keine nationalen Daten vor. Gemäss den Angaben der Partner und der Kantone ist die Durchimpfungsrate von Kanton zu Kanton und sogar von Institution zu Institution sehr unterschiedlich. Sie kann relativ niedrig (etwa 40 %) oder sehr hoch (über 80 %) sein. Alle Beteiligten unternehmen erhebliche Anstrengungen, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen.
7. Der Bund kann diesbezüglich keine Aussagen machen, da die Fälle nicht systematisch bzw. über die einzelnen Institutionen hinaus erfasst werden.
8. Es häufen sich Meldungen der Arbeitgeber- und Berufsverbände, dass es aufgrund der allgemeinen Erschöpfung zu vermehrten Kündigungen und Berufsausstiegen beim Pflegefachpersonal kommt. Da die Institutionen und Abteilungen jedoch sehr unterschiedlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, ist die Belastung der einzelnen Pflegefachkräfte ebenfalls sehr verschieden. Es können somit keine allgemeinen Aussagen gemacht werden.
Es gibt keine nationalen Daten zur Impfquote beim medizinischen Fachpersonal, da der Impfstatus von den Arbeitgebern nicht erhoben werden darf. Verschiedene Rückmeldungen und Erfahrungen deuten jedoch auf eine sehr hohe Impfquote beim Personal von Intensivstationen hin. Eine Erhebung des Spitals Solothurn ergibt beispielsweise, dass von den Pflegekräften, die in den vergangenen Monaten auf den Notfall-, den Intensiv- und den Covid-Stationen gearbeitet haben, bis zu 88 Prozent geimpft sind.
9. Die Seroprävalenz, das Aufweisen von spezifischen Antikörpern, wird über das Forschungsprogramm Corona Immunitas erhoben (www.corona-immunitas.ch > Resultate). Beispielsweise wurden über Corona Immunitas Anfang Juli 2021 in Zürich bei den 50-Jährigen und Älteren eine Seroprävalenz von rund 93 Prozent geschätzt. Die Zahlen aus Zürich sind vergleichbar mit denen anderer Kantone und geben daher einen guten Einblick.
Zusätzlich erfasst das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Anzahl geimpfter Personen. Bis zum 24.09.2021 waren 82,9 Prozent der Altersgruppe der über 50-jährigen und älter mit mindestens einer Impfdosis geimpft. 76,4 Prozent waren vollständig geimpft. Zu Genesenen wird keine offizielle Statistik geführt, da die Information, ob jemand genesen ist (etwa bestätigt durch einen laborklinisch negativen Befund), in der Regel nicht vorliegt. Von der Zahl der geimpften und genesenen Personen kann nicht direkt auf die Zahl der Personen mit Antikörpern geschlossen werden, da nicht alle Personen im gleichen Ausmass Antikörper bilden.
10. Dazu sind auf nationaler Ebene keine Informationen verfügbar. Der Bund kann entsprechend keine Schätzung machen.
11. Nebst der Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfehlen der Bundesrat und das BAG den Kantonen das repetitive Testen, um das Infektionsgeschehen in Schulen, für die Kinder und Jugendlichen möglichst belastungsarm, kontrollieren zu können. Das Ziel dieser Test-Strategie ist es, durch eine frühzeitige Isolation positiv getesteter Personen einen ungestörten Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Über zusätzliche Massnahmen entscheiden die Kantone unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation sowie weiterer Faktoren, zu denen auch die Durchimpfungsrate gehört. Die Umsetzung der Massnahmen liegt in kantonaler Verantwortung.
12. Gemäss dem Drei-Phasen-Modell, das der Bundesrat am 21. April 2021 verabschiedet hat, richten sich die Massnahmen des Bundes in der Normalisierungsphase auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aus. Angesichts der bereits angespannten Lage in den Spitälern, den fehlenden Möglichkeiten der Kantone, die IPS-Kapazitäten auszubauen, des schleppenden Impffortschritts und der ungünstigen Aussichten, sah der Bundesrat die im Drei-Phasen-Modell definierten Kriterien für eine Ausweitung der Zertifikatspflicht bei seinem Entscheid am 8. September 2021 als gegeben an. Mit Blick auf den bevorstehenden Beginn der kalten Jahreszeit und damit einhergehende epidemische Risiken möchte der Bundesrat keine voreiligen Öffnungsmassnahmen beschliessen. Eine Lockerung der Zertifikatspflicht ist dann vertretbar, wenn es die Lage in den Spitälern und die epidemiologische Entwicklung zulässt.
Gleichzeitig hat der Bundesrat am 3. November eine Zugangsflexibilisierung für Covid-Zertifikate geschaffen (SR 818.102.2). Mit Einführung eines "Schweizer Covid-Zertifikats" wird der Zugang insbesondere für genesene Personen erleichtert.
Antwort des Bundesrates.