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21.413 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-09

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Rechtsgrundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad angemessen zu reduzieren.

Begründung

Die Schweiz zählt zu den Ländern, in denen Teilzeitarbeit am weitesten verbreitet ist: 37 Prozent der Schweizer Angestellten arbeiten Teilzeit. Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei hinter den Niederlanden. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sich hinter dieser hohen Zahl ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen verbirgt. Im Jahr 2020 haben 60 Prozent der Frauen Teilzeit gearbeitet, während es bei den Männern weniger als 20 Prozent waren.

Dieser Unterschied ist bei Eltern sogar noch ausgeprägter. Laut einer Befragung von Swiss Life arbeiten 76 Prozent der Väter und 11 Prozent der Mütter Vollzeit. Aus derselben Befragung geht hervor, dass es mit dem tatsächlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit anders aussieht: 92 Prozent der Eltern würden, wenn sie die Wahl hätten, gerne Teilzeit arbeiten.

In einem 2016 veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads für eine zu prüfende Option, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Vätern eine Reduktion ihres Beschäftigungsgrads immer noch zu oft verweigert wird. Und zu oft wird bereits das Beantragen einer Reduktion vom Arbeitgeber als nachlassende Motivation verstanden und schadet damit der Karriere.

Für kleine Unternehmen mit wenigen Angestellten kann es schwierig sein, den Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads umzusetzen. Die mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Massnahme soll daher nur auf Unternehmen ab einer bestimmten Grösse anwendbar sein. Der Umfang der Reduktion muss zudem angemessen sein.

Die Schweiz wäre damit keine Vorreiterin, denn andere Länder haben Rechtsansprüche auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads bereits gesetzlich verankert. In den Niederlanden, die europaweit Platz eins in Sachen Teilzeitarbeit belegen, gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäfitungsgrads für Angestellte, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten und das Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt. In Deutschland besteht eine ähnliche Vorschrift für Unternehmen mit mindestens 15 Angestellten. Die Unternehmen in diesen Ländern empfinden diese Vorschriften übrigens nicht als problematisch. Sie sehen die Teilzeitarbeit als eine Möglichkeit, dass ihnen Arbeitskräfte, die kompetent sind und eine höhere Arbeitsmotivation haben, erhalten bleiben.