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21.4200 · Interpellation · 2021-09-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit einigen Monaten hat das Schweizer Gewerbe, insbesondere der Bausektor mit massiven Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Rohstoffen und Material zu kämpfen. Diese Corona-bedingten Herausforderungen führen manches Unternehmen nahe an ihre Liquiditätsgrenzen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie handhabt der Bund bei seinen Auftragnehmern das Problem von massiven Verzögerungen und unvorhergesehen Preissteigerungen infolge Corona-Pandemie?

2. Welche beschaffungsrechtlichen Mittel gibt es, um mehr Kulanz und Entgegenkommen zu gewährleisten gegenüber unverschuldeten Preiserhöhungen und Verzögerungen?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um auf allen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) die Beschaffungsstellen für das Thema zu sensibilisieren, damit das Gewerbe nicht im Regen stehen gelassen wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend: Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Schweizer Gewerbes und der Corona-bedingten Herausforderungen, mit denen es konfrontiert ist, bewusst. Daher hat der Bundesrat diverse stützende Massnahmen für das Gewerbe beschlossen. Der Bundesrat anerkennt aber auch ausdrücklich die grossen Anstrengungen, welche die gesamte Wirtschaft bei der Bekämpfung des Coronavirus und seiner Auswirkungen unternimmt.

Zu Frage 1:

- Mit Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts des Bundes am 1.1.2021 ist gemäss seinem Zweckartikel auch volkswirtschaftlich nachhaltigen Aspekten bei öffentlichen Beschaffungen entsprechend Rechnung zu tragen.

- Bereits im März 2020, unmittelbar nach Beginn der Pandemie, hat die Vereinigung der öffentlichen Bauherren KBOB zusammen mit der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB Empfehlungen zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens herausgegeben. Diese Empfehlungen sollen bewirken, dass die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und ihren Vertragspartnern in einer verantwortungsvollen, pragmatischen, verständnisvollen, flexiblen und möglichst unkomplizierten Weise fortgesetzt werden. Im Bedarfsfall soll mit den einzelnen Unternehmen das Gespräch gesucht und idealerweise eine kulante Zwischenlösung vereinbart werden. Die Vergabestellen werden aufgefordert, offene Forderungen rasch zu begleichen und vereinbarte Akontozahlungen umgehend zu prüfen und zu leisten. Die Empfehlungen berücksichtigen insbesondere die Thematik der Verzögerungen bei laufenden Verträgen.

- Im Mai und September 2020 hat die KBOB Empfehlungen und Praxishinweise für die Voraussetzungen und Grundsätze der Mehrvergütung aufgrund pandemiebedingt geänderter Verhältnisse sowie für Fristerstreckungen der Bauzeit wegen fehlendem Material veröffentlicht.

- Schliesslich hat die KBOB im Mai 2021 Empfehlungen zur Verrechnung bei ausserordentlichen Preisänderungen publiziert.

- Die Empfehlungen und Praxishinweise wurden von der KBOB nach Konsultationen der Bauwirtschaft erarbeitet; sie richten sich an alle drei föderalen Ebenen.

Zu Frage 2:

- Um den Herausforderungen für das Gewerbe Rechnung zu tragen, hat die KBOB nebst den bereits erwähnten Empfehlungen im Dezember 2020 das "Faktenblatt zur Durchführung von Vergabeverfahren während pandemiebedingt geänderter Verhältnisse" erlassen.

- Aus beschaffungsrechtlicher Sicht können bei berechtigten und belegbaren Ansprüchen aufgrund pandemiebedingter Mehrkosten/Verzögerungen Lösungen in der Vertragsabwicklung gefunden werden. Bei bereits bestehenden Verträgen kann ein entsprechender Spielraum genutzt werden. Bei neuen Verträgen können explizite Klauseln geprüft werden, die der pandemiebedingten Situation angemessen Rechnung tragen.

Zu Frage 3:

- Wie dargelegt hat die KBOB die Beschaffungsstellen der drei föderalen Ebenen bereits mehrfach mit Empfehlungen und Praxishinweisen sensibilisiert. Sie ist zu diesem Thema auch in einem fortlaufenden Austausch mit den Branchenvertretern.

- Im Weiteren wird die KBOB Aus- und Weiterbildungen für ihre Mitglieder aller föderalen Ebenen zum Thema durchführen, u.a. spezifisch auch zum Umgang mit Preisänderungen.

Antwort des Bundesrates.