21.421 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Eizellenspende ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.
Begründung
Die Spende von Samenzellen ist erlaubt und seit dem Inkrafttreten des ersten Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahre 2001 auch gesetzlich geregelt. Ganz neu hat das Parlament im Rahmen der Zustimmung zur "Ehe für alle" auch den Zugriff zur Samenbank für lesbische Paare legalisiert Die Eizellenspende ist jedoch noch immer verboten (Art. 4 FMedG), obschon es keine stichhaltigen Gründe gibt, die beiden Arten von Keimzellen zu unterscheiden. Die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist jedoch der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Spermienspende diskriminierend ist und sich auf eine äusserst fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stütze. Da bei Vätern keine genetische Beziehung gefordert wird, ist nicht einzusehen, weshalb diese bei Müttern verlangt werden soll. Aufgrund dieser Gesetzeslage wird es unfruchtbaren Frauen unmöglich gemacht, schwanger zu werden. Diese Umstände führen dazu, dass jährlich mehrere hundert betroffene Paare sich gezwungen sehen, ausländische Angebote in Anspruch zu nehmen.
Bereits im Jahre 2014 stimmte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates der PaIv Neyrinck "Die Eizellenspende zulassen" (12.487) zu. Trotzdem wurde sie 2016 abgeschrieben. Bei dieser Debatte wurde erwähnt, dass dies nicht gleichzusetzen sei mit einem Nein zur Eizellenspende.2016 forderte zudem die Jugendsession eine Legalisierung der Eizellenspende. Eine einzige Stimme fehlte zur Überweisung der Petition.
Im Jahr 2014 hatten sich die Parlamentskommissionen für die Zulassung der Eizellenspende ausgesprochen. Die Gesetzesarbeiten wurden anschliessend aber auf die lange Bank geschoben, um die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik nicht zu belasten. Die Eizellenspende werde aber auf jeden Fall aktuell bleiben, sagte der Bundesrat. Er sei daran, sich in verschiedenen Berichten dem Thema zu nähern. Der Bundesrat erachtete es damals als verfrüht, kurz nach den Volksabstimmungen über eine massvolle Öffnung der Regelung der Fortpflanzungsmedizin und noch vor Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung im Bereich der Legalisierung der Eizellenspende gesetzgeberisch tätig zu werden.
Bei einer Legalisierung der Eizellenspende stellen sich natürlich heikle gesellschaftspolitische, ethische, medizinische und rechtliche Fragen, die es sorgfältig zu beantworten gilt. Aus Sicht der NEK könnte die Eizellenspende wie die Organspende organisiert werden, indem zwei Spendetypen vorgesehen werden: die Spende innerhalb der Familie (related donor) und die anonyme Spende (unrelated donor). Um dem Kind das Recht zu gewährleisten, seine Abstammung zu kennen, könnte ein Register zur Eizellenspende aufgebaut werden. In diesem Fall könnte die Identität der Spenderin über ein kodiertes Identifikationssystem ermittelt werden. Die "anonymen" Eizellen könnten von Paaren gespendet werden, die ein Fortpflanzungsverfahren in Anspruch nehmen. Die in diesem Rahmen entnommenen, nicht genutzten Eizellen könnten aufbewahrt und anschliessend zur Verfügung gestellt werden, wenn das Paar sie nicht mehr benötigt. Damit liesse sich im Übrigen die Verschwendung von Keimzellen verhindern.
Die Eizellenspende ist in über 20 europäischen Ländern bereits zugelassen. Mit der Legalisierung in der Schweiz könnten jährlich mehreren 100 unfruchtbaren Paaren in der Schweiz geholfen werden, welche heute für diese Behandlung ins europäische Ausland reisen müssen.