21.4230 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Post kauft Firma um Firma ein. Sie expandiert damit in die sehr weitläufigen Bereiche Digitalisierung, Werbung, Kommunikation, Administration, Gemeindeverwaltung, Gesundheits-, Cloud- und Logistik-Dienstleistungen. Das sind angestammte Bereiche, wo es ganz viele grosse, mittlere und kleine Firmen, sowie Startups auf dem Markt gibt.
1. Gemäss welchen gesetzlichen Grundlagen expandiert die Post in diese Bereiche?
2. Welcher direkte Zusammenhang besteht zwischen dem Kerngeschäft der Post (Postsendungen, Personenverkehr und Finanzdienstleistungen) und diesen doch sehr weitführenden Ausweitungen des Geschäftsfeldes?
3. Entsprechen diese Erweiterungen der Geschäftstätigkeit der ursprünglichen Idee der Wettbewerbsdienste aus den früheren Gesetzen und Verordnungen?
4. Wie wird der Gefahr begegnet, dass sich die Post als Staatsunternehmen gerade in diesen Bereichen allenfalls zu risikofreudig zeigt, was zwar als innovativ daherkommt, aber eine Verzerrung der Marktverhältnisse darstellt, weil die Post eben ein Staatsunternehmen ist und eine starke allgemeine Marktmacht besitzt?
5. Wer haftet für das Risikoverhalten der Post?
6. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass mit solch massiven Zu- und Aufkäufen von Firmen die Privatwirtschaft, insbesondere auch KMU und Startups konkurrenziert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 bis 3: Die Post hat die Kompetenz, nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen anzubieten, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) im Einklang stehen. Vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen wie dem Rückgang der Briefmengen und der Schaltertransaktionen sowie dem Niedrigzinsumfeld hat die Post ihre neue Strategie für die Jahre 2021-2024 ausgearbeitet. Darin sieht sie unter anderem Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Logistik vor. Der Bundesrat erwartet von der Post in den strategischen Zielen, dass sie im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik die führende Marktstellung im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden Brief- und Paketpost sicherstellt und moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs abdeckt. Die Post ist Marktführerin im Bereich Direktmarketing (adressierte und unadressierte Werbesendungen). Der Werbemarkt ist eine wichtige Ertragsstütze der Post und leistet damit auch einen Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung. Mit der Akquisition von Know-how und Infrastruktur im Bereich der Digitalisierung reagiert die Post auf die Tatsache, dass sich die Grenzen zwischen den physischen und elektronischen Formen der Logistik und der Kommunikation zunehmend verwischen und vermehrt eine Verknüpfung von physischen und elektronischen Angeboten erwartet wird. So gerade auch im Werbemarkt. Die Post passt also ihre Dienstleistungen den technologischen Entwicklungen und den Bedürfnissen ihrer Kundschaft an.
Fragen 4 bis 6: Für rechtliche Risiken haftet die Gesellschaft resp. deren Organe gemäss den Bestimmungen des Aktienrechts. Das finanzielle Risiko trägt letzten Endes der Bund als Eigentümer. Die Corporate Governance-Instrumente des Bundes geben dem Bundesrat ein wirksames Mittel in die Hand, um dieses Risiko zu steuern und zu begrenzen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post zu. Diese enthalten u.a. Vorgaben zum Unternehmensrisikomanagementsystem sowie Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen. Der Verwaltungsrat der Post muss jedes Jahr dem Bundesrat nachweisen, dass die strategischen Ziele eingehalten werden.
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht "Staat und Wettbewerb" vom 8.12.2017 in Erfüllung der Postulate 12.4172 FDP-Liberale Fraktion und 15.3880 Schilliger ausführlich mit den Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte befasst. Die dort gezogenen Schlussfolgerungen sind nach wie vor gültig.
Antwort des Bundesrates.