21.4255 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Teilchenbeschleuniger LHC befindet sich in einem 27 km langen Tunnel unterhalb von Genf und ist die grösste Maschine der Welt. Das CERN, das ihn betreibt, verbraucht jährlich 1,3 TWh Strom. Zum Vergleich: Die SBB und die 15 Privatbahnen benötigen alle zusammen für den Betrieb 2,1 TWh. 2014 begann das CERN mit seiner Studie über den Future Circular Collider. Das Ziel dieses Projekts liegt derzeit nicht in einer konkreten Anwendung.
Für ein solches Projekt sind ein 100 km langer Tunnel rund um den Salève, Zugangsstollen und unterirdische Räume von der Grösse eines Wohnblocks zu bauen. Diese Arbeiten sind vergleichbar mit denen für den Gotthard-Basistunnel. Dafür ist der Bau neuer Brücken und Strassen notwendig. Der Aushub wird mit 9 Millionen Kubikmeter veranschlagt. Dies entspricht viermal der Cheops-Pyramide. Derzeit machen die Studien Fortschritte. Die vier Bände des "Conceptual Design Report", die von 1360 Personen unterzeichnet sind, wurden 2019 eingereicht. Die Machbarkeitsstudien sollen Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Aufnahme des Betriebs des FCC-ee (1. Etappe) ist für das Jahr 2040 vorgesehen, diejenige für den FCC-hh (2. Etappe) für 2065. Die neue grösste Maschine der Welt wird bis dann die Mitgliedsländer über 20 Milliarden Franken gekostet haben. Und das CERN wird dannzumal 4 TWh verbrauchen, zweimal so viel, wie für den Betrieb des Schweizer Zugnetzes erforderlich ist. 2026 müssen die Mitgliedstaaten des CERN die Zustimmung geben.
Kann der Bundesrat die Auswirkungen des FCC-Projekts auf das Klima abschätzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zum Future Circular Collider liegt gegenwärtig ein Konzeptvorschlag vor, und das Projekt wird nun einer technischen und finanziellen Machbarkeitsstudie unterzogen. Der Bundesrat hält es daher für verfrüht, dessen Auswirkungen auf das Klima zu beurteilen. Die Betrachtung der möglichen Umwelteinflüsse ist jedoch in den Machbarkeitsstudien ein wichtiger Bestandteil. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt müssen in jedem Fall zwingend eingehalten werden. Der Bund (insb. das Bundesamt für Umwelt BAFU) würde insbesondere im Falle einer Rodungsanhörung (Rodung von mehr als 5000 m2) oder im Rahmen des angestrebten Sachplans CERN in die Beurteilung des Vorhabens einbezogen.
Antwort des Bundesrates.