Lexipedia

21.4318 · Motion · 2021-10-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wir aufgefordert die gesetzlichen Grundlagen dahin anzupassen, dass über das Gasnetz importierte erneuerbare Gase vollständig von der CO2 Abgabe auf fossile Brennstoffe befreit werden.

Die Doppelanrechnung von CO2 im Produktions- und Verbrauchsland muss dabei verhindert werden.

Begründung

Der Bezug von ausländischem Biogas ist für die Endkunden teurer als herkömmliches Erdgas und wird zusätzlich noch mit der CO2-Abgabe belastet, obwohl Biogas grundsätzlich CO2-neutral ist. Damit reduziert sich der Anreiz massiv bei der Wärmeversorgung auf Biogas umzusteigen und die CO2-Abgabe verfehlt ihren Zweck als Lenkungsabgabe komplett.

Anders als beim Strom gibt es beim netzgebundenen Biogas immer noch kein international anerkanntes Herkunftsnachweissystem.

Bereits im Bericht auf das Postulat 13.3004 der UREK-N hat der Bundesrat 2015 angekündigt, mit den anstehenden Gesetzesrevisionen bis 2020 (CO2-Gesetz, Mineralölsteuergesetz etc.) diesen Umstand zu beheben. Passiert ist immer noch nichts und der Bundesrat hat den Zeithorizont immer wieder nach hinten verschoben. Gerade für Gasversorger ist die Situation jedoch prekär: Auf der einen Seite wollen sie ihren Gasmix mit einem steigenden Biogasanteil ökologischer gestalten, auf der anderen Seite sind die Kunden nicht bereit, unendlich viel höhere Preise resp. sogar auf Biogas eine nicht gerechtfertigte CO2-Abgabe zu bezahlen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Erhebung der CO2-Abgabe ist nach geltendem Recht an die Mineralölsteuer geknüpft, die zollrechtlich auf die physisch importierte Ware erhoben wird. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in Bezug auf Biogas, das im Ausland hergestellt und nur virtuell in die Schweiz importiert wird (das Biogas wird im Ausland ins Gasnetz eingespeist und lokal verbraucht; in die Schweiz importiert wird physisch jedoch reines Erdgas), Handlungsbedarf besteht. Allerdings kann die Schweiz nicht unilateral handeln, sondern braucht zur Vermeidung von Doppelanrechnungen die Zusicherung des Produktions- bzw. des Herkunftslandes, diese CO2-Verminderungen abzutreten. Für die Nachverfolgung des Biogases ist zudem ein internationales Clearing-System erforderlich, das sich erst im Aufbau befindet. Das Anliegen des Motionärs kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.