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21.4468 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Waffen dieser neuen Generation existieren heute noch nicht oder nur teilweise, aber ihre Entwicklung schreitet mit grossen Schritten voran.

Eine Laissez-faire-Haltung gegenüber diesen autonomen Waffensystemen ist inakzeptabel. Mitgliedsstaaten des humanitären Völkerrechts haben sich unlängst in Genf versammelt, um den Einsatz von Killerrobotern einzuschränken, ja sogar zu verbieten.

- Wie steht der Bundesrat zum Einsatz von autonomen tödlichen Waffensystemen?

- Ist die Entwicklung solcher autonomen Waffen bereits zu weit fortgeschritten, um noch aufgehalten zu werden?

- Würde die Schweiz ein generelles Verbot unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat betont stets, dass jeglicher Einsatz autonomer Waffen das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt einhalten muss (siehe Antwort zu Ip. 21.3223). Die technologischen Entwicklungen hin zu autonomeren Systemen - zivil wie militärisch - können kaum gestoppt werden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig angemessene Leitplanken zu setzen. Im Rahmen der Erfüllung des Po. 21.3012 und in der am 2. Februar 2022 verabschiedeten Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025 hat der Bundesrat beschlossen, Vorschläge für eine internationale Regulierung vorzulegen.

Die Schweiz sprach sich bereits 2021 im Rahmen der Uno-Konvention über konventionelle Waffen (CCW) für Verhandlungen über ein internationales Instrument aus. Sie legte dar, dass autonome Waffensysteme, die nicht im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden können, de facto geächtet sind, und forderte die Verhinderung solcher Systeme. Der Fokus liegt auf Systemen, deren Wirkung nicht vernünftig vorhergesagt oder nicht entsprechend den Vorschriften des humanitären Völkerrechts begrenzt werden können. Für andere Systeme, die nicht von vornherein unrechtmässig sind, bedarf es eines Rahmens, um sicherzustellen, dass das humanitäre Völkerrecht jederzeit eingehalten wird und dass der Einsatz dieser Systeme unter menschlicher Kontrolle bleibt.

Im CCW-Prozess blieben die Ergebnisse 2021 substanziell und politisch unter den Erwartungen des Bundesrates. Die Schweiz unterstrich daher in einer Erklärung (www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Sicherheitspolitik > Abrüstung und Nonproliferation > Klassische Waffen > Dokumente) im Namen von 16 Staaten die Dringlichkeit, in diesem Bereich substanziellere Fortschritte zu erzielen. Die Schweiz wird sich weiterhin konstruktiv einbringen, um die Arbeiten in den nächsten CCW-Sessionen in Genf voranzutreiben.

Antwort des Bundesrates.