21.4491 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Hat die Schweizer Regierung Kenntnis davon, in den palästinensischen Gebieten in der Zone C illegale Bauten finanziert zu haben, also in dem Teil von Judäa und Samaria (Westjordanland), der aufgrund der Osloer Verträge 8 der israelischen Rechtsprechung untersteht (diese Verträge gelten weiterhin als Rechtsrahmen für die Verwaltung der umstrittenen Gebiete)?
2. Wie hoch ist der Betrag der Schweizer Unterstützung für diese Art von Bauten?
3. Ist sich der Bundesrat der negativen Folgen für die Umwelt bewusst, die diese an den Planungs- und Umweltschutzorganen vorbeimanövrierten Bauvorhaben haben?
4. Ist sich die Schweizer Regierung der negativen Folgen dieser illegalen Bauten für die Politik bewusst?
Stellungnahme des Bundesrates
1./4. Obwohl die Oslo-Abkommen Israel die Verantwortung und Befugnis für die Planung und Zoneneinteilung in Zone C übertrugen, befreien sie Israel jedoch nicht von seinen Verpflichtungen gemäss humanitärem Völkerrecht. Das von Israel in der Zone C umgesetzte Planungs- und Zoneneinteilungsregime steht nicht im Einklang mit dem Völkerrecht. Angesichts des geringen Prozentsatzes an Baubewilligungen, die für Infrastrukturen für Palästinenser erteilt werden, stellt dieses Regime zudem ein Hindernis für den Frieden dar und untergräbt die Aussichten auf eine Zweistaatenlösung. Der Bundesrat begrüsst daher die von den israelischen Behörden kürzlich eingegangene Verpflichtung, mehr Baubewilligungen für Palästinenser in der Zone C zu erteilen.
2./3. Das Kooperationsprogramm für den Nahen Osten legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Sicherstellung des Zugangs zur Grundversorgung. In diesem Rahmen unterstützt die DEZA seit 2016 ein Infrastrukturprojekt in der Zone C mit einem Beitrag von CHF 2,4 Mio. Dieses Projekt hat unter anderem die Instandsetzung von Strassen, die Installation von Solarbeleuchtungssystemen, den Bau von Wasserreservoirs oder den Bau einer Schule und eines Kindergartens ermöglicht. Das Projekt erfüllt die strengen Anforderungen der internationalen Umweltstandards.
Antwort des Bundesrates.