21.4493 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Beleuchtung des öffentlichen Raums hat einen direkten Einfluss auf die Umwelt und auf unsere Lebensqualität. Nachgewiesen ist der Einfluss auf Fauna, Flora, Gesundheit, aber auch auf die Wahrnehmung des Himmels. Was man auch Lichtverschmutzung nennt, blendet und verwirrt die Tiere, bringt die Melatoninproduktion durcheinander, verändert das Verhältnis zwischen Beutetier und jagendem Tier, bildet eine ökologische Falle und eine unsichtbare Barriere. Eine Studie der Universität Bern deckt den Zusammenhang zwischen der Einwirkung von Licht auf nächtliche Insektenschwärme und Rückgang der Pflanzenvielfalt auf: Laut dieser Studie gibt es deshalb 13 Prozent weniger Früchte. Die Auswirkungen sind also sogar in der Ernährung spürbar.
Die Beleuchtung nachts hat auch einen starken Einfluss auf die innere Uhr des Menschen. Sie stört die Schlafphasen und den biologischen Rhythmus. Nicht zu vergessen sind die Folgen auf unsere Galaxie, Welterbe, die sich aus 200 Milliarden Sternen zusammensetzt, die seit den Anfängen unserer Zivilisation sichtbar sind und nun aus unserem Gedächtnis verschwinden, weil sie von unserem eigenen Licht überstrahlt werden.
Die Nachtbeleuchtung ist allzu oft heller als nötig und kostet auch Energie. Die Beleuchtung des öffentlichen Raums ist nachts angeschaltet zu Zeiten, in denen es Strom im Überfluss gibt. Die Auswirkungen auf die elektrischen Ressourcen zu Nachtzeiten fallen darum weniger ins Gewicht als der Verbrauch tagsüber oder in den Morgen- und Abendstunden. Die Verschwendung ist zwar schwieriger wahrzunehmen, sie ist darum aber nicht weniger absurd.
In einer Zeit, in der die Schweiz beschlossen hat, von fossiler und nuklearer Energie unabhängig zu werden, ist überall, wo es möglich ist, Energie zu sparen. In den Einsparungen liegt neben dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien ein gewaltiges Potenzial. Im Hinblick auf eine klarere Umschreibung der energiefressenden, unnötigen und störenden öffentlichen Beleuchtung bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie viel Strom wird in der Schweiz für die nächtliche Beleuchtung des öffentlichen Raums eingesetzt (in kWh)?
2. Welchen Anteil hat sie (in %) am gesamten Stromverbrauch in der Schweiz?
3. Um wie viel soll der Stromverbrauch für die öffentliche Beleuchtung gesenkt werden? Und in welchem Zeitraum?
4. Wie will der Bundesrat die Massnahme der Kantone auf dem ganzen Gebiet der Schweiz vereinheitlichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 und 2:
Für die öffentliche Beleuchtung werden in der Schweiz ungefähr 0.3 Terawattstunden (TWh) aufgewendet. Diese macht rund 0.6 Prozent des jährlichen Elektrizitätsverbrauchs der Schweiz aus.
Zur Frage 3:
Es gibt auf Bundesebene keine spezifische Zielsetzung für die öffentliche Beleuchtung. Die Brancheninitiative "energylight" will den Stromverbrauch für die gesamte Beleuchtung in der Schweiz bis 2025 halbieren im Vergleich zum Jahr 2017 (von jährlich 7 TWh auf 3.5 TWh).
Zur Frage 4:
Der Bund erlässt Effizienzanforderungen beim Inverkehrbringen von Leuchtmitteln (Art. 44 Energiegesetz, EnG, SR 730.01). Weiter unterstützt er freiwillige Massnahmen mit EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesrates zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energie (Art. 47 und Art. 48 Energiegesetz, EnG, SR 730.01). EnergieSchweiz unterstützt im Rahmen der Initiative "energylight" Projekte der Fachverbände und Unternehmen, ebenso wie Städte, Gemeinden, Areale und Regionen.
Die Kantone und Behörden können sich bei der Ausgestaltung der Beleuchtung an das Normenpaket SN EN 13201 "Strassenbeleuchtung" halten. Ergänzungen zur Strassenbeleuchtungsnorm wurden von der Schweizer Licht Gesellschaft in der Richtlinie SLG 202 publiziert. Der Bundesrat begrüsst es, wenn Kantone, Städte und Gemeinden sowie Verbände weitere Anstrengungen zur Harmonisierung unternehmen und sich dabei an besonders energieeffizienten Lösungen orientieren.
Antwort des Bundesrates.