21.4496 · Motion · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
2018 bekamen die konzessionierten Transportunternehmungen 84 Millionen Franken Mineralölsteuer zurückerstattet; davon gingen 5,6 Millionen Franken an die Schifffahrt und 78,4 Millionen Franken an den Strassenverkehr.
In seiner Antwort vom 4. September 2019 auf das Postulat 19.3485 gab der Bundesrat an, dass es im nationalen Interesse liege, innovative Lösungen zur Reduktion von CO2-Emissionen zu ermöglichen und zu fördern.
Anlässlich der Information am 17. September 2021 über die Eckwerte des Entwurfs des neuen CO2-Gesetzes gab der Bundesart an, dass nur die Steuererleichterung für Dieselbusse in eine Unterstützung für den Erwerb von Elektrobussen im Orts- und Regionalverkehr umgewandelt wird.
Angesichts der neusten Innovationen im Bereich des Fahrzeugantriebs (Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb, sog. SynFuels) beauftrage ich den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Umwandlung allen Fahrzeugarten mit kohlestofffreiem Antrieb offen steht.
Begründung
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Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz eröffnet. Darin sieht er eine Unterstützung für fossilfrei betriebene Busse und Schiffe im öffentlichen Verkehr vor. Gleichzeitig schlägt er vor, ab 2025 den Fehlanreiz, der für konzessionierte Verkehrsbetriebe durch die Rückerstattung der Mineralölsteuer besteht, aufzuheben. Mit dem Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselbusse und -schiffe konzessionierter Verkehrsbetriebe ergeben sich Mehreinnahmen des Bundes. Diese Mehreinnahmen will der Bundesrat ab 2025 insbesondere für eine beschleunigte Erneuerung der Flotten mit Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantriebe im öffentlichen Verkehr einsetzen. Die Förderung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieben ist somit vorgesehen. Hingegen sieht der Bundesrat keine Förderung von Fahrzeugen mit konventionellen Antriebssystemen im öffentlichen Verkehr vor.
Der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen soll gemäss Vorschlag des Bundesrates für das CO2-Gesetz ab 2025 dagegen durch die Pflicht zur Beimischung von erneuerbaren Flugtreibstoffen sowie CO2-Verminderungsquote im Landverkehr erfolgen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.