21.4500 · Motion · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 24 StromVG, technische Vereinbarungen mit der EU und/oder den Mitgliedstaaten allenfalls in Zusammenarbeit mit Swissgrid abzuschliessen.
Begründung
Nach dem Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen zu beenden, ist auch der Abschluss eines Stromabkommens in weite Ferne gerückt. Privatrechtliche Verträge können aber nicht die ganze Problematik des fehlenden Stromabkommens adressieren, da es aus Sicht der EU auf privatrechtlicher Basis keine gleich langen Spiesse gibt. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass auch privatrechtliche Verträge für die EU-Partner immer konform mit der EU-Regulierung sein müssen und die Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörden (NRAs), ACER und allenfalls der EU-Kommission benötigen. Deren Zustimmung ist erstens langwierig und kann zweitens nicht garantiert werden. Technische zwischenstaatliche Vereinbarungen würden die für die Netzsicherheit relevanten Fragestellungen regeln. Dies ist sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU und ein Schritt in die richtige Richtung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Abschluss eines Stromabkommens mit der Europäischen Union (EU) ist nach wie vor das Ziel des Bundesrates. Die Verhandlungen zu einem Stromabkommen wurden 2018 seitens der EU sistiert. Die EU macht eine Fortsetzung der Verhandlungen weiterhin von der Klärung der institutionellen Fragen abhängig. Die EU lehnt es ebenso ab, ein technisches Stromabkommen mit der Schweiz ohne institutionelle Lösung zu verhandeln. Der Strombinnenmarkt untersteht EU-Recht. Deshalb sind EU-Mitgliedstaaten nicht befähigt, technische Abkommen mit der Schweiz im Strombereich auszuhandeln.
Swissgrid konnte Ende 2021 mit dem Übertragungsnetzbetreiber von Italien sowie dessen Nachbarstaaten einen privatrechtlichen Vertrag unterzeichnen, um in die grenzüberschreitenden Kapazitätsberechnungsmethoden sowie in die Sicherheitskoordinationsprozesse miteinbezogen zu werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit des Schweizer Übertragungsnetzes. Der Bundesrat teilt aber die Ansicht, dass solche Vereinbarungen keine dauerhaften Lösungen für die Fragen der Versorgungssicherheit sowie des EU-Strommarktzugangs ermöglichen und darum ein Stromabkommen mit der EU nur punktuell und befristet ersetzen können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.