21.4513 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Vorschläge von eHealthSuisse bezüglich der Schaffung eines Investitionsprogramms für die digitale Transformation des Gesundheitswesens?
2. Welche Relevanz haben die Empfehlungen von eHealthSuisse bei der Weiterentwicklung und der Finanzierung des EPDG? Ist eHealthSuisse in die EPDG-Revisionsarbeiten des BAG einbezogen?
3. eHealthSuisse schreibt im Dokument "Grundlagen für interoperable Prozesse im Gesundheitswesen", eine Strategie ohne Klärung der Finanzierung sei in der Umsetzung zum Scheitern verurteilt. Plant der Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zur Finanzierung der genannten Aufgaben zu unterbreiten, um ein Scheitern des elektronischen Patientendossiers zu verhindern?
4. Dem Bund fehlen derzeit die rechtlichen Grundlagen, um den Betrieb von Stammgemeinschaften mitzufinanzieren, die Kantone der Deutschschweiz sehen sich derzeit diesbezüglich kaum in der Pflicht. Gemäss Expertenaussagen ist die Finanzierung des Regelbetriebs der Stammgemeinschaften gefährdet. Braucht es eine Überbrückungslösung, um Konkurse von Stammgemeinschaften zu verhindern? Wie könnte diese aussehen?
Begründung
eHealthSuisse, das Koordinationsorgan der digitalen Transformation von Bund und Kantonen, empfiehlt im Dokument "Grundlagen für interoperable Prozesse im Gesundheitswesen", dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage für ein Investitionsprogramm für die Digitalisierung des Gesundheitswesens schafft. Dabei sollen alle Kostenträger und Teilnehmer des Gesundheitswesens eng eingebunden werden. In der Empfehlung 3 "Die Finanzierung eines Investitionsprogramms sicherstellen" (Seite 41) werden folgende Optionen genannt:
- "Finanzierung der Governance-Organisation (Aufbau, personelle und finanzielle Ressourcen, national betriebene Infrastrukturkomponenten, Lizenzen, etc., Betrieb, Weiterentwicklung und Pflege von Register für Metadaten, Semantik, Austauschformate, Schnittstellen, Profile etc.)
- Finanzierung der Spezifikation und Umsetzung von Austauschformaten, Schnittstellen zu Primärsystemen, Services
- Klärung der Finanzierung des Betriebs der EPD (Stamm-)Gemeinschaften
- Finanzierung der national koordinierten Komponenten des EPD, inkl. Nutzung durch B2B-Bereich
- Finanzierung der Kompensationsleistungen (Anreize) zur Erhöhung der Verbindlichkeit"
Stellungnahme des Bundesrates
1. eHealth Suisse hat den Bericht "Grundlagen für interoperable Prozesse im Gesundheitswesen" basierend auf einem Auftrag aus der Strategie eHealth Schweiz 2.0 eigenständig erarbeitet (e-health-suisse.ch > Politik & Recht > Strategische Grundlagen > Strategie eHealth Schweiz > Bericht Interoperabilität). Der Bericht soll als fachliches Inputpapier für die Förderung des interoperablen Datenaustausches im Gesundheitsbereich dienen. Der Bundesrat hat Kenntnis von den darin enthaltenen Empfehlungen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bezüglich Digitalisierung im Schweizer Gesundheitssystem Nachholbedarf besteht. Insbesondere auch die Covid-19-Pandemie hat die Notwendigkeit eines verbesserten Datenmanagements als Grundlage der Digitalisierung vor Augen geführt. Im Rahmen der Evaluation der ersten Phase der Covid-19 Pandemie hat der Bundesrat am 12.01.2022 einen Bericht verabschiedet, welcher die Grundsätze zum künftigen Datenmanagement definiert und konkrete Massnahmen auflistet, mit denen der Umgang von Daten im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessert werden soll. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente beauftragt, bis im Juli 2022 über das weitere Vorgehen Bericht zu erstatten. Dabei wird auch zu klären sein, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann. Inwiefern für die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Investitionsprogramm - wie von eHealth Suisse empfohlen - angezeigt und basierend auf der Verfassung überhaupt möglich wäre, ist fraglich.
2. - 4. Der Bundesrat hat am 11.08.2021 im Bericht in Erfüllung des Postulats Wehrli 18.4328 ("Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?") festgehalten, dass eine klare Aufgaben- und Kompetenzverteilung und die Sicherstellung einer nachhaltigen Betriebsfinanzierung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) eine Herausforderung darstellt, die auf Grundlage der bestehenden Rechtsgrundlagen nicht angegangen werden kann. Daher hat der Bundesrat entschieden, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2022 über einen allfälligen Revisionsbedarf und das weitere Vorgehen entscheiden. Auch die Sicherstellung des Betriebs vor Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Grundlage soll in diesem Rahmen thematisiert werden.
Das Bundesamt für Gesundheit steht aufgrund seiner Fachexpertise in engem Austausch mit eHealth Suisse, dies wäre auch bei einer Gesetzesrevision der Fall. Die von eHealth Suisse erarbeiteten Empfehlungen sind in der Einführungsphase des EPD und im Übergang zur Betriebsphase relevant.
Antwort des Bundesrates.