Lexipedia

21.4541 · Motion · 2021-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten:

1. Die zuständigen interkantonalen Konferenzen zu ersuchen, die Präventionsmassnahen gegen Zwangsheiraten zu verstärken.

2. Das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten um die Zusatz-Sanktion "Landesverweis" zu ergänzen.

Begründung

Seit 2013 gilt das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Der Strafrahmen wurde auf maximal fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht. Anpassungen wurden auch in anderen Gesetzen vorgenommen. Auf die Einführung einer strafrechtlichen Landesverweisung wurde damals verzichtet.

Die Erfahrung zeigt, dass gemäss Auskunft der Fachstelle Zwangsheirat, trotz der Verschärfung der Strafbestimmungen, jährlich etwa 360 Fälle von Zwangsverheiratungen bekannt werden. Zusätzlich zu den bekannt gewordenen Fällen dürfte es eine beachtlich hohe Dunkelziffer geben, weil es für Betroffene sehr schwierig ist, die eigenen Eltern oder Familienangehörigen anzuzeigen.

Diese hohe Zahl der Verbrechen zeigt, dass trotz guter Arbeit der Bundesbehörden Handlungsbedarf besteht. Zwei Arten von Massnahmen sollen Abhilfe schaffen: Die zusätzliche Aufnahme der Möglichkeit einer strafrechtlichen Landesverweisung im Gesetz und die Verstärkung der Präventionsarbeit durch Bund und Kantone gegen diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechts.

Wenn in den Kulturkreisen, in welchen Zwangsverheiratungen vorkommen, seitens der Behörden bei Integrationsgesprächen etc. bekannt gemacht wird, dass zusätzlich zur Gefängnisstrafe auch Landesverweis ausgesprochen werden kann, dürfte das Wirkung erzeugen. Zusätzlich muss die Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche für Prävention und Sanktionen zuständig sind, verstärkt werden. Die drei zuständigen interkantonalen Konferenzen der Justiz und Polizei, der Erziehung und des Sozialen sind vom Bund zu bitten, das Thema "Prävention" zu traktandieren.

Es ist bekannt, dass sich die meisten Fälle von Zwangsheiraten während des Aufenthalts im Ausland in der Sommerferienzeit ereignen. Mit rechtzeitiger Sensibilisierung in den Schulen, Informationen in Kulturvereinen etc. kann viel erreicht werden. Best-Practice-Lösungen aus einigen Kantonen könnten durch den Austausch in den interkantonalen Konferenzen von anderen übernommen und rasch umgesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Punkt 1:

Die Verhinderung und Bekämpfung von Zwangsheiraten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Kantonen, er ist aber bereit, seine Sensibilisierungsarbeit zum Thema Zwangsheirat beispielsweise im Rahmen einer Konferenz oder in der Erarbeitung von Empfehlungen an die Kantone fortzusetzen.

Zu Punkt 2:

Artikel 181a (Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft) des Strafgesetzbuches (SR 311.0; StGB) ist bereits heute eine Anlasstat zur obligatorischen Landesverweisung und wird hierfür in Artikel 66a Abs. 1 lit. g StGB explizit erwähnt. Das bedeutet, dass grundsätzlich eine Landesverweisung ausgesprochen werden muss, wenn jemand wegen Zwangsheirat verurteilt wird.

Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.