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21.4557 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Verzicht auf den Ausstieg aus der Kernenergie vorsieht und die Erhöhung der Wasserkraftproduktion begünstigt.

Begründung

In der Schweiz beträgt der Anteil des Stroms aus Kernenergie an der inländischen Stromproduktion rund 38 Prozent.

Seit einigen Jahren ist die Schweiz namentlich in den Wintermonaten nicht mehr in der Lage, so viel Energie zu produzieren, wie sie verbraucht, und ist daher gezwungen, Energie zu importieren.

Kürzlich hat die Politik wegen eines drohenden Blackouts Alarm geschlagen: Gemäss diesen Prognosen besteht die Gefahr, dass es in der Schweiz ab 2025 zu tagelangen Stromausfällen kommen wird.

Im Gegenzug zu dieser prognostizierten Mangellage steigt der Stromkonsum massiv an: Der politische Mainstream setzt entschlossen auf die rasche Elektrifizierung des gesamten Schweizer Fahrzeugparks, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich, mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss zu senken. In den Gebäuden werden Wärmepumpen eingebaut. Und so weiter, und so fort. All diese politischen Entscheide führen zu einer bedeutenden Zunahme des Strombedarfs. Der Ausstieg aus der Kernenergie wird unter diesem Gesichtspunkt untragbar.

Solar- und Windenergie können die Kernenergie nicht ersetzen, weder heute noch in Zukunft.

Frankreich hat den Bau neuer kleiner Kernkraftwerke bis 2030 angekündigt. Dieser Entscheid ist mit dem Grundsatz der Dekarbonisierung vereinbar und könnte unserem Land als Beispiel dienen.

Auch die Schweiz sollte diesen Weg einschlagen und entschlossen auf die Energieautonomie setzten. Denn wer abhängig ist, ist erpressbar. Die Schweiz darf im Bereich der Stromversorgung nicht von der EU abhängig werden, denn Brüssel würde dies zum Anlass nehmen, um unser Land zu erpressen; die (Minimal-)Forderung wäre, dass die Schweiz als Gegenleistung für Strom inakzeptable souveränitätspolitische Konzessionen machen muss.

Zusätzlich zur Kernenergie sollen auch die erneuerbaren Energien wie die Wasserkraft gefördert werden, beispielsweise indem die Erhöhung von Staumauern begünstigt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Mai 2017 der neu ausgerichteten Energiegesetzgebung zugestimmt, welche den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz vorsieht. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Richtungsentscheid zurückzukommen. Zur weiteren Stärkung der längerfristigen Versorgungssicherheit sowie dem konsequenten und zeitgerechten Ausbau der erneuerbaren Energien hat er dem Parlament im Juni 2021 den Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) vorgelegt. Das Parlament ist selbst bereits aktiv geworden und hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie" (19.443) Änderungen des Energiegesetzes beschlossen, welche zu einer effizienteren Förderung der erneuerbaren Energien führen. In beiden Vorlagen sind auch Massnahmen für die Wasserkraft vorgesehen. Im Weiteren haben die Teilnehmenden eines von der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einberufenen runden Tisches zur Wasserkraft Mitte Dezember 2021 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche ausgewählte Wasserkraftprojekte sowie Ausgleichsmassnahmen und allgemeine Empfehlungen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft enthält. Weiter hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, um die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit prüft der Bundesrat zudem weitere Massnahmen. Mit den genannten Vorhaben beabsichtigt der Bundesrat, die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz im Strombereich beizubehalten. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Schweiz auch bei der Kernenergie vom Ausland abhängig ist, da Nuklearbrennstoffe importiert werden müssen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.