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21.4588 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Ständigen Ausschuss des Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) aufzufordern, seinen im August 2018 beim Europarat in Strassburg eingereichten Antrag zur Rückstufung des Wolfs vom Anhang II der "streng geschützten Tierarten" in Anhang III der "geschützten Tierarten" auf die Traktandenliste seiner nächsten Sitzung zu setzen.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3178 hat der Bundesrat angedeutet, dass der Ständige Ausschuss der Berner Konvention seinen Antrag auf Zurückstufung des Wolfs von den "streng geschützten Tierarten" zu den "geschützten Tierarten" Ende Herbst 2021 prüfen dürfte. Auf die Frage 21.8100, ob der Antrag verloren ging, antwortete der Bundesrat lakonisch, der Antrag habe nicht auf der Traktandenliste der Ausschusssitzung vom 29. November bis 3. Dezember gestanden und er werde an einer der kommenden Sitzungen beraten. Angesichts der Dringlichkeit unverzüglicher und wirksamer Massnahmen zum Schutz vor diesem grossen Raubtier muss der Bundesrat seinen Antrag erneuern, sodass er an der nächsten Sitzung des Ausschusses behandelt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte den Antrag zur Rückstufung des Wolfs vom Anhang II der streng geschützten Tierarten in Anhang III der geschützten Tierarten der Berner Konvention im August 2018 beim Generalsekretär des Europarats in Strassburg eingereicht. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention entschied anlässlich seiner Sitzung im November 2018, die Beratung über den Antrag der Schweiz zu sistieren, bis der Bericht der Europäischen Kommission zum "Zustand der Natur in der EU 2020" vorliegt. Im Rahmen der Bestandserhebungen, die diesem Bericht zugrunde liegen, ist auch der Wolf erfasst worden, und somit ist die fachliche Entscheidgrundlage für eine Position der EU zum Antrag der Schweiz vorhanden. Dieser Bericht, und somit eine aktuelle europäische Bestandserhebung des Wolfs, wurde im Oktober 2020 publiziert. Damit sind die Voraussetzungen für die Behandlung des Antrags der Schweiz an der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses erfüllt. Das für die Betreuung der Berner Konvention zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Traktandierung für 2022 beantragen, und der Inhalt der Motion kann damit als erfüllt gelten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.