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21.4589 · Postulat · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Um die Wirkung von Anreizen zur Reparatur und Wiederverwendung zu bewerten, wird der Bundesrat beauftragt, prospektiv einen Bericht zu verfassen, der insbesondere folgende Ziele verfolgt:

- beziffern, wie sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze aufgrund des Rechts auf Reparatur, Wiederverwendung und gemeinsame Nutzung von Gegenständen (Sharing-Plattformen) auswirkt;

- neue, aussichtsreiche Berufe finden (im Bereich Reparatur / Wiederverwendung von Bestandteilen und Material); Ansätze zur Förderung von Nutzungsketten ausfindig machen, insbesondere bei den Akteuren der Sozial- und Solidarwirtschaft.

Begründung

Zu den konkreten und innovativen Massnahmen, um die CO2-Neutralität der Schweiz bis 2050 zu erreichen, gehört das Recht auf Reparatur. Viele Länder halten die damit verbundenen sozioökonomischen und ökologischen Vorteile für vielversprechend.

Das Engagement für eine Kreislaufwirtschaft, in der die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten positiv bewertet wird, ist ein wirksames Mittel, um den materiellen Fussabdruck und die CO2-Emissionen zu verringern. Die Einsparung von Ressourcen und die ökologischen Auswirkungen, die sich aus der Vermeidung der Metallgewinnung und von Umweltverschmutzung bei der Produktion von Geräten ergeben, sind beträchtlich.

Die Lebensdauer der Dinge, die wir täglich benutzen - Haushaltgeräte, Computer, Möbel, Kleidung usw. - soll maximal verlängert werden. Diese Konsumgüter müssen entsprechend hergestellt werden und sie müssen repariert werden können, wenn sie kaputt sind.

Der Markt für Reparatur und Wiederverwendung bietet Hunderttausende von "grünen" Arbeitsplätzen, sowohl sehr anspruchsvolle wie auch weniger anforderungsreiche. Um diesen Markt und diese zukunftsträchtigen Arbeitsplätze zu fördern, muss in die Anerkennung des Rechts auf Reparatur investiert werden. Dieses muss es jedermann ermöglichen, zu entscheiden, zu welchem Preis, wo (zu Hause, bei anerkannten oder unabhängigen Reparaturwerkstätten) und in welchem Umfang ein kaputter Gegenstand repariert werden soll.

Eine kürzlich in England durchgeführte Studie zeigt, dass die Förderung von Anreizen zur Wiederverwendung und Reparatur dort in den nächsten 15 Jahren zur Schaffung von 450 000 Arbeitsplätzen führen könnte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will die Kreislaufwirtschaft fördern. Die Verlängerung der Produktlebensdauer zur Schonung der natürlichen Ressourcen ist ein zentraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Das Reparieren, die Wiederverwendung und das Teilen von Produkten sind dabei erfolgsversprechende Ansätze. Diese Ansätze und darauf basierende Geschäftsmodelle zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft können auch einen Beitrag zur Resilienz der Schweizer Wirtschaft leisten. Die Schweiz kann so ihre Abhängigkeit von ausländischen Ressourcen und damit die Gefahr von grenzüberschreitenden Lieferunterbrüchen oder Preisschocks reduzieren. Auch in Bezug auf den Arbeitsmarkt sind positive Effekte zu erwarten: Mit der Förderung von Reparaturen, anstelle eines Ersatzes mit neuen, oft importierten Produkten werden in der Schweiz in diesen Bereichen zusätzliche Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen geschaffen werden.

Derzeit untersucht das Bundesamt für Umwelt BAFU verschiedene Instrumente zur Verlängerung der Produktlebensdauer auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. So ist beispielsweise eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung zur Anpassung des Gewährleistungsrechts in Erarbeitung. Eine Studie wird die Auswirkungen von Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen im Sinne der EU-Verordnungen zur Ökodesignrichtlinie (2009/125/EG) sowie der Einführung eines Reparaturindexes abschätzen.

Die Anliegen dieses Postulates werden darüber hinaus durch die parlamentarische Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", die überwiesene Motion Thorens Goumaz 20.3667 "Dank Innovation Green Deals die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Ressourcennutzung fördern" sowie das Postulat Noser 18.3509 "Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen" aufgenommen.

Dem Anliegen des Postulanten wird folglich im Rahmen verschiedener laufender Arbeiten bereits weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.