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21.4644 · Motion · 2021-12-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Erwerbsarbeitszeit innert 10 Jahren auf maximal 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne zu senken. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen sind die Sozialpartner zwingend einzubeziehen.

Begründung

In der Schweiz leisten die Erwerbstätigen in Vollzeitstellen aktuell ca. 41 Stunden wöchentliche Erwerbsarbeitszeit (2017). Diese Erwerbsarbeitszeit ist allerdings sehr ungleich verteilt. Gemäss Auswertungen des Bundesamtes für Statistik möchten 40 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen weniger arbeiten, als sie das heute tun. 25 Prozent der Erwerbstätigen leiden an Stress, Tendenz zunehmend (Job-Stress-Index Gesundheitsförderung Schweiz). Auf der anderen Seite sind jedoch 16 Prozent der Beschäftigten gegen ihren Willen unterbeschäftigt, meist Frauen. Hinzu kommen gegenwärtig ca. 5 Prozent Erwerbslose. Das zeigt: Die Last der Lohnarbeit ist in der Schweiz sehr ineffizient verteilt. Ebenso ungleich verteilt ist die Last der unbezahlten, privat geleisteten Care-Arbeit in den Haushalten. 61,3 Prozent davon wird nämlich nach wie vor von Frauen erbracht - der Wert dieser Arbeit beträgt jährlich beinahe 250 Milliarden Franken. Eine tiefere wöchentliche Erwerbsarbeitszeit würde innerhalb der Lohnarbeit und im Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und unbezahlter Care- und Haushaltsarbeit für mehr Ausgleich und die Gleichstellung der Geschlechter sorgen.

Verschiedene neuere Studien zeigen, dass die Vorurteile gegenüber einer geplanten Senkung der Arbeitszeit falsch sind. Besonders interessant für den Vergleich mit der Schweiz ist Island. Dort wurde über drei Jahre die 4-Tage-Woche getestet, bei vollem Lohnausgleich. Die Resultate sind überaus positiv. Die Produktivität der Wirtschaft ging nicht zurück und wurde teilweise sogar besser, die Steuereinnahmen blieben stabil. Dafür sind die Isländerinnen und Isländer gesünder und glücklicher geworden. Inzwischen konnten sogar 86 Prozent der isländischen Bevölkerung ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren. Zu guter Letzt zeigen Studien, dass eine Senkung der Arbeitszeit positive Effekte aufs Klima hat. So würde eine 4-Tage Woche z. B. den Individualverkehr reduzieren und somit den CO2-Ausstoss. Dieser Effekt ist stärker, wenn der Lohnausgleich gedeckelt wird, um Luxuskonsum zu vermeiden. Diese Schwelle sollte nach Berechnungen der Universität Bern bei ca. 15 000 Franken Haushaltsäquivalenzeinkommen liegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Arbeitszeit wird in der Schweiz auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Gesamtarbeitsverträge festgelegt. Die Arbeitszeit ist in der Schweiz bereits rückläufig. Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik des Bundesamtes für Statistik ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in der Schweiz von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,1 Stunden im Jahr 2019 zurückgegangen. Berücksichtigt man zusätzlich die zunehmende Zahl an Teilzeitbeschäftigten, ging die wöchentliche Arbeitszeit aller Beschäftigten im Schnitt von 35,3 Stunden im Jahr 1991 auf 31,7 Stunden im Jahr 2019 zurück. Die Löhne sind in diesem Zeitraum kontinuierlich gestiegen, der Reallohnindex hat zwischen 1991 und 2019 um 15,2 Prozent zugenommen.

Die Schweizer Arbeitsmarktpolitik zeichnet sich durch einen grossen Spielraum für Verhandlungslösungen und dezentrale Entscheide innerhalb des gesetzlichen Rahmens aus. Eine bedeutende Rolle spielen die Gesamtarbeitsverträge, in denen die Sozialpartner die Lohn- und Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Der flexible Rahmen bietet gute Rahmenbedingungen für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, für ein hohes Produktivitäts- und Lohnniveau sowie für eine starke Arbeitsmarktpartizipation und -integration und letztlich ein hohes Wohlstandsniveau.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Entscheidung, wie allgemeine Produktivitätsgewinne den Arbeitnehmenden zu Gute kommen sollen, sei es in Form geringerer Arbeitszeit, höherer Löhne oder tieferer Preise, zwischen den Vertragspartnern auszuhandeln ist. Sie sind am besten in der Lage, die im jeweiligen Kontext relevanten Faktoren (Situation des Unternehmens, der Branche sowie Konjunkturlage) in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Regelung, wie sie in der Motion vorgeschlagen wird, ist daher nicht notwendig und könnte unnötig einschränkend oder sogar kontraproduktiv sein. Entsprechend haben Erfahrungen im Ausland gezeigt, dass staatliche Eingriffe zur Umverteilung des Arbeitsvolumens sowohl hinsichtlich Beschäftigung wie auch Wohlstand nicht zielführend sind.

Den Anliegen betreffend Gesundheitsschutz kann durch die bestehenden Vorschriften zu maximalen Arbeitszeiten und minimalen Ruhezeiten gebührend Rechnung getragen werden. Die weiteren in der Begründung zur Motion genannten Ziele lassen sich mit anderen Massnahmen als einer Beschränkung der maximalen Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche erreichen. Zur Konkretisierung der in der Gleichstellungsstrategie 2030 formulierten Zielsetzungen - darunter die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Ziel einer ausgewogeneren Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern - wurde ein detaillierter Aktionsplan erarbeitet. Zur Frage einer Arbeitszeitbeschränkung mit dem Ziel einer Reduktion des CO2-Ausstosses hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Meyer Mattea (19.3275) ablehnend geäussert. Die Annahme der Motion würde eine Abkehr von zentralen Elementen der Schweizer Arbeitsmarktpolitik bedeuten und grundsätzliche Fragen der Durchsetzbarkeit und der volkswirtschaftlichen Effizienz aufwerfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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