21.4656 · Interpellation · 2021-12-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Alle einschlägigen nationalen und internationalen Strategien zu Landwirtschaft, Klima, Gesundheit und Ernährung gehen davon aus, dass die menschliche Ernährung mehr pflanzliche Komponenten enthalten sollte.
Die Schweiz ist ein Grasland mit über 1 Mio. ha Natur-, Kunst- und Sömmerungswiesen und -weiden, die überwiegend zur Milch- und Fleischproduktion verwendet werden. Für den Ackerbau stehen zurzeit nur etwa 275 000 Hektar offene Ackerfläche zur Verfügung, wovon allerdings fast die Hälfte (43%) zur Produktion von Tierfutter verwendet wird. Die Nutzung eines Teils des Ackerlands für Tierfutter statt für die menschliche Ernährung senkt den Selbstversorgungsgrad, da die Produktion einer tierischen Kalorie zwischen 3 und 7 pflanzliche Kalorien benötigt.
Gleichzeitig strebt der Bund eine Ernährung nach den Erkenntnissen der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung mit mehr pflanzlichen Produkten an. Dies dient der Zielerreichung im Gesundheits-, Klima- und Nachhaltigkeitsbereich. Sollen diese Ziele erreicht werden und hat die menschliche Ernährung Priorität vor der tierischen, muss der Anteil Ackerfläche für die menschliche Ernährung erhöht werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie gross ist das Potenzial, mit einer vermehrten pflanzlichen Produktion den Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu erhöhen?
2. Die Wertschöpfung der Landwirtschaft lag 2019 bei 11,4 Milliarden Franken, wobei 48 Prozent des Produktionswertes aus der tierischen und 39 Prozent aus der pflanzlichen Produktion stammen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei einer Ausdehnung der pflanzlichen Produktion für die menschliche Ernährung die Wertschöpfung für die Landwirtschaft insgesamt zu erhalten?
3. Wie gross schätzt er dabei das Potenzial für folgende Pflanzen, die heute überwiegend an Tiere verfüttert werden:
Mais, Hafer, Soja, Erbsen und weitere Körnerleguminosen?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Verwendung dieser Pflanzen für die menschliche Ernährung gezielt zu fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz beträgt rund eine Million Hektaren, welche um das Sömmerungsgebiet von 0,5 Millionen Hektaren erweitert wird. Rund 400'000 Hektaren entfallen auf Ackerfläche. Gemäss Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) müssen Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche jährlich mindestens vier verschiedene Ackerkulturen aufweisen. Fruchtfolgen sind so festzulegen, dass Schädlingen und Krankheiten vorgebeugt wird und dass Erosion, Bodenverdichtung und Bodenschwund vermieden werden. Auf Ackerland angesäte Wiesen, sogenannte Kunstwiesen, bilden in Abhängigkeit der Nutzungsdauer eine hohe Wurzelmasse und erhöhen in Fruchtfolgen den Anteil organischer Substanz im Boden und die Bodenfruchtbarkeit.
1. Wie die vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung publizierte Potenzialanalyse (2019) aufzeigt, liesse sich mit einer konsequent auf die inländische Pflanzenproduktion ausgerichteten Ernährung der minimale Energiebedarf von 2300 Kilokalorien pro Person und Tag in etwa decken. Die Hypothese dieses theoretischen Modells beinhaltet, dass in Übereinstimmung mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen vom definierten Mindestkontingent von 438'560 Hektaren zur Erhaltung der Ertragsfähigkeit 22 Prozent als Kunstwiese genutzt werden.
2. Mit einer Ausdehnung der pflanzlichen Produktion zur direkten menschlichen Ernährung die Wertschöpfung in der Landwirtschaft insgesamt zu erhalten, wie in der Interpellation stipuliert, wäre eine Herausforderung, die Veränderungen erfordern würde. Der Konsum müsste vermehrt saisonale pflanzliche und weniger Fleischerzeugnisse favorisieren, damit die umgewidmete Ackerfläche gut in Wert gesetzt werden könnte. Die Betriebsleitenden müssten für die gewählten Kulturen eine gleich hohe Wertschöpfung erreichen wie für die ersetzten Futterkulturen. Wichtig sind auch die Präferenz der Konsumierenden für pflanzliche Lebensmittel mit besonders positiven Externalitäten und die Akzeptanz, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen. Eine hohe Innovationskraft der Land- und Ernährungswirtschaft kann das Wertschöpfungspotenzial pflanzlicher Produkte ebenso erhöhen wie die Sensibilisierung der Konsumierenden für einen nachhaltigen Konsum.
3. Gestützt auf die Aussenhandelsstatistik lässt sich der aktuelle Verbrauch von Erzeugnissen mit untergeordneter Inlandproduktion abschätzen. Im Mittel der Jahre 2019 bis 2021 wurden zur menschlichen Ernährung unverarbeitet importiert: Hafer 23'000 Tonnen (für dessen Substitution durch Inlandanbau würde eine Fläche von ca. 5000 Hektaren benötigt), Mais 4000 Tonnen (400 ha), Bohnen 2500 Tonnen (2500 ha), Linsen 2000 Tonnen (2000 ha) und Kichererbsen 1500 Tonnen (1500 ha). Massgebend für das Anbaupotenzial in der Schweiz sind die mit dem verfügbaren Saatgut realisierbare Qualität des Erntegutes, die Erträge, die Ertragssicherheit und die realisierbaren Erlöse. Verschiedene Betriebe widmen diesen Kulturen Anbaufläche, doch ist das inländische Potenzial auch mit Blick auf die aktuellen Konsumentwicklungen noch nicht ausgeschöpft. Die Präferenz der Konsumierenden für Schweizer Produkte und die Bereitschaft, für diese gegenüber Importen einen höheren Preis zu bezahlen, sind entscheidend für die Ausdehnung der Inlandproduktion.
4. Der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 21.3401 entsprechend schlägt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung im agrarpolitischen Verordnungspaket 2022 vor, den Einzelkulturbeitrag für Körnerleguminosen unabhängig vom Verwendungszweck und für zusätzliche Arten auszurichten. Das Verordnungspaket befindet sich momentan in der Vernehmlassung, wodurch sich alle Kreise zu den Vor- und Nachteilen des Instruments der Einzelkulturbeiträge äussern können. Der Bundesrat wird im Verlauf des Jahres 2022 das Verordnungspaket verabschieden. Gestützt auf die Qualitäts- und Nachhaltigkeitsverordnung wurde 2014 z.B. ein Projekt zum Anbau und der Vermarktung von Linsen unterstützt.
Antwort des Bundesrates.