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21.4667 · Interpellation · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die vom Bundesamt für Energie ausgearbeitete Energiestrategie 2050 weist im Ausgangsszenario der Photovoltaik einen wichtigen Platz zu. Darum ist es notwendig, den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Wenn man zudem das theoretische Potenzial auf den Gebäuden betrachtet, ist es sinnvoll zu prüfen, ob andere Flächen zur Ergänzung genutzt werden können. Dies, weil sicher ein Teil der Gebäude aus Gründen des Denkmalschutzes und insbesondere aus technischen und wirtschaftlichen Gründen oder weil die Eigentümer nicht wollen, nicht genutzt werden.

Die Eisenbahninfrastrukturen sind interessant, weil sie eine Zweifachnutzung des Bodens erlauben. Dadurch wird der Zugriff auf mehr Natur- und Landwirtschaftsflächen und damit ein möglicher Interessenkonflikt mit Biodiversität und Landschaftsschutz vermieden. Für die Produktion von Strom sowohl für die Infrastruktur als auch für den Fahrstrom ist die Nutzung dieser Infrastrukturen von grosser Bedeutung. Die kleinen Eisenbahnunternehmen möchten zum Paradigmenwechsel bei Stromproduktion und -verbrauch beitragen. Sie möchten auch einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten und bei ihrer Kundschaft ein positives Bild als verantwortungsvolle Unternehmen aufbauen. Allerdings sind die finanziellen Hürden für kleine Eisenbahnunternehmen gross: Einerseits müssen sie einen Mehraufwand für die Anlagen bewältigen und andererseits eine rigorose Finanzstrategie für die Finanzierung und den Betrieb ihrer Infrastrukturen verfolgen, damit sie den vom Bund festgelegten Deckungsgrad erreichen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wird bei der Investition in Erneuerung und Modernisierung bestehender oder in den Bau neuer Infrastrukturen wie Bahnhöfe, Bahndepots, Werkstätten oder Markisen die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu installieren, systematisch geprüft? Wird die Installierung gar vom Bahninfrastrukturfonds (BIV) finanziert?

2. Wäre es sinnvoll, den BIV in diesem Sinn zu ergänzen?

3. Wie viele m2 Photovoltaikanlagen wurden auf den vom BAV (BIV oder regionaler Personenverkehr (RPV)) finanzierten Baustellen in den vergangenen zwei Jahren installiert oder in laufende Projekte integriert?

4. Die Transportunternehmen arbeiten zurzeit zusammen mit anderen Wirtschaftsakteuren an den Verträgen für die Installation von Photovoltaikanlagen. Beispielsweise haben die "Chemins de fer du Jura" (CJ) gemeinsam mit einem lokalen Unternehmen bisher lediglich 88 m2 Dachfläche mit Solaranlagen bestückt. Sie werden mit dem gleichen Unternehmen 2022 auf einer Lagerhalle 72 m2 und 2024 auf einem Eisenbahndepot 512 m2 installieren. Ist es möglich, die Verfahren zu vereinfachen, und ist es denkbar, dass der BIV oder der RPV, ohne dass dazu Verträge abgeschlossen werden müssen, sich an der Finanzierung der Installation von Solaranlagen beteiligt, die direkt für die Gebäude und Anlagen der Transportunternehmen und für den Zugs- oder Busbetrieb Strom liefern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im öffentlichen Verkehr. Das Bundesamt für Verkehr hat diesbezüglich einen Leitfaden verfasst (Bundesamt für Verkehr BAV Neuer Leitfaden "Photovoltaik und Eigenverbrauch im öffentlichen Verkehr" (admin.ch)).

Es liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Infrastrukturbetreiberinnen, Projekte der Bahninfrastruktur in den Leistungsvereinbarungen festzulegen. Das BAV erlässt keine Vorschriften in Bezug auf eine systematische Prüfung der Möglichkeit, PV-Anlagen zu installieren. Die Prüfung von PV-Anlagen erfolgt einzelfallweise.

Eine Finanzierung über den BIF ist möglich, sofern der erzeugte Strom der Infrastruktur gemäss Artikel 62 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes zugutekommt. PV-Anlagen auf oder an Immobilien des regionalen Personenverkehrs (Depots, Werkstätten oder Verwaltungsgebäude) können durch die Besitzerinnen der Immobilien für den eigenen Bedarf verwendet werden. Die anfallenden Kosten (insbesondere Abschreibungen der Anlagen) können mit dem Einverständnis der Besteller als anrechenbare Kosten gemäss Artikel 28 PBG in die RPV-Offerten aufgenommen werden, auch wenn der Preis für den Strom über dem Preis von extern bezogenem Strom liegt. Mit der Produktion und Verwendung von Solarstrom wird die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit des öffentlichen Verkehrs unterstützt. Überschüssiger Strom kann verkauft (eingespiesen) werden.

2. Der BIF ist für die Eisenbahninfrastruktur bestimmt, genauer gesagt dient er der Finanzierung von Betrieb und Substanzerhaltung der Eisenbahninfrastruktur. Ergänzend vorzusehen, dass die Finanzierung der Energiestrategie ebenfalls über den BIF erfolgt, würde eine Gesetzes- oder gar Verfassungsänderung erfordern und auf Kosten anderer Eisenbahnprojekte gehen.

3. Diesbezüglich wurden keine Daten zu den Kennzahlen in den Leistungsvereinbarungen zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen erhoben.

Auch im Regionalen Personenverkehr (RPV) wurden diesbezüglich keine Erhebungen gemacht. In den Gesuchsunterlagen der durch das BAV explizit zu genehmigenden Projekte der letzten zwei Jahre gibt es keine Angaben zu den installierten Flächen in Quadratmetern.

4. Es ist primär Aufgabe der Infrastrukturbetreiberinnen, Projekte der Bahninfrastruktur in den Leistungsvereinbarungen festzulegen. Zu deren Finanzierung siehe Punkt 1. Die Art der Finanzierung kann nicht durch eine Änderung des Verfahrens, sondern nur durch eine Anpassung des unter Punkt 1 genannten Gesetzes geändert werden.

Schliesslich muss eine allfällige Installation von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von Bahnstrom in das 16,7-Hz-Netz mit SBB Energie abgesprochen werden.

Der Entscheid, PV-Anlagen auf Immobilien des RPV zu installieren, und die Installation der PV-Anlagen selbst (mit oder ohne Contracting) liegt in der Verantwortung der Transportunternehmen. Kosten in diesem Zusammenhang können in die RPV-Offerten integriert werden (siehe Punkt 1).

Antwort des Bundesrates.

Vorrang für Solaranlagen beim Bahninfrastrukturfonds und bei den Offerten des regionalen Personenverkehrs | Lexipedia | Lexipedia