21.472 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 31.10.2025
Die Kommission hat die Arbeiten zur Rehabilitierung von Schweizer Freiwilligen abgeschlossen, die sich während des Zweiten Weltkriegs an den Kampfhandlungen der französischen Résistance oder an der Unterstützung von italienischen Partisanengruppen beteiligt haben. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das historische Handeln dieser Freiwilligen aus historischer Sicht gerechtfertigt war. Sie unterbreitet deshalb ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen einen Gesetzesentwurf zur formellen Rehabilitierung dieser Personen. Eine Minderheit der Kommission lehnt das Vorhaben ab. Sie ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, rechtmässig ergangene Urteile und Entscheidungen nachträglich aufzuheben.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.01.2026
Bundesrat befürwortet Rehabilitierung der Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand
Das Parlament möchte die Schweizer Freiwilligen rehabilitieren, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand gekämpft haben. Auch der Bundesrat befürwortet die Rehabilitierung und unterstützt den entsprechenden Gesetzesentwurf des Parlamentes. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2026 fest.
Wer für einen fremden Militärdienst kämpft, begeht eine Straftat gemäss Schweizer Militärstrafgesetz. Entsprechend wurden auch Schweizer Freiwillige verurteilt, die während des Zweiten Weltkriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Der Gesetzesentwurf zu deren Rehabilitierung schlägt vor, diese Strafurteile aufzuheben.
Der Bundesrat unterstreicht, dass Urteile gegen die damaligen freiwilligen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer rechtmässig erfolgt sind. Entsprechend kritisiert er das Handeln der damaligen Behörden nicht. Mit der Aufhebung aller Strafurteile soll zudem auch das Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt werden.
Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Vor dem Hintergrund des heutigen Geschichtsverständnisses verdient der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung. Mit dem Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt. Entsprechend hält der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 fest, dass er den Vorschlag des Parlaments unterstützt: die Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs sollen rehabilitiert werden.
Die Rehabilitierung von Gesetzes wegen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig, weil sie rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Gleich wie im Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg wird auf die Möglichkeit verzichtet, mit einem Gesuch die Rehabilitierung persönlich feststellen zu lassen. Auch finanzielle Entschädigungen werden keine ausbezahlt.
Wortlaut
Die Sanktionen gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die während des Zweiten Weltkriegs in der französischen Résistance gekämpft haben, sind aufzuheben.
Begründung
Im Jahr 2009 entschied das Parlament, die Schweizerinnen und Schweizer, die auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft hatten, zu rehabilitieren. Die parlamentarische Initiative 06.461 am Ursprung dieses Entscheids sah auch die Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer vor, die in der französischen Résistance gekämpft hatten. Aufgrund fehlender Informationen und mangels historischer Recherchen entschied das Parlament jedoch, diese Gruppe von der Rehabilitierung auszunehmen. Die damaligen Wissenslücken wurden in der Zwischenzeit durch vertiefte Recherchen zu den Profilen und Beweggründen der Schweizerinnen und Schweizer in der Résistance geschlossen, insbesondere dank der Arbeit des Historikers Peter Huber. Dieser hat hauptsächlich auf Grundlage der Archive der Schweizer Militärgerichte 466 Schweizerinnen und Schweizer identifiziert, die mit den Französischen Streitkräften im Inneren (Forces françaises de l'intérieur, FFI) oder den Freien Französischen Streitkräften (Forces françaises libres, FFL) von General Charles de Gaulle kämpften. Fern der Schweizer Grenzen hatten sie auf Seiten der Alliierten gekämpft, ihr Leben riskiert und letztendlich zum Überleben der Schweiz beigetragen. Zurück in der Schweiz wurden etwa 200 von ihnen zu bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Zudem wurden einige aus der Armee ausgeschlossen, anderen wurden ihre politischen Rechte entzogen, während ein Teil der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer auf französischem Boden blieb, um diesen Sanktionen zu entgehen. Ein Teil der Freiwilligen fiel im Kampf, nachdem die Schweiz sie in Erwartung ihrer Rückkehr bereits in Abwesenheit verurteilt hatte.
Diese formelle Rehabilitierung, die keine Wiedergutmachung einschliesst, erlaubt es uns, unsere Anerkennung dieser Kämpferinnen und Kämpfer zu zeigen, die zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus beigetragen hatten. Wie es der Bundesrat in Bezug auf die rehabilitierten Kämpferinnen und Kämpfer im Spanischen Bürgerkrieg sagte, decken sich die damaligen Urteile nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Es geht somit nicht darum, das durchaus sinnvolle Verbot des fremden Militärdienstes zu hinterfragen. Gleich wie das Bundesgesetz von 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg sowie das Bundesgesetz von 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus soll dieses Gesetz keine finanziellen Entschädigungen vorsehen. Zudem soll ein vereinfachtes Verfahren wie jenes für die republikanischen Spanienkämpferinnen und -kämpfer es erlauben, das Engagement dieser Schweizerinnen und Schweizer symbolisch zu ehren. Es ist somit nicht vorgesehen, die Begnadigungskommission der Bundesversammlung einzubeziehen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 11.03.2026
Nationalrat rehabilitiert einstige Weltkrieg-Widerstandskämpfer
Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg freiwillig mit der Résistance in Frankreich oder mit italienischen Widerstandsgruppen gegen den Faschismus gekämpft haben, sollen rehabilitiert werden. Das will der Nationalrat.
Er hat sich am Mittwoch mit 129 zu 55 Stimmen hinter die Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N) gestellt. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen waren mit der Rehabilitierung einverstanden.
Finanzielle Entschädigungen oder Genugtuungen sieht das Gesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand nicht vor. Vor über achtzig Jahren hatten sie sich dem Widerstand in Frankreich und in Italien gegen den Nationalsozialismus angeschlossen, unter Einsatz ihres Lebens.
Urteile nicht neu auslegen
Maya Bally (Mitte/AG) sagte, es gehe um eine historische Würdigung des Engagements, nicht um eine Neuauslegung der damaligen Urteile. Grundlage dafür sei die Geschichtsforschung. Auch wenn die Betroffenen meist nicht mehr lebten, habe ihre Rehabilitierung für ihre Nachkommen grossen Wert, ergänzte Meret Schneider (Grüne/ZH).
Die Minderheit hingegen wollte die damaligen Urteile nicht revidieren. "Das Recht ist das gleiche wie früher", sagte Roger Golay (MCG/GE) dazu. Wer in einer fremden Armee kämpft, macht sich in der Schweiz strafbar.
Das galt auch für Schweizer Freiwillige, die während des Kriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Angestossen hatte die Vorlage die ehemalige Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche).
466 Freiwillige in Frankreich identifiziert
Sie sprach von 466 in Archivstudien identifizierten Schweizerinnen und Schweizern, die mit der französischen Résistance kämpften. Etwa 200 von ihnen seien nach der Rückkehr in die Schweiz verurteilt worden. Einige seien aus der Armee ausgeschlossen oder ihnen seien die politischen Rechte entzogen worden.
Flüchtlingshelferinnen und -helfer in Zeiten des Nationalsozialismus und Freiwillige, die im Spanischen Bürgerkrieg aufseiten der Republikaner gekämpft haben, hat die Schweiz bereits vor Jahren rehabilitiert. Ausgeklammert blieben aber Freiwillige bei der französischen Résistance und bei italienischen Partisanengruppen.
Grund war gemäss dem Bericht der Rechtskommission das damals noch zu wenig vorhandene Wissen über die Motivation dieser Gruppen. 2020 habe aber der Historiker Peter Huber eine Studie zum Thema veröffentlicht. Gemäss seiner Studie kamen 13 Prozent der Schweizer Freiwilligen beim Einsatz für die Résistance ums Leben.
16 Prozent wurden gefangengenommen und in Arbeitslager, Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht. Rund die Hälfte der Freiwilligen kehrte nach dem Krieg in die Schweiz zurück; die Übrigen blieben in Frankreich respektive gingen zur französischen Fremdenlegion.
Widerstand in der Region Ossola
Belegt ist gemäss Bericht der RK-N zur Vorlage auch, dass Schweizer Freiwillige mit italienischen Partisanengruppen gegen den Faschismus kämpften, etwa in der zwischen dem Wallis und dem Tessin gelegenen Region Ossola. Ihre Rehabilitierung wurde in den Räten nicht gefordert, doch die RK-N nahm auch sie in die Vorlage auf.
Es gehe vor allem um Tessinerinnen und Tessiner, die später in der Schweiz verurteilt worden seien, sagte Simone Gianini (FDP/TI). Sie sollten rehabilitiert und ihnen damit auch Ehre erwiesen werden für ihren Kampf auf der historisch gesehen richtigen Seite.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit nicht nur für ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer gelten, sondern auch für Personen, die den Widerstand von der Schweiz aus unterstützten, etwa mit dem Weitergeben von Informationen, der Unterbringung von Widerstandskämpfern oder Waffenlieferungen.
Der Bundesrat war mit dem Vorhaben einverstanden. Die Freiwilligen seien bereit gewesen, ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus aufs Spiel zu setzen, sagte Justizminister Beat Jans. Es gehe um eine Wertung aus heutiger Sicht, nicht um Kritik an den damaligen Behörden. "Ihre Urteile von damals waren rechtmässig."
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.06.2026
Parlament rehabilitiert einstige Weltkrieg-Widerstandskämpfer
Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg freiwillig mit der Résistance in Frankreich oder mit italienischen Widerstandsgruppen gegen den Faschismus gekämpft haben, sollen rehabilitiert werden. Das will das Parlament.
Als Zweitrat stellte sich der Ständerat am Montag mit 35 zu 4 Stimmen und mit 3 Enthaltungen hinter die Vorlage der Rechtskommission des Nationalrats. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. Der Bundesrat war damit einverstanden.
Finanzielle Entschädigungen oder Genugtuungen sieht das Gesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand nicht vor. Vor über achtzig Jahren hatten sie sich dem Widerstand in Frankreich und in Italien gegen den Nationalsozialismus angeschlossen, manchmal unter Einsatz ihres Lebens.
Wer in einer fremden Armee kämpft, macht sich in der Schweiz strafbar. Das galt auch für Schweizer Freiwillige, die während des Kriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben.
Mit dem neuen Gesetz würden die damaligen Strafurteile der Freiwilligen nicht in Frage gestellt, sagte Fabien Fivaz (Grüne/NE) namens der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Es sollten vielmehr ihre Leistungen für Freiheit und Demokratie anerkannt werden.
Pirmin Schwander (SVP/SZ) kritisierte das Vorhaben und wollte nicht darauf eintreten. Zu sagen, dass die Freiwilligen im Zweiten Weltkrieg für Freiheit und Demokratie gekämpft hätten, sei zu einfach, sagte er. Denn die französische Résistance habe auch Kriegsverbrechen begangen, etwa an Kollaborateuren.
Freiwillige in Frankreich identifiziert
Angestossen hatte die Vorlage die ehemalige Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche). Sie sprach von 466 in Archivstudien identifizierten Schweizerinnen und Schweizern, die mit der französischen Résistance kämpften.
Etwa 200 von ihnen seien nach der Rückkehr in die Schweiz verurteilt worden. Einige seien aus der Armee ausgeschlossen oder ihnen seien die politischen Rechte entzogen worden.
Flüchtlingshelferinnen und -helfer in Zeiten des Nationalsozialismus und Freiwillige, die im Spanischen Bürgerkrieg aufseiten der Republikaner gekämpft haben, hat die Schweiz bereits vor Jahren rehabilitiert. Ausgeklammert blieben aber Freiwillige bei der französischen Résistance und bei italienischen Partisanengruppen.
Grund war gemäss dem Bericht der Rechtskommission das damals noch zu wenig vorhandene Wissen über die Motivation dieser Gruppen. 2020 habe aber der Historiker Peter Huber eine Studie zum Thema veröffentlicht. Gemäss seiner Studie kamen 13 Prozent der Schweizer Freiwilligen beim Einsatz für die Résistance ums Leben.
16 Prozent wurden gefangengenommen und in Arbeitslager, Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht. Rund die Hälfte der Freiwilligen kehrte nach dem Krieg in die Schweiz zurück; die Übrigen blieben in Frankreich respektive gingen zur französischen Fremdenlegion.
Widerstand in der Region Ossola
Belegt ist gemäss dem Kommissionsbericht zur Vorlage auch, dass Schweizer Freiwillige mit italienischen Partisanengruppen gegen den Faschismus kämpften, etwa in der zwischen dem Wallis und dem Tessin gelegenen Region Ossola. Ihre Rehabilitierung wurde in den Räten nicht gefordert, doch die RK-N nahm auch sie in die Vorlage auf.
Es gehe vor allem um Tessinerinnen und Tessiner, die später in der Schweiz verurteilt worden seien, sagte im Nationalrat Simone Gianini (FDP/TI). Sie sollten rehabilitiert und ihnen damit Ehre erwiesen werden für den Kampf auf der historisch gesehen richtigen Seite.
Das Gesetz soll nicht nur für ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer gelten, sondern auch für Personen, die den Widerstand von der Schweiz aus unterstützten, etwa mit dem Weitergeben von Informationen, der Unterbringung von Widerstandskämpfern oder Waffenlieferungen.
Der Bundesrat war mit dem Vorhaben einverstanden. Die Freiwilligen seien bereit gewesen, ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus aufs Spiel zu setzen, sagte Justizminister Beat Jans. Es gehe um eine Wertung aus heutiger Sicht, nicht um Kritik an den damaligen Behörden. "Ihre Urteile von damals waren rechtmässig."
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)
rk.caj@parl.admin.ch