Lexipedia

Faire und partnerschaftliche Aufteilung zwischen der Landbevölkerung und den urbanen Zentren der 140 Millionen Franken nach Artikel 9 Absatz 2bis FiLaG

21.485 · Parlamentarische Initiative · 2021-09-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Art. 9 Abs. 2bis FiLaG wird wie folgt angepasst: "Die Beiträge an den geografisch-topografischen und an den soziodemografischen Lastenausgleich erhöhen sich ab 2022 dauerhaft um je 70 Millionen Franken. Diese Erhöhung wird nicht an die Teuerung angepasst."

Begründung

Art. 9 Abs. 2bis FiLaG lautet bisher wie folgt: "Die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich erhöhen sich im Jahr 2021 um 80 Millionen Franken und ab 2022 dauerhaft um 140 Millionen Franken. Diese Erhöhung wird nicht an die Teuerung angepasst."

Der Lastenausgleich im NFA sollte auf dem Prinzip klarer Kriterien und einer transparenten Kostenwahrheit basieren. Die Kosten, welche beispielsweise aus geographisch-topographischen Herausforderungen resultieren, sind durch äussere Faktoren bedingt: steiles Gelände, Lawinenschutz, Waldbewirtschaftung, Gewässerbau, höhere Infrastrukturausgaben etwa für Verkehrserschliessungen. Diese Nachteile sind strukturell und nicht durch politische Entscheidungen der dort lebenden Bevölkerung geschaffen worden. Insofern ist der geografisch-topographische Lastenausgleich für solche benachteiligten Gebiete gerechtfertigt.

Anders sieht es mit Kosten politischer Entscheidungen aus, welche die Stimmbürger absichtlich in Kauf nehmen. Es kann nicht sein, dass das FiLaG für selbst verschuldeten Kosten herangezogen wird. Das ist allerdings beim "soziodemografischen Lastenausgleich" (Art. 8 Abs. 3) der Fall. Dieser begünstigt die Städte finanziell, obwohl die Mehrheit der städtischen Bevölkerung ihre soziodemografischen Verhältnisse durch ihr Stimmverhalten weitgehend selber steuert. Diese Problematik hat sich insofern verschärft, als dass 9 der 10 grössten Schweizer Städte mittlerweile links-grün dominiert sind - mit den entsprechenden, allerdings gewollten Folgen: eine zwei bis drei Mal so hohe Sozialhilfequote wie im Schweizer Durchschnitt, Gewalt und Kriminalität im öffentlichen Raum, höhere Gesundheitskosten pro Kopf. Hier handelt es sich aber nicht um naturgegebene Verhältnisse wie in den Berg- und Randgebieten. Sondern um einen Ausfluss der laschen Sozial- und Sicherheitspolitik links-grün regierter Städte. Es kann deshalb nicht sein, dass die vorwiegend bürgerliche Landbevölkerung diese selbst verschuldete Politik durch den NFA mitfinanzieren muss.

Den angeblichen "Zentrumslasten" werden die Zentrumsvorteile nicht gegenüberstellt. So profitieren die Städte beispielsweise als Standorte für Unternehmen oder Verwaltungen und ziehen damit attraktives Steuersubstrat an. Auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nicht einfach als Kostenfaktor gesehen werden: Sie bieten mindestens so viele Vorteile. Weiter profitieren die Städte von hohen kantonalen Ausgaben für höhere Schulen, Kultur, ÖV, welche dann fälschlicherweise als soziodemografische Lasten abgebildet werden.

Darüber hinaus subventionieren die Kernstädte vergünstigten Wohnraum, verbilligte Kita-Plätze, ein umfangreiches ÖV-Angebot, wobei die Profiteure die wahren Kosten ihres privilegierten Lifestyles nicht tragen müssen. Er wird finanziert durch die Steuerzahlenden, die nicht Teil dieses links-grünen Biotops sind.

Gleichzeitig fällt auf, dass Städte viele gut Ausgebildete anziehen, welche in der Stadt weniger Steuern als auf dem Land bezahlen. Diese profitieren gleichzeitig von einer höheren Dichte staatlicher Leistungen, welche entweder von ländlichen Gebieten oder aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) finanziert werden. Deshalb handelt es sich bei dem soziodemografischen Lastenausgleich um eine zweifache Zahlung an die städtischen Gebiete, welche es erlaubt, einen gewissen Lebensstil zu bevorzugen, welche nicht von den eigenen Stimmbürgern und Steuerzahlern kostendeckend finanziert werden muss.

Art. 8 Abs. 3 des FiLaG verunmöglicht die Kostenwahrheit städtischer Politik. Er reduziert dringend nötige Anreize, das eigene Ausgabenwachstum und den wuchernden Sozialstaat zu begrenzen. Art. 8 Abs. 3 des FiLaG hebelt das Prinzip Eigenverantwortung aus und bürdet dafür die Rechnung links-grüner Luxuspolitik der restlichen Bevölkerung auf.

Die vorgesehene Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs um insgesamt 140 Millionen Franken ist deshalb ungerecht und würde die oben beschriebene Fehlentwicklung noch verstärken. Die zusätzlichen Mittel sollen deshalb zu je 70 Millionen Franken auf den geographisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt werden.