21.530 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Artikel 63 des Militärgesetzes wird aufgehoben.
Begründung
Die obligatorischen Übungen zum 300-Meter-Schiessen sind längst überholt und ineffizient. Wir wollen eine mobile, moderne und hoch technologisierte Armee. Selbst wenn man gut ausgebildete Kampftruppen mit Spitzenausrüstung beibehalten will, spricht nichts für die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht. Schliesslich haben Einsatz und Handhabung einer Waffe und der Umgang damit in einer Kampfsituation rein gar nichts mit dem zu tun, was im Schiessstand beim 300-Meter-Schiessen geübt werden kann. Höchstens ein paar Hundert Spezialistinnen und Spezialisten müssen für das Langdistanzschiessen ausgebildet werden.
Das System zur Unterstützung der Schiessgesellschaften, die einen 300-Meter-Stand betreiben, ist so zu überarbeiten, dass es nicht mehr von der ausserdienstlichen Schiesspflicht abhängt.