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21.7098 · Fragestunde. Frage · 2021-03-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Welche Massnahmen ergreift die Bundesverwaltung, um die Kosten zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Schuldenabbau zu leisten?

2. Wird eine Stabilisierung der Personalausgaben ins Auge gefasst?

3. Ist eine (mind. temporäre) Plafonierung der Lohnsumme vorgesehen, um damit ein solidarisches Zeichen ggb. den Arbeitnehmenden aus der gebeutelten Privatwirtschaft zu setzen?

4. Werden andere Aufwände verbindlich und messbar reduziert?

5. Welche Massnahmen wurden evaluiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Nicht erst seit Ausbruch der Covid-19-Pandêmie verfolgt der Bundesrat eine zurückhaltende Ressourcenpolitik. Im Personalbereich und angesichts der restriktiven Budgetvorgaben überprüfen und priorisieren die Verwaltungseinheiten bereits heute ihre Aufgaben regelmässig. Ferner hat der Bundesrat für 2021 und auch für den Voranschlag 2022 wegen den Herausforderungen im Bundeshaushalt und dem äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld entschieden, dem Bundespersonal keine generellen Lohnmassnahmen zu gewähren.

4./5. Neben dem Entscheid im Bereich der generellen Lohnmassnahmen sind bisher keine weiteren Massnahmen beschlossen worden! Allerdings werden im Rahmen der Budgetierung sämtliche Aufwandarten kritisch hinterfragt.